Suchergebnisse
Filter
11 Ergebnisse
Sortierung:
Die wirtschaftliche Entwicklung des Bergbaus im Lebertal auf deutscher Seite. Grubenkosten und Grubenerträge, 1546 bis 1630
"Politische und wirtschaftliche Grenzen in einer Wirtschaftsregion stellen häufig eine Herausforderung an die soziale und wirtschaftliche Kompetenz aller Betroffenen dar, die im Falle von Konflikten große Flexibilität bei der Entwicklung und Durchsetzung von Lösungsstrategien erfordert."
Das vorderösterreichische Bergbaurevier des Lebertals in den mittleren Vogesen stellt ein Beispiel für unausweichlich gewordene Begrenzungen bisher genutzter Herrschaftsrechte politisch-rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Art dar. "Die dabei entstehenden Probleme erzwangen (…) die Freisetzung eines kräftigen Energiepotentials, um Lösungs- oder auch Verhinderungsstrategien zu entwickeln. Im Blick auf die Forschungslage zu Bergbaurevieren in der frühen Neuzeit wird dabei Neuland betreten." (Angelika Westermann, 2003: Das Lebertal in der frühen Neuzeit. Herrschaftsgrenzen in einer Wirtschaftsregion." In: Jürgen Schneider (Hrsg.): Natürliche und politische Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung. Franz Steiner, Wiesbaden. S. 43.)
Im Lebertaler Revier mit seinen Bodenschätzen Silber, Kupfer und Blei grenzten die Bergwerksgebiete der habsburgischen Landesherren, des Herren von Rappoltstein sowie des Herzogs von Lothringen aneinander.
Rappoltstein
Die mit dem Regalrecht verbundenen Rechte des Königs an alle Silbererzgruben im Reich konnten nur langsam durchgesetzt werden, so dass im Gebiet des Herrschaftshauses Rappoltstein große Erträge der ersten Abbauperiode erzielt werden konnten und somit das Haus Rappoltstein eine wesentliche finanzielle Grundlage schaffen konnte, um die eigene politische Position in Krisensituationen zu festigen.
"Von entscheidender Bedeutung war dann der Übergang dieses Regalrechts an den Landsherren mit der Goldenen Bulle im Jahr 1356, zu einem Zeitpunkt, als die Herren von Rappoltstein schon über eine gesunde wirtschaftliche Basis verfügten. Dies ließ sie (…) nicht nur die als 'Krisis der Montanwirtschaft des 14./15. Jahrhunderts' bezeichnete Periode unbeschadet überstehen. Es gelang ihnen vielmehr auch, ihre starke Stellung im Reich weiterhin zu behaupten. (…) ." (Westermann, 2003, S. 44)
Der zwischen Wilhelm von Rappoltstein und dem Erzherzog Sigismund von Tirol 1486 geschlossene Vertrag regelt die Nutzungsrechte der Bergbauerträge. Zwei Drittel des Reingewinns standen demnach dem Landesherren, ein Drittel dem Haus Rappoltstein zu. Dabei wurde auf Fragen zur Ausübung der Berggerichtsbarkeit oder der Verwaltungsorganisation nicht näher eingegangen. Bei einer Expansion der Abbautätigkeit, wie sie 100 Jahre später aufgrund verbesserter technischer Möglichkeiten eintrat, konnte diese fehlende Regelung zu erheblichen Schwierigkeiten im Hinblick auf die tatsächlichen Grenzen des Regalanspruchs führen.
