Sozialpolitik in den Bundesländern
In: Die Politik der Bundesländer: Staatstätigkeit im Vergleich, S. 137-172
Der Beitrag versucht, die Rolle der Länder in der Sozialpolitik zu klären. Dem Bereich der Sozialpolitik wird folgende Definition zugrunde gelegt. "Es handelt sich um jene politischen Institutionen, Vorgänge und Entscheidungsinhalte, die auf den Schutz vor Not im Sinne der Garantie eines Existenzminimums und auf Sicherung gegen jene Wechselfälle des Lebens oder Risiken zielen, welche die Kräfte des Einzelnen und seiner Nächsten übersteigen" sowie "der Kontrolle und Eindämmung sozialer, also nicht natürlicher, Ungleichheit dienen". Dementsprechend werden mehrere Politikfelder wie zum Beispiel Arbeitsmarktpolitik, Familienpolitik, Gesundheitspolitik oder Pflegepolitik verglichen. Im vorliegenden Beitrag wird zunächst die historische Entwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung im Kontext des Föderalismus beschrieben, um die Wurzeln des Systems zu verdeutlichen. Anschließend wird das institutionelle Arrangement der Sozialpolitik im Spannungsgefüge von Bund und Ländern dargestellt und es werden verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen aufgezeigt, um dann der konkreten Fragestellung nachzugehen, ob und gegebenenfalls welche Differenzen in der Staatstätigkeit zwischen den Bundesländern hinsichtlich sozialpolitischer Aktivitäten gegenwärtig bestehen. Dazu erfolgt eine Beschreibung der Länder hinsichtlich ihrer sozialpolitischen Aktivitäten. Abschließend wird die Frage diskutiert, inwieweit sozialpolitische Aufgaben durch die Föderalismusreform in die Zuständigkeit der Länder übergehen. (ICA2)