Der elektronisch überwachte Hausarrest und seine versuchsweise Einführung in der Schweiz
In: Basler Studien zur Rechtswissenschaft
In: Reihe C, Strafrecht 14
10 Ergebnisse
Sortierung:
In: Basler Studien zur Rechtswissenschaft
In: Reihe C, Strafrecht 14
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 34, Heft 4, S. 420-439
ISSN: 0934-9200
Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Überblick über die strafrechtliche Verwahrung in der Schweiz. Dazu werden zunächst die Anordnungskriterien vorgestellt. Diese bestehen aus einer besonderen Anlassstraftat sowie einer qualifizierten Gefährlichkeit, die sich aus der Persönlichkeit des Täters oder einer schweren psychischen Störung ergeben kann. Neben der primären Anordnung einer Verwahrung in einem Strafurteil fallen in der Schweiz vor allem auch die im Nachverfahren angeordneten «Umwandlungs-Verwahrungen» zahlenmässig ins Gewicht, die an die Aufhebung einer Behandlungsmassnahme anschließen. Der Verwahrungsvollzug ist in der Schweiz noch kaum kohärent geregelt. Es finden sich einige Teilaspekte im Strafgesetzbuch des Bundes. Für die Gesetzgebung zum Strafvollzug wären an sich die Kantone zuständig. Insbesondere die kleinen Kantone sind jedoch mit der Regelung und der Umsetzung des Strafvollzugs überfordert. Deshalb haben sich die Kantone in Konkordaten zusammengeschlossen, um die Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz hat als erstes im Oktober 2021 eine Regelung für den Verwahrungsvollzug vorgelegt, die den entsprechenden Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzen Erlassen der deutschen Bundesländer nahekommt. Zeitgleich ist auf dem Gelände der JVA Solothurn die erste separate Verwahrungseinrichtung eröffnet worden.
In: Kriminalität, Justiz und Sanktionen - KJS Band 17
In: Routledge frontiers of criminal justice
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 16, Heft 4, S. 325-330
ISSN: 0934-9200
In: Internet-Intermediäre und virtuelle Plattformen medienökonomisch betrachtet: Proceedings zur Jahrestagung der Fachgruppe Medienökonomie der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 2021, Hamburg, S. 83-96
Medienplattformen kommt eine wachsende Bedeutung bei der Distribution von Inhalten zu. Bisher liegen jedoch kaum Studien vor, die die Eigenschaften von Plattformen unterschiedlicher Sektoren der Medienbranche (Bewegtbild, Musik, Journalismus usw.) miteinander vergleichen. Die vorliegende Studie untersucht sieben auf dem deutschen Markt aktive Journalismusplattformen anhand unterschiedlicher Dimensionen und setzt sie in Relation zu Netflix und Spotify. Dafür wurde eine qualitative Analyse der Angebote vorgenommen, um zu überprüfen, inwiefern Spotify und Netflix eine Referenzfunktion für Journalismusplattformen haben. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Netflix und Spotify in Bezug auf Preis und Interface eine Vorbildrolle für Journalismusplattformen einnehmen, diese jedoch ihr Bundle von Inhalten nach anderen Prinzipien generieren und zusammenstellen.
In: Internet-Intermediäre und virtuelle Plattformen medienökonomisch betrachtet: Proceedings zur Jahrestagung der Fachgruppe Medienökonomie der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 2021, Hamburg, S. 83-96
Medienplattformen kommt eine wachsende Bedeutung bei der Distribution von Inhalten zu. Bisher liegen jedoch kaum Studien vor, die die Eigenschaften von Plattformen unterschiedlicher Sektoren der Medienbranche (Bewegtbild, Musik, Journalismus usw.) miteinander vergleichen. Die vorliegende Studie untersucht sieben auf dem deutschen Markt aktive Journalismusplattformen anhand unterschiedlicher Dimensionen und setzt sie in Relation zu Netflix und Spotify. Dafür wurde eine qualitative Analyse der Angebote vorgenommen, um zu überprüfen, inwiefern Spotify und Netflix eine Referenzfunktion für Journalismusplattformen haben. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Netflix und Spotify in Bezug auf Preis und Interface eine Vorbildrolle für Journalismusplattformen einnehmen, diese jedoch ihr Bundle von Inhalten nach anderen Prinzipien generieren und zusammenstellen.
In: Forum Justiz & Psychiatrie Band 3