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31 Ergebnisse
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In: Unsere Jugend: uj ; die Zeitschrift für Studium und Praxis der Sozialpädagogik, Band 67, Heft 5, S. 194
ISSN: 0342-5258
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 82, Heft 12, S. 661
ISSN: 0342-2259
In: Kindesmisshandlung und -vernachlässigung: interdisziplinäre Fachzeitschrift für Prävention und Intervention, Band 14, Heft 2, S. 100-115
ISSN: 2196-8004
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 81, Heft 4-5, S. 191-193
ISSN: 0342-2259
In: Klein & groß: mein Kita-Magazin, Heft 2/3, S. 7-8
ISSN: 0863-4386
In: Kindheit im Wohlfahrtsstaat: gesellschaftliche und politische Herausforderungen, S. 153-182
Die Ausführungen des Verfassers beziehen sich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland am Ende des Jahres 2001. Zunächst wird ein Überblick über das Bild der Kindheit in der Rechtsordnung gegeben. Der Verfasser setzt sich im Folgenden schwerpunktmäßig mit zwei Themenkreisen auseinander, dem Kind als in der Entwicklung zu förderndem Subjekt und dem Kind als autonom handelndem Subjekt. Zum ersten Themenbereich gehören die rechtlichen Kodifizierungen der elterlichen Aufgaben, der Unterstützung der elterlichen Erziehungsverantwortung durch finanzielle Transfers und erzieherische Hilfen, des Anspruchs auf Tagesbetreuung und schulische Förderung sowie des Schutzes vor Gefahren. Der zweite Themenbereich betrifft die Mündigkeitsregelungen, die eigenständigen Rechte von Kindern gegenüber ihren Eltern, die Position des Kindes bei Heilbehandlungen, die Rechtsposition des Kindes in der Kinder- und Jugendhilfe und die Beteiligungsrechte von Kindern im kommunalen Nahraum. Ein eigener Abschnitt ist dem Verfahrenspfleger als Anwalt des Kindes gewidmet. Insgesamt konstatiert der Verfasser für das vergangene Jahrzehnt eine rechtliche Entwicklung, die die Eigenständigkeit des Kindes stärker in den Vordergrund rückt. (ICE)
In: Kindheit im Wohlfahrtsstaat. Gesellschaftliche und politische Herausforderungen., S. 153-182
Die Ausführungen des Verfassers beziehen sich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland am Ende des Jahres 2001. Zunächst wird ein Überblick über das Bild der Kindheit in der Rechtsordnung gegeben. Der Verfasser setzt sich im Folgenden schwerpunktmäßig mit zwei Themenkreisen auseinander, dem Kind als in der Entwicklung zu förderndem Subjekt und dem Kind als autonom handelndem Subjekt. Zum ersten Themenbereich gehören die rechtlichen Kodifizierungen der elterlichen Aufgaben, der Unterstützung der elterlichen Erziehungsverantwortung durch finanzielle Transfers und erzieherische Hilfen, des Anspruchs auf Tagesbetreuung und schulische Förderung sowie des Schutzes vor Gefahren. Der zweite Themenbereich betrifft die Mündigkeitsregelungen, die eigenständigen Rechte von Kindern gegenüber ihren Eltern, die Position des Kindes bei Heilbehandlungen, die Rechtsposition des Kindes in der Kinder- und Jugendhilfe und die Beteiligungsrechte von Kindern im kommunalen Nahraum. Ein eigener Abschnitt ist dem Verfahrenspfleger als Anwalt des Kindes gewidmet. Insgesamt konstatiert der Verfasser für das vergangene Jahrzehnt eine rechtliche Entwicklung, die die Eigenständigkeit des Kindes stärker in den Vordergrund rückt. (ICE).
In: HLZ: Zeitschrift der GEW Hessen für Erziehung, Bildung und Forschung ; hessische Lehrerinnen- und Lehrerzeitung, Band 54, Heft 1, S. 7-9
ISSN: 0935-0489
In: Neue Caritas: Politik, Praxis, Forschung, Band 101, Heft 22, S. 9-14
ISSN: 1438-7832
In: Jugendwohl: katholische Zeitschrift für Kinder- und Jugendfürsorge, Band 79, Heft 7-8, S. 312-321
ISSN: 0022-5975
In: Erziehungsberatung und Wandel der Familie: Probleme, Neuansätze und Entwicklungslinien, S. 70-77
Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat die Jugendhilfe eine zeitgemäße politische Grundlage erhalten. Eines der zentralen Anliegen des Gesetzgebers war es, Jugendhilfe nicht länger als Eingriff oder hoheitliche Maßnahme, sondern als soziale Dienstleistung zu verstehen. Ein differenziertes Leistungsspektrum soll dazu beitragen, daß Eltern ihrer Erziehungsverantwortung besser gerecht werden können und Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. (SH2)
In: Schriften zum öffentlichen Recht 235
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 235