Abrüstung
In: Grundlagen und Strukturen der Vereinten Nationen, S. 101-130
Im Kontext der komplexen Zielvorstellungen der UNO wird die Rolle der Abrüstung thematisiert. Dabei werden die Kompetenzen der einzelnen UN-Organe und Gremien, insbesondere der Abrüstungskommission und der Abrüstungskonferenz erläutert. Anschließend werden das Übereinkommen über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1968 und die Abrüstungsbemühungen der Kernwaffenstaaten, nämlich die Begrenzung der strategischen und substrategischen Waffen, das Übereinkommen zum Verbot von Kernwaffenversuchen, der Vertrag zur Beendigung der Spaltmaterialproduktion für Waffenzwecke sowie die Thematik der kernwaffenfreien Zonen analysiert. Die Übereinkommen über das Verbot biologischer und chemischer Waffen sowie die Exportkontrollregime stellen eigene Schwerpunkte der Untersuchung dar. Die Aktivitäten der UNO auf dem Gebiet der Abrüstung konventioneller Waffen werden im Zusammenhang mit der Abrüstungspolitik des UN-Sicherheitsrates und den aktuellen Problemen des Nichtverbreitungsregimen diskutiert. (ICG)