Wilhelm II von Rappoltstein strebte 1527 eine Modifizierung des Vertrages zu seinen Gunsten an. "Er war bereit, die Erneuerung aller Vereinbarungen zu ratifizieren mit einer Ausnahme: Die Fundgrube St. Wilhelm wollte er in Zukunft zu seiner alleinigen Nutzung betreiben und damit auch in eigener Regie verwalten. Es ist zu vermuten, dass er dieser, zu seinem Vorteil, angestrebten und auch durchgesetzten Vertragsveränderung, Nachdruck verliehen hatte mit dem Hinweis auf die großen Kreditverpflichtungen in Höhe mehrerer Tausend Gulden, die seit Sigismund und Maximilian I. gegenüber dem Haus Rappoltstein bestanden und nur mühsam durch deren Nachfolger abgetragen werden konnten."(Westermann, 2003, S. 45)
Herzogtum Lothringen und Habsburg
Mit dem Nürnberger Vertrag vom 26. August 1542 wurde das staatsrechtliche Verhältnis des Herzogtums Lothringen zum Reich neu definiert, indem es als freies Fürstentum anerkannt wurde und somit nur mit den im Lehensbrief aufgeführten Lehen dem Kaiser unterstand. "Im Gegensatz zum Lehen der Herren von Rappoltstein lagen die Bergwerke des Herzogtums Lothringen im Lebertal weder auf entsprechenden Lehensgebiet, noch sind bisher separate Belehnungsurkunden, wie sie im Fall Rappoltstein hinsichtlich der halben Nutzungsrechte an den Bergwerken der Fall war, bekannt geworden." (Westermann, 2003, S. 46). Dennoch kann für die gesamte Abbauperiode im Lebertal auf der linken Seite des Leberbachs eine Teilung aller Einnahmen und Rechte aus dem Montanwesen belegt werden. Man verfuhr im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach dem Rappoststeiner Modell, ohne dieses Verfahren jemals durch einen von Juristen ausgearbeiteten Vertrag zwischen Lothringen und Habsburg zu legitimieren. "Auslöser des Teilungsprocederes dürfte ein Streit über die Nutzungsrechte an der bei Markirch auf Lothringer Seite gelegenen St. Jakob-Grube gewesen sein. (…) Es ist bezeichnend, dass die dann 1521 geschlossene Vereinbarung zwischen Österreich und Lothringen als Kompromiss bezeichnet wurde. Es ist wohl der besonderen geographischen Lage Lothringens als Bollwerk zwischen Frankreich und dem Reich, den engen verwandtschaftlichen Beziehungen, vor allem jedoch der viele Jahrzehnte ungeklärten staatsrechtlichen Situation zu verdanken, dass zu diesem Zeitpunkt die Teilung der Regalhoheit mit allen daran hängenden Rechten durchgeführt wurde, ohne dass Habsburg die Oberhoheit für sich beanspruchte. (vergl. Westermann, 2003, S. 46).
Unübersichtliche Vielfalt der Territorien
Zu den Regalrechten kommen noch die zahlreichen kleinen Besitzungen und Wald- sowie Wassernutzungsrechte der Adelsfamilien, der Stadt- und Landgemeinden, Klöster und Bistümer hinzu, so dass sich auch für diesem Raum die für ganz Südwest-Deutschland charakteristischen unübersichtliche Vielfalt der Territorien ergab, die sehr hinderlich für die Entstehung eines einheitlichen, großräumigen Wirtschaftsraumes waren. Die kontinuierliche Gewährleistung des reibungslosen Zusammenspiels aller im Bergbaurevier tätigen Personen, der Produktion, des Absatzes und der Versorgung mit Rohstoffen oder Hilfsstoffen sowie mit Nahrungsmitteln stellt unter einem derartigen Konglomerat von Rechten auf engem Raum eine Herausforderung dar. Auf lange Sicht angelegte ökonomische Handlungsstrategien sind kaum möglich.
Regalhoheit und Wirtschaftsregion
"Im Moment der Entdeckung und beginnenden Nutzung edelmetallhaltiger Bodenschätze bzw. Salzvorkommen entstand im ausgehenden Mittelalter eine neuartige Lage. Da nun das Berg- bzw. Salzregal die grundherrlich-bäuerliche Nutzung des Bodens aufhob, machte es damit zugleich eine eigene rechtliche Ordnung der an Erzabbau und –verhüttung bzw. an der Salzgewinnung beteiligten Gruppen notwendig. Das im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen mit der Goldenen Bulle von 1356 voll ausgebildete landesherrliche Bergregal traf bei seiner Anwendung anlässlich neuer Vorkommen im späten 15. Jahrhundert und danach auf eine vorher nicht gekannte durchgebildete Konzentration von Herrschaftsrechten in den Händen der Fürsten, was neue Lösungen bei der Ausübung des Bergregals besonders dort erforderte, wo – wie im Lebertal – mehrere Fürsten und Herren Ansprüche auf die Bodenschätze geltend machten.
