Die Funktionen der actio depositi
In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge - Band 65 v.65
Hauptbeschreibung Tom Walter behandelt den Verwahrungsvertrag, das depositum, im klassischen römischen Recht. Neben der Erörterung materiellrechtlicher Fragen wie zum Beispiel der Erbenhaftung und dem Haftungsmaßstab geht er auch der Frage nach, warum dem Hinterleger zwei verschiedene Klagen zur Verfügung standen, eine Klage mit der formula in factum concepta und eine Klage mit der formula in ius concepta. Im Hinblick auf die letzte Fragestellung untersucht der Autor vor allem die einzelnen Funktionen der actio depositi als Deliktsklage, als Zugriffsklage und als Bereicherungsklage sowie deren Verhältnis zu möglichen Konkurrenzklagen. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass zur Abschöpfung eines beim Verwahrer verbliebenen Vermögensvorteils wohl nur die formula in ius concepta einsetzbar war. Die Frage hingegen nach dem Grund für die Existenz einer Doppelformel muss offen bleiben. Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Grundlagen Das depositum: materielle Grundzüge eines Instituts - Die Formeln der actio depositi - Exkurs: Zu den Begriffen der formula in factum concepta und der actio in factum - Die Äußerungen der Quellen zur Formelfrage - Überblick über die Erklärungsversuche zur Existenz zweier Formeln 2. Formelle Kriterien der Zuordnung eines Fragments zu einer Formel Die Systematik des Ediktskommentars Ulpians - Der Aufbau des Digestentitels 16,3 - Die Formulierung von Vertragsverletzungen - Exkurs: Die Darstellung des depositum in den Sabinuskommentaren 3. Materiellrechtliche Grundfragen Die Haftung des Erben des Verwahrers aus der actio depositi in factum concepta - Der Haftungsmaßstab beim depositum - Der Zeitpunkt für das Vorliegen der Verurteilungsvoraussetzungen bei der actio depositi in factum concepta. Die Lehre des Neraz 4. Die Funktionen der actio depositi 1. Abschnitt: Die actio depositi als Deliktsklage: Der Tatbestand der actio