Die Wahlergebnisse des polnischen Bundes der Demokratischen Linken (SLD) sind seit sieben landesweiten Wahlen in Folge höchst stabil. Viel mehr Positives lässt sich der Lage der Partei jedoch nicht abgewinnen. Denn da sich die elektorale Stabilität des SLD um die 13-Prozent-Marke herum bewegt, kann von einer Volkspartei nach westeuropäischen Maßstäben längst nicht mehr die Rede sein. Doch taugen westeuropäische Maßstäbe ohnehin nur begrenzt, um die spezifische Problemlage der parteipolitischen Linken in Polen zu erfassen. Immerhin blickt der SLD auf eine gänzlich andere historische Genese zurück als seine Schwesterparteien in vielen anderen westeuropäischen Ländern. Der Beitrag geht zunächst auf die Entstehungsgeschichte des SLD als Wahlbündnis verschiedener linker Parteien, Gewerkschaften und Vereine 1991 ein und zeichnet die politische Entwicklung der Partei nach, die Jahre 2001 bis 2005, als der SLD mit 41 Prozent in die Regierungskoalition zurückgekehrt ist, und geht auf die Programmatik des SLD ein. Abschließend beschäftigt sich der Beitrag mit den Problemen, die die Partei im Inneren zu bewältigen hat. (ICB2)
In: Perspektiven ds: Perspektiven des demokratischen Sozialismus ; Zeitschrift für Gesellschaftsanalyse und Reformpolitik, Volume 24, Issue 2, p. 181-184
Die Verfasserin zeigt, dass die Kaczynskis trotz der Rede von polnischen Interessen, die gegenüber Brüssel, Berlin oder auch Moskau selbstbewusst vertreten werden sollten, wenig unternommen haben, um diese Interessenvertretung über markige Sprüche und theatralische Symbolpolitik hinaus auch inhaltlich und personell abzusichern. Kennzeichnend für die Außenpolitik der Kaczynskis war bislang mithin vor allem, dass sie sich international derselben Mittel bediente wie die nationalkonservative Innenpolitik. Es wird die These vertreten, dass über die Existenz der deutsch-polnischen Probleme, die die Kaczynskis in den letzten Jahren artikuliert haben, in Polen ein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht. Insofern wird man von der zukünftigen christlich-liberalen Außenpolitik zwar einen habituellen, nicht aber einen nennenswerten inhaltlichen Kurswechsel in Fragen der zwischenstaatlichen Beziehungen erwarten können. Selbstverständlich sind die polnischen Beziehungen zu den USA und zu Russland auf Grund von historischen Erfahrungen, geopolitischen Realitäten und wirtschaftlichen Abhängigkeiten andere als die zur Bundesrepublik. Es ist zu hoffen, dass die entspanntere und konstruktivere Gesprächshaltung, die Donald Tusk mit ins Amt bringt, sich positiv auswirkt. (ICG2)
In: Perspektiven ds: Perspektiven des demokratischen Sozialismus ; Zeitschrift für Gesellschaftsanalyse und Reformpolitik, Volume 24, Issue 2, p. 181-183
Der SLD (Demokratischer Linksbund) entstand in Polen im Jahre 1991 als Bündnis linker Parteien, Gewerkschaften und Organisationen mit überwiegend kommunistischer Tradition. Die interne zentralistische Machtstruktur sowie die politische Richtung des SLD wurden von der Vorgängerpartei PZPR übernommen. Auch die SdRP - als wichtigste SLD-Exponentin - hatte eine straffe zentralistische Organisationsstruktur. Sie strebte die absolute Mehrheit an, indem sie sich der politischen Mitte durch einen ideologiefreien, undogmatischen Kurs öffnen wollte. Die großen Wahlerfolge des SLD in den 90er Jahren lassen sich zum einen darauf zurückführen, dass durch den innerparteilichen Zentralismus nach außen ein klares Parteienbild vermittelt wurde, zum anderen auf die fehlende konfessionelle Bindung der Partei. Seit dem Wahlerfolg von 2001 stagnieren die Wachstumszahlen der Partei. Gründe dafür liegen einerseits in dem nachlassenden internen Parteienzusammenhalt. Nach dem Zusammenbruch der "Wahlaktion Solidarnosz" erhielt die Partei Zulauf von gläubigen katholischen Arbeitern, die parteiinterne Debatten über Religionsunterricht an den Schulen und Abtreibungsverbote entfachten. Zum anderen drängte die Parteibasis auf mehr parteiinterne Demokratie. (ICF)
Das Phänomen des Verschwindenlassens von Personen ist eine von Staaten angewandte Praktik, um sich unliebsamer Personen zu entledigen, die Bevölkerung einzuschüchtern und mögliche Widerstände zu unterdrücken. Diese Arbeit geht auf die komplexe Menschenrechtsverletzung ?Verschwindenlassen von Personen? ein, erörtert unter anderem die Entstehungsgeschichte sowie die Regelungsinhalte der UN-Konvention und erklärt die Umsetzungsmöglichkeiten der UN Konvention anhand einiger Beispiele.Am 20.12.2006 ist die UN-Konvention zum Schutz vor Verschwindenlassen entstanden und trat am 23.10.2010 in Kraft. Seitdem kann in jenen Staaten, in denen die UN-Konvention sowohl unterzeichnet als auch ratifiziert wurde, rechtswirksam gegen das Verschwindenlassen von Personen vorgegangen werden. Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ist die Überwachungs- und Kontrollinstanz dieser UN-Konvention. Diese Arbeit befasst sich sowohl mit der Zusammensetzung, als auch mit der Geschäftsordnung und den Beschwerdeverfahren dieser Institution. Ebenso definiert diese Arbeit den Straftatbestand des Verschwindenlassens und geht auf den besonders vielschichtigen Täter- und Opferbegriff des Verschwindenlassens ein. Die rechtlichen Bestimmungen der UN-Konvention werden in dieser Arbeit analysiert und die Verfahren vor dem Ausschuss gegen das Verschwindenlassen näher erläutert. Ebenso werden die weiteren Menschenrechtsübereinkommen angeführt, die sich mit der Thematik des Verschwindenlassens auseinandersetzen. Darüber hinaus beschäftigt sich diese Arbeit mit der Umsetzung der UN Konvention im deutschsprachigen Raum und erläutert schlussendlich die Wirkung und Bedeutung der UN Konvention gegen das Verschwindenlassen. ; The phenomenon of disappearances is a practice used by states to dispose unwanted persons, intimidate the population and suppress possible resistance. This work emphasizes the role of this specific complex violation of human rights. It clarifies the history of the UN-Convention, analyses the regulations of the UN-Convention and defines the implementation specifications of this treaty. On 20.12.2006, the UN Convention on Disappearances has emerged and entered into force on 23.10.2010. Since then it has been possible to proceed against states violating the UN-Convention. However these states have to sign and to ratify the convention to be liable for prosecution. The Committee Against Disappearances (CED) is the monitoring and supervisory body of the UN Convention and this paper deals with the composition of the CED as well as with its rules of procedure and the complaints procedures. Furthermore, this work explains the elements of enforced disappearance and explicates the intricate terms of delinquent and victim. This work analyses the specific laws of the UN-Convention and illuminates the complaints procedures before the CED. Also other human rights treaties, which regulate the criminal liability of enforced disappearance, are cited. In addition, this paper deals with the implementation of the UN Convention in the German-speaking states. Finally this work highlights the importance of the UN Convention against Enforced Disappearances and its impact. ; von Julia Margaretha Walter ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)252095