Durch mehrere Maßnahmen der Regalherren mussten zunächst die äußeren Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen auf Effizienz und ökonomischen Erfolg ausgelegten Wirtschaftsraum in dieser Region ermöglichten. Es bedurfte erstens einer rechtlichen Normierung für die im Berg- und Hüttenwesen beteiligten Personengruppen in Form einer Bergordnung. Weiterhin musste ein Verwaltungsapparat mit entsprechenden Amtssitz im Revier installiert werden. Schließlich mussten alle am Berg- und Hüttenwesen Beteiligten der Berggerichtsbarkeit unterstehen. (Westermann, 2003: S. 50)
Kulturelle und soziale Herausforderungen im Montanrevier Lebertal
Der Leberbach verlor seine Funktion als politische Grenze nach 1648, jedoch ist seine Bedeutung als Sprachgrenze bis in die Gegenwart erhalten geblieben. (Westermann, 2003, S. 55)
Die Verwaltungssprache in den Rappoltsteiner und Habsburger Gebieten war deutsch, auf dem Gebiet des Herzogs von Lothringen französisch. Die Bergbeamten mussten zumindest rudimentäre Sprachkenntnisse in der jeweils fremden Sprache besitzen. Im Arbeitsprozess (der Erzförderung) konnten Verständigungsprobleme katastrophale Folgen haben. Aufgrund der Zusammensetzung der Berggemeinden auf beiden Seiten des Leberbachs setzten sich im Lebertal die für die Arbeit untertage wichtigsten Begriffe aus der deutschen Bergmannssprache durch.
Die geteilten Nutzungsrechte auf der Lothringer Seite wurden nicht durch einen gemeinsam bestellten Bergrichter verwaltet, so dass eine getrennte Abrechnung erforderlich war, die in der jeweils zur Anwendung kommenden Amtssprache durchgeführt wurde. Im Abrechnungsverfahren setzte sich die jeweilige Verwaltungshoheit durch.
Während sprachliche Unterschiede von den Bergleuten pragmatisch untereinander überwunden wurden, war in Fragen der Religionszugehörigkeit die Einheitlichkeit der Bevölkerung hinsichtlich der Konfession für die Bergherren von zentraler Bedeutung. So schrieb der Herzog von Lothringen schon Anfang des 16. Jh. in den Bergordnungen die Zugehörigkeit zur katholischen Konfession als Einstellungsvoraussetzung fest.
Mit zunehmendem Aufschwung des Bergbaus vollzog sich jedoch im Lebertal die gleiche Entwicklung, wie auch in den anderen Montandistrikten. Der Pluralismus der Bekenntnisse schlug sich besonders in den Montandistrikten nieder. Die Berggemeinden boten diesbezüglich eine größere Freizügigkeit, so daß hier Protestanten, Calvinisten und Täufer nicht nur Arbeit fanden, sondern auch der Verfolgung in ihrer Heimat entgehen konnten. Solange im Lebertal sich die Bergherren gemeinsam zum katholischen Glauben bekannten, war eine Vielfalt der Bekenntnisse in der Bevölkerung nicht möglich. Erst mit dem Enkel von Wilhelm II. von Rappoltstein, Egnolph III, wurde diese Einheitlichkeit gesprengt. Er stellte die lutherische Gemeinde im Lebertal auf der deutschen Seite unter seinem Schutz. (vergl. Westermann, 2003, S. 57) Diese Entwicklung hatte aber keinen Einfluss auf den Montanbetrieb. "Wäre nämlich der Bergrichter Golin 1561 tatsächlich der Aufforderung nachgekommen, Calvinisten, Täufer und Lutheraner aus dem Revier zu vertreiben, hätte dies das zumindest vorübergehende Aus des Montanreviers Lebertal zur Folge gehabt." (Westermann, 2003, S. 58) Unter diesem Aspekt diente das Verhalten von Egnolph III sogar dem Erhalt des sozialen Friedens indem er eine konfessionelle Gruppe innerhalb der Berggemeinde nicht in die Illegalität trieb.
Die Berggemeinden leisteten aufgrund der ständigen Zu- und Abwanderung – die Dauer ihres Aufenthaltes stand im direkten Zusammenhang mit der Ergiebigkeit der Erzlagerstätten – von Bergarbeitern eine erhebliche Integrationsarbeit.
