Der Produktivitätszuwachs als Massstab für eine beschäftigungsorientierte Lohnpolitik: Wiederaufnahme der Diskussion um Lohnleitlinien
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 87
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In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 87
In: Wirtschaftspolitische Positionen ... der IHK-Organisation 2011
In: Staatslexikon
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 53, Heft 3, S. 26-28
ISSN: 0459-1992
World Affairs Online
In: E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors Band 18
In: Edition Sigma
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene radikale Öffnung der Dienstleistungsmärkte in Europa ist gescheitert. Das Europäische Parlament einigte sich auf eine Entschärfung der Richtlinie. Dieser Kompromiss ist für Evelyne Gebhardt, Mitglied des Europäischen Parlaments, "… ein Kompromiss, der als Grundlage für eine faire und sozial ausgewogene Öffnung der Dienstleistungsmärkte dienen kann. Die Freizügigkeit für Dienstleistungen wird sichergestellt. Gleichzeitig bleiben die in den Mitgliedstaaten bestehenden Standards und Bestimmungen bei wichtigen Fragen der Daseinsvorsorge, des Arbeitsrechtes, des Verbraucher-, Umwelt- und Patientenschutzes gewahrt." Sie unterstreicht vor allem die besondere Bedeutung des Wegfalls des Herkunftslandprinzips und betont, dass durch den jetzigen Vorschlag "der Marktzugang erleichtert wird und zugleich die Bestimmungen und Standards des Ziellandes respektiert werden müssen". Aus Sicht von Martin Wansleben, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, bietet der Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie "keinen Anlass zur Freude. Denn die Chance, den Binnenmarkt bei vorübergehenden Dienstleistungserbringungen zu verwirklichen und damit das Wachstum der Mitgliedstaaten zu stärken, wurde der Angst vor Veränderung und dem Misstrauen gegenüber den anderen Mitgliedstaaten geopfert. … Mit der starken Verwässerung des Herkunftslandprinzips fallen die positiven ökonomischen Effekte für den europäischen Wirtschaftsraum weitestgehend weg. Hintertüren für Protektionismus sind nach wie vor vorhanden." Auch für Klaus Bräunig, Bundesverband der Deutschen Industrie, ist der Kompromiss nicht "der erhoffte großen Wurf zur Liberalisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes".
BASE
In: E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors Band 18
In: Nomos eLibrary
In: Politikwissenschaft
In: Edition Sigma
Aus der Analyse des Status Quo in Unternehmen und Verwaltung werden Gestaltungsziele und Anforderungen an die Automatisierung staatlicher Informationspflichten abgeleitet. Basierend auf Konzepten der Enterprise Application Integration und des Geschäftsregelansatzes wird das Analysemuster "Regelbasierter Mediator" definiert. Eine konkrete architektonische Ausgestaltung des Musters stellt die regelbasierte Software-Architektur des Prozess-Daten-Beschleunigers (kurz P23R) dar, die es ermöglicht, beliebige Meldevorgänge zwischen Unternehmen und Behörden zu automatisieren. Trotz zahlreicher nachgewiesener Vorteile konnte sich der P23R-Ansatz bis heute nicht breitflächig durchsetzen. Zur Erklärung dieses Sachverhalts wird die Diffusionstheorie herangezogen, die Praxiserfahrungen mit dem P23R-Ansatz analysiert und zentrale Diffusionshemmnisse erörtert. Ausgehend von dieser Analyse wird ein Lösungsmodell vorgestellt, das zusätzlich zu einer generischen, regelbasierten Software-Infrastruktur leichtgewichtige "Reporting-Services" und ein mögliches Ökosystem zu deren Realisierung umfasst.
Für das kommende Jahr rechnen die Konjunkturforscher mit einem abgeschwächten Wirtschaftswachstum. Das reale Bruttoinlandsprodukt dürfte 2001 in der Größenordnung von 2,7% liegen nach 3,1 % in diesem Jahr. Wie schätzt die Industrie ihre Aussichten für 2001 ein? Welche Erwartungen hat sie an die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung?
BASE
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 122, Heft 23, S. 1491
ISSN: 0012-1363