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Ernst Beling – Die Vergeltungsidee und ihre Bedeutung für das Strafrecht (1908)
In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 5, S. 196
Die Vergeltungsidee als Grenze des Strafrechts
In: JuristenZeitung, Band 74, Heft 13, S. 649
Der Gesetzentwurf zur Beschneidung – Kritik und strafrechtliche Alternative
In: JuristenZeitung, Band 67, Heft 22, S. 1110
Die Beweislast im Strafprozeß
In: JuristenZeitung, Band 61, Heft 7, S. 340
Betrugsstrafrecht in Frankreich und Deutschland
In: Schriften zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht 29
Strafe und Vergeltung: Rehabilitation und Grenzen eines Prinzips
In: Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V. Heft 40
Ekkehard Schumann zum 90. Geburtstag
In: JuristenZeitung, Band 77, Heft 1, S. 27
Vergangenheitsbewältigung durch Strafrecht? Der Einsatzgruppen-Prozess von Ulm
In: Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte: JJZG, Band 14, Heft 1, S. 61-88
ISSN: 1869-6902
Kleine Rhetorikschule für Juristen
Das Problem: Reden und Argumentieren sind Grundfertigkeiten des Juristen, zugleich auch Ausweis der Kompetenz und Basis des Erfolgs. Wer hier Schwächen zeigt, verliert. Die Lösung: Das Buch vermittelt, wie man mit wenigen und einfachen Mitteln klare, wirkungsvolle und gute Reden, Plädoyers, Aktenvorträge und Ansprachen hält. Von den klassischen Regeln bis zu den weniger feinen Tricks wird gezeigt, wie grosse Redner agieren, was eine gute Rede ausmacht, wie man sie aufbaut und welcher Mittel man sich heute bedient. Das Vergnügen: Das Buch ist kein trockenes Lehrbuch, die Lektüre ein intellektuelles Vergnügen: Mit Beispielen aus Geschichte, Literatur und der Welt des Rechts von der Antike bis heute wird ein reichhaltiges Panorama geboten. Mit Lektüre dieses Buches werden Sie erfolgreicher sein mit ihrem mündlichen Auftritt: bei Gericht, an der Universität, im öffentlichen Dienst, im Wirtschaftsleben oder bei privaten Veranstaltungen. Für Juristen und angrenzende Berufe in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Steuerberatung, insbesondere auch Jurastudenten und Referendare, für die Rhetorik als Schlüsselqualifikation in Paragraph 5a Abs. 3 DRiG verpflichtend vorgeschrieben ist. (Verlagswerbung)
Cesare Beccarias »Dei delitti e delle pene« und das moderne Strafrecht Europas
In: JuristenZeitung, Band 73, Heft 10, S. 504
Tagungsbericht – Auf dem Weg zu einer europäischen Methodenlehre? Juristische Methodik im Rechtsvergleich
In: JuristenZeitung, Band 71, Heft 18, S. 892