"Nach einer ersten Hochrechnung der Belegschaftsgröße für alle Berg- und Hüttenbetriebe im Lebertal erscheint es realistisch, von einem Bevölkerungsanstieg um 1500 bis 2000 Personen ab 1527 auszugehen. Eine derart massenhafte Zuwanderung brachte auch soziale Probleme für die Landgemeinden mit sich." Da sich vor allem der Anteil der männlichen Bevölkerung überproportional vervielfachte, störte dies das soziale Gleichgewicht. (Westermann, 2003, S. 59)
Für den Landsherren bedeutete der Ausbau der Wirtschaftsregion auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Mit dem Ausscheiden der Landarbeiter aus den genossenschaftlichen Verbänden der Agrargesellschaft durch das Berg- und Salzregal war der Landsherr verpflichtet, das entstandene Rechtsvakuum zu schließen und einen neuen Rechtsverband zu schaffen. Mit Hilfe der Bergordnungen wurden entsprechende Rechtsinstrumente für die Durchsetzung der Ansprüche der Berggemeinden geschaffen. Hierbei spielten die Bereiche 'Anspruch auf Rechtssicherheit für die Mitglieder der Berggemeinden', 'Anspruch auf Sicherung von Arbeitsbedingungen und Einkommen' sowie 'Anspruch auf Versorgung der Witwen und Waisen bis zur Wiederverheiratung' geregelt. (Westermann, 2003, S. 60)
Die Analyse des Berg- und Hüttenwesens wird ausgeweitet vom Lebertal auf die vorderösterreichische Region (der Bergabu im Schwarzwald, im Sundgau und im Weilertal). Im Gegensatz zum Lebertal war im Schwarzwald, im Sundgau und im Weilertal rechtlich der habsburgische Regalherr allein zuständig. Auch hier schufen die regalhoheitlichen und zeitweise konfessionellen Gemengelagen Interessenkonflikte, deren Lösungen dem Primat der Ökonomie untergeordnet wurden.
Die Analyse des Schmelzwesens ermöglicht den Nachweis, dass die vorderösterreichischen Montanregionen im zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts zu den sechs größten Silbererzeugern Europas gehörten und die wesentlich geringeren Mengen an Kupfer für den mitteleuropäischen Kupfermarkt unverzichtbar waren.
Einnahmen und Ausgaben der Bergbau-Gruben im Lebertal für die Jahre 1546 bis 1580:
Im Rahmen der Studie ist aus einer Primärquelle die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben aller Gruben im Lebertal erhoben worden. Es handelt sich hierbei um eine Aufstellung des Bergführers Mathias Stoffl über einen Zeitraum von 80 Jahren. Der Bericht endet im Jahr 1580. Stoffl konnte für diese Zusammenstellung auf die Jahresziffern aus den Grubenabrechnungen, wie sie im Berggerichtshaus archiviert worden waren, zurückgreifen.
Es wurden pro Grube (insgesamt ca. 230 Gruben) der Grubenname, die Fördermengen sowie die Gesamtkosten erfasst.
Themen
Zeitreihen dieser Studie sind frei zugänglich im Downloadsystem HISTAT (Thema: Produktion: Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Industrie):
Einnahmen und Ausgaben der Bergbau-Gruben im Lebertal für die Jahre 1546 bis 1580:
Im Rahmen der Studie ist aus einer Primärqulle die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben aller Gruben im Lebertal erhoben worden. Es handelt sich hierbei um eine Aufstellung des Bergführers Mathias Stoffl über einen Zeitraum von 80 Jahren. Der Bericht endet im Jahr 1580. Stoffl konnte für diese Zusammenstellung auf die Jahresziffern aus den Grubenabrechnungen, wie sie im Berggerichtshaus archiviert worden waren, zurückgreifen.
Es wurden pro Grube erfasst:
- Name der Grube
- die Roherzausbringung in Zentnern oder Kübel ('Arzlieferung Kübel oder Centen')
- Ermittlung der gesamten Fördermenge und des Verkaufswertes der geförderten Menge über den erfassten Zeitraum der jeweiligen Grube
- Gesamtkosten der Grube ('Sambcosten') pro erfasstem Jahr und über den gesamten erfassten Zeitraum der jeweiligen Grube
- Gegenüberstellung der Einnahmen und der Gesamtkosten für den gesamten erfassten Zeitraum
- Einteilung der Gruben in ertragreiche Gruben (erster Thail) und verlustreichre Gruben (ander Thail).
Insgesamt wurden Daten zu ca. 230 Gruben im Lebertal erhoben.
Weiterhin (als Zeitreihen aus HISTAT downloadbar):
- Gesamtübersicht: Jährliche Gesamtsummen der Roherzproduktion und Grubenkosten (auf der Basis von der Aufstellung von M. Stoffel)
- Abrechnungen der Förster der Herrschaft Rappoltstein (Holzverbrauch: Brennholz und Bauholz; Grubenholz; Summe Stammholz; Brennholz Klafter) 1610-1630
- Produktion Rotkupfer aus den Hütten des Herrn von Rappoltstein im Lebertal (in Zentner; in Gulden pro Zentner) 1534 – 1636
- Produktion Rotkupfer aus dem Lebertal auf der Lothringer Seite (in Zentner; in Gulden pro Zentner) 1557 – 1586
- Produktion Rotkupfer aus dem Rosenfelsertal
- Förderkosten und Roherzproduktion im Lebertal auf der deutschen Seite (1547-1574)
- Grubenkosten, Menge und Marktwert der Roherzproduktion 1547 bis 1574, Lebertal deutsche Seite (Grubenkosten; Ertrag; Marktwert)
- Marktwert der Roherzproduktion von 1547 bis 1574 im Lebertal auf der deutschen Seite je Abbaubetrieb, Jahr und Erzqualität
- Marktwert (jährlich) der Roherzproduktion aller Gruben von 1547 bis 1574 im Lebertal deutsche Seite
- Feinsilberproduktion aus den Gruben im Lebertal welsche Seite 1537 bis 1550
- Feinsilber aus dem Lebertal Lothringer Seite 1563 bis 1571
- Feinsilber in Mark Kölner Gewicht an die Münze zu Basel aus den Bergwerken der Montanregionen Vorderösterreichs 1533 – 1584
- Feinsilber in Mark Kölner Gewicht an die Münzen zu Colmar, Freiburg und Thann aus den Bergwerken der Montanregionen Vorderösterreichs 1530 bis 1542 (nach Alfred Bisegger)
- Feinsilber in Mark Kölner Gewicht an die Münzen Basel, Colmar, Freiburg und Thann aus den Bergwerken der Montanregionen Vorderösterreich 1543 bis 1562
- Lieferung des Herrn von Rappoltstein (Grube St. Wilhelm) an die Münze in Nancy, 1553 bis 1575
- Feinsilber in die Münzen des Rappenmünzbundes und an die Münze des Herzogs von Lothringen in Nancy 1564 bis 1584 aus dem Lebertal und dem Sundgau
- Silbereinlieferungen in die Münze in Esisheim vom Lebertal Lothringer Seite 1584 bis 1631
- Summe der vermünzten Feinsilber in der Münze in Esisheim nach Beemelmans 1584 – 1604
GESIS
Die vorderösterreichischen Montanregionen in der Frühen Neuzeit
In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
In: Beihefte 202
Entwicklungsprobleme der Vorderösterreichischen Montanwirtschaft im 16. Jahrhundert: eine verwaltungs-, rechts-, wirtschafts-, und sozialgeschichtliche Studie als Vorbereitung für einen multiperspektivischen Geschichtsunterricht
In: Forschen - Lehren - Lernen Bd. 8
Die Bergbauorte Todtnau/Todtnauberg im Schwarzwald, Masevaux, Auxelles und Giromagny im Sundgau sowie St. Marie-aux-Mines im Libertal werden erstmals gemeinsam als Amtssitze einer einheitlichen Montanverwaltung Vorderösterreichs dargestellt. Um zu erkennen, wie die Verwaltung des Berg- und Hüttenwesens ihre täglichen Aufgaben bewältigte, werden alle Ämter vom Bergrichter bis zum Silberbrenner und ihre Kompetenzen untersucht.
Beschaffungs- und Absatzmärkte oberdeutscher Firmen im Zeitalter der Welser und Fugger: [der vorliegende Sammelband vereint 13 Aufsätze, die auf der Grundlage der Vorträge anlässlich des zweiten Neunhofer Dialogs vom 16. bis 19. Juli 2009 auf Schloss Neunhof bei Lauf entstanden sind]
In: Neunhofer Dialog 2