Probleme gewerkschaftlicher Interessenvertretung: das Beispiel der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gastätten
In: Reihe Arbeit 3
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In: Reihe Arbeit 3
In: Transfer: the European review of labour and research ; quarterly review of the European Trade Union Institute, Band 4, Heft 2, S. 334-338
ISSN: 1996-7284
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 30, Heft 11, S. 700-708
ISSN: 0016-9447
Mit dem Ende der letzten Hochkonjunktur sind die Bedingungen gewerkschaftlicher Arbeit schwieriger geworden. Viele gesetzliche und tarifpolitische Fortschritte, die die Gewerkschaften auf überbetrieblicher Ebene erringen konnten, haben bisher noch keinen Eingang in die betriebliche Praxis gefunden. Darüber hinaus droht angesichts der Arbeitslosigkeit, Arbeitsintensivierung, usw. die Neigung vieler Beschäftigter immer geringer zu werden, die ihnen zustehenden Rechte und Möglichkeiten auch wahrzunehemen. Während die Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Forderungen über eine entsprechende Regelungsmacht (bspw. Streik) verfügen, fehlt der gesetzlichen, auf vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichteten Interessenvertretung eine Kontroll- und Sanktionsmacht von vergleichbarer Qualität. Die Probleme der Betriebspolitik reichen von einer unzureichenden gewerkschaftlichen Bindung der Mitglieder und Betriebsräte, Defiziten in der Schulungs- und Betreuungsarbeit über Schwierigkeiten in der verbandsinternen Willensbildung bis hin zu Mängeln der Sekretärstätigkeit. Vom Organisationsgrad im Betrieb hängt im Konfliktfall ab, was tarifpolitisch durch- und betrieblich umgesetzt werden kann. Die gewerkschaftlichen Informationswege sind zu lang und vor allem dort unzuverlässig, wo die Organisation allein auf die Multiplikatorwirkung des Betreibsratvorsitzenden setzt. Neben den Betriebsratsmitgliedern muß das System der Vertrauensleute ausgebaut werden. (KS2)
In: Sozialer Wandel in Westeuropa: Verhandlungen des 19. Deutschen Soziologentages in Berlin 1979, S. 316-329
Hintergrund des Beitrags ist der in der ersten Hälfte der 60er Jahre begonnene interne Reformprozeß der Gewerkschaften. Dieser Wandel, der bis heute nicht abgeschlossen zu sein scheint, kann in zwei Phasen eingeteilt werden: 1. Phase, verstärkte Diskussion über die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen gewerkschaftlicher Politik, die ihren sichtbaren Ausdruck im Satzungskongreß von 1971 fand; 2. Phase, die mit der zweiten Nachkriegsrezession einsetzende intensivere Überprüfung der gewerkschaftlichen Programmatik. Auf diese zweite Phase konzentrieren sich die Ausführungen des Beitrags. Zunächst werden die Krisenerfahrungen der Gewerkschaften seit der Mitte der 70er Jahre skizziert. Die aus diesen Erfahrungen gezogenen praktischen Folgerungen der Gewerkschaften werden einer näheren Betrachtung unterzogen. Erstens werden neue politische Präferenzen gesetzt; zweitens erfolgt eine Rückbesinnung auf die tarifpolitischen Handlungsmöglichkeiten; drittens werden neue Qualitäten in der Tarifpolitik gesetzt: tarifpolitische Erschließung weiterer Arbeitsbedingungen; Erhöhung der Kontrollierbarkeit vereinbarter Normen; Schaffung wirksamerer Sanktionsmöglichkeiten. Daraus wird die These abgeleitet, daß sich eine neue Tarifpolitik, die Belastungen und Monotonie abbauen und den Einsatz von Qualifikationen sichern will, mittel- und langfristig nur dann durchsetzen und halten wird, wenn sie von den Betriebsräten, Vertrauensleuten und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz umgesetzt und weiterentwickelt wird. Diese These wird am Beispiel der Nahrungs- und Genußmittelindustrie untersucht (N=372). Die Ausführungen schließen mit der Vermutung, daß (die Richtigkeit der These unterstellt) diese Tarifpolitik entweder eine weitere innerverbandliche Diskussion nach sich ziehen wird, oder die Gewerkschaften werden ihre tarifpolitischen Strukturen erneut verändern. (RW)
In: Sozialer Wandel in Westeuropa: Verhandlungen des 19. Deutschen Soziologentages in Berlin 1979, S. 316-329
Hintergrund des Beitrags ist der in der ersten Hälfte der 60er Jahre begonnene interne Reformprozeß der Gewerkschaften. Dieser Wandel, der bis heute nicht abgeschlossen zu sein scheint, kann in zwei Phasen eingeteilt werden: 1. Phase, verstärkte Diskussion über die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen gewerkschaftlicher Politik, die ihren sichtbaren Ausdruck im Satzungskongreß von 1971 fand; 2. Phase, die mit der zweiten Nachkriegsrezession einsetzende intensivere Überprüfung der gewerkschaftlichen Programmatik. Auf diese zweite Phase konzentrieren sich die Ausführungen des Beitrags. Zunächst werden die Krisenerfahrungen der Gewerkschaften seit der Mitte der 70er Jahre skizziert. Die aus diesen Erfahrungen gezogenen praktischen Folgerungen der Gewerkschaften werden einer näheren Betrachtung unterzogen. Erstens werden neue politische Präferenzen gesetzt; zweitens erfolgt eine Rückbesinnung auf die tarifpolitischen Handlungsmöglichkeiten; drittens werden neue Qualitäten in der Tarifpolitik gesetzt: tarifpolitische Erschließung weiterer Arbeitsbedingungen; Erhöhung der Kontrollierbarkeit vereinbarter Normen; Schaffung wirksamerer Sanktionsmöglichkeiten. Daraus wird die These abgeleitet, daß sich eine neue Tarifpolitik, die Belastungen und Monotonie abbauen und den Einsatz von Qualifikationen sichern will, mittel- und langfristig nur dann durchsetzen und halten wird, wenn sie von den Betriebsräten, Vertrauensleuten und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz umgesetzt und weiterentwickelt wird. Diese These wird am Beispiel der Nahrungs- und Genußmittelindustrie untersucht (N=372). Die Ausführungen schließen mit der Vermutung, daß (die Richtigkeit der These unterstellt) diese Tarifpolitik entweder eine weitere innerverbandliche Diskussion nach sich ziehen wird, oder die Gewerkschaften werden ihre tarifpolitischen Strukturen erneut verändern. (RW)