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In: Schriften zum Öffentlichen Recht - Band 1104
Hauptbeschreibung: Verfassungsänderung und Verfassungswandel standen auf der Agenda der zwei deutsch-japanischen Tagungen in Tokyo und in Freiburg. Die Rechtslage in beiden Ländern könnte nicht unterschiedlicher sein. Wird in Deutschland die Verfassungsänderung als ein Normalfall des Verfassungslebens verstanden, stellt sie in Japan eine politische Ausnahme dar - seit 1947 hat es keine Änderung der japanischen Verfassung gegeben. Da die japanische Politik in den letzten Jahren erste Versuche zu einer Verfassungsrevision unternommen hat, stand zum Zeitpunkt der Tagungen das gesamte japanische V
In: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 178
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1623
World Affairs Online
In: Schriften zum öffentlichen Recht 341,2
In: Schriften zum öffentlichen Recht 341,1
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 58, Heft 2, S. 195-222
ISSN: 1865-5203
Konrad Hesses Formel von der normativen Kraft der Verfassung gehört zu den wirkungsmäch-tigsten Leitvorstellungen des Verfassungsrechts unter dem Grundgesetz. Ihre größte Wirkung hatten die Formel und das zugrundeliegende Denken zum Zeitpunkt der Antrittsvorlesung von Konrad Hesse, weil sie ein Symbol für die gesteigerte Bedeutung der Verfassung in der deutschen Rechts- und Staatsordnung wurde, die sich damals gerade ausbildete. Hesse initiierte einen Hauptstrom des neuen Staatsrechts, nämlich das Denken von der Verfassung her. Die Formel lebte davon, dass sie die Verfassung als Norm ansprach, ihr aber zugleich Kraft und Wirksamkeit zusprach, durch die die Verfassung gegen immer mögliche Machtausübungen behaupten könnte. Nicht zu übersehen ist, dass diese Wirkung paradox erscheint: Hesses Beispiele für die Kraft der Verfassung sind im weiten Teilen keine in den Normen enthaltenen Wirkungen, sondern von außen, von den einzelnen und den Verfassungsorganen gegenüber der Verfassung erbrachten Leistungen, nämlich Anerkennung der Verfassung und Einsatz für sie. Der "Wille zur Verfassung" von vielen gibt der Verfassung Kraft.
Die im Beitrag eingenommene Perspektive ex ante belegt, dass die Antrittsvorlesung Hesses einen beachtlichen Entwicklungsschritt manifestiert. Hesses Nachdruck auf dem Verwirklichungsaspekt der Verfassungsnormen und vor allem auch seine Interpretationslehre haben große Auswirkungen gehabt und eine Art Entwicklungspfad im Staatsrecht begründet.
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 57, Heft 3, S. 321-325
ISSN: 1865-5203
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 71, Heft 812, S. 21-31
ISSN: 0026-0096
World Affairs Online
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 45, Heft 1, S. 117-123
ISSN: 0042-4498
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 45, Heft 1, S. 117-122
ISSN: 1865-5211
In: The Twilight of Constitutionalism?, S. 220-242
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 48, Heft 4, S. 587-614
ISSN: 1865-5203