Der Schulversuch.: Historische Entwicklung und geltendes Recht
In: Schriften zum Öffentlichen Recht v.1270
Der Schulversuch gehört seit Aufkommen der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts zum Handwerkskasten deutscher Schulreformer. Aber auch staatliche Schulpolitik nutzt immer schon Schulversuche dazu, Reformideen vor ihrer generellen Einführung in das Schulsystem zu erproben und dazu von geltendem Schulrecht abzuweichen. Nach einer Darstellung der wechselvollen historischen Entwicklung des Schulversuchs, immer auch unter dem Blickwinkel der jeweiligen rechtlichen Aspekte, werden die aktuelle Rechtslage und hierbei die Ermächtigungsgrundlagen in den Schulgesetzen der Länder - vor allem am Beispiel Nordrhein-Westfalens