Die bundesstaatliche Struktur
In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, S. 69-98
Der Autor betont zunächst, dass politische, historische und rechtliche Begriffe aus dem angloamerikanischen Sprachraum aufgrund der spezifischen historischen und politisch-institutionellen Rahmenbedingungen des amerikanischen Regierungssystems häufig nicht oder nur schwer ins Deutsche übertragen werden können. Dies gilt auch für die Begriffe federalism und federal, deren Bedeutung und Verwendung auf dem europäischen Kontinent und im angloamerikanischen Raum verschieden sind. Während in der deutschen Terminologie zwischen Bundesstaat als einem staatlichen Formprinzip und Föderalismus als einem Organisationsprinzip differenziert wird, kann der Begriff federalism sowohl die Bedeutung von Bundesstaat als auch von Föderalismus haben. Hier zeigt sich auch, dass in Deutschland der Ausdruck Bundesstaat einen eher "unitarischen", d. h. an der Leistung für die gesamtstaatliche Ordnung ausgerichteten Funktionssinn besitzt. Demgegenüber wird in den USA stärker die "bündische", d. h. die auf die Sicherung der Eigenständigkeit der Gliedstaaten ausgerichtete Funktion des Bundesstaates betont. Die aus der unterschiedlichen Terminologie resultierenden Verständigungsprobleme werden noch dadurch verstärkt, dass in den Vereinigten Staaten die Begriffe federal und national häufig synonym gebraucht werden. Federal Government bedeutet daher nicht "bundesstaatliche" Regierung, sondern wird ebenso wie national Government zur Bezeichnung der zentralstaatlichen Ebene des politischen Systems verwendet. (ICA2)