In dem Beitrag wird der Versuch unternommen, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob das Partizipationsverfahren der Planungszelle geeignet ist, bei künftigen Planungsprozessen im öffentlichen Bereich verwendet zu werden. Wie nachgewiesen wird, weist die Planungszelle einerseits einige beteiligungspolitische Vorteile gegenüber bisherigen Partizipationsverfahren auf (z. B. eine gewisse Neutralität der Planungszellenteilnehmer durch Zufallsauswahl, Einblick bestimmter Bevölkerungsteile in Planungsprozesse und damit u. a. vermehrte Rationalität und Legitimität öffentlicher Planungen), andererseits ebenso eine Reihe von Nachteilen (z. B. keine Repräsentativität der Gesamtinteressenlage der Bevölkerung, weitgehende Ausklammerung der Planungsbetroffenen, Kosten der Planungszelle). Sofern diese Nachteile künftig unterbunden bzw. abgebaut werden können ist die Planungszelle aus verwaltungspolitischer Sicht durchaus ein verwendbares Partizipationsverfahren bei öffentlichen Planungen und stellt eine Alternative zu den bisherigen Beteiligungsverfahren dar. Dies gilt jedoch nur für den Fall, daß die Planungszelle als Entscheidungsvorbereiter bei öffentlichen Planungsmaßnahmen eingesetzt wird. Die Entscheidung bleibt in diesem Fall nach wie vor bei den nach der Rechtsordnung zuständigen und legitimierten Organen. Um jedoch die Planungszelle erfolgreich in der Verwaltungspraxis zu implementieren und auch institutionalisieren zu können, bedarf es nicht nur eines Umdenkungsprozesses an zahlreichen Stellen unserer Gesellschaft, sondern das Modell Planungszelle muß auch in einigen Punkten neu überdacht und weiterentwickelt werden. (RW2)
Gesetzgeber und Exekutive verstehen unter Nutzen-Kosten- Untersuchung, die auf eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise abstellt, einen "Oberbegriff für verschiedene Analysemethoden ... unter Voraussetzung einer wie auch immer gearteten Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten". Die Nutzwertanalyse "dient primär zur Bewertung und Auswahl von Alternativen, denen ein mehrdimensionales Zielsystem zugrundeliegt". Zur Frage, wie neben Nutzen auch Kosten einfließen, werden in der Literatur zwei Varianten einer Berücksichtigung der Kosten diskutiert: die modellinterne, bei der Wirtschaftlichkeit als Teilziel in das Zielsystem aufgenommen wird, und die modellexterne, bei der das Kostenziel genauso hoch gewichtet wird wie alle Nutzenziele zusammen. (MO)
"Die bisherigen Erfahrungen mit der Planungszelle beweisen, daß es sich trotz einiger rechtlicher Kritikpunkte (Haftungsproblem und Problem der Teilnahmeverpflichtung der Laienplaner) um ein anwendungsfähiges und für öffentliche Planungsprozesse nicht uninteressantes Bürgerbeteiligungsverfahren handelt. ... Der Verwendung von Planungszellen bei öffentlichen Planungen in der Verwaltungspraxis stehen jedoch nicht nur ... verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch der beträchtliche finanzielle, personelle und organisatorische Aufwand, der mit dem Einsatz von Planungszellen verbunden ist, entgegen." (Aus der autorisierten Zusammenfassung) (MH)
Nutzen-Kosten-Untersuchungen dienen dazu, die Wirkungen staatlicher Maßnahmen zu erfassen und zu bewerten. Als hierfür geeignete Techniken erscheinen die Kosten-Nutzen-Analyse und die Kosten-Wirksamkeit-Analyse. Vor- und Nachteile dieser Methoden bei ihrer Anwendung im Sozialbereich werden erörtert. (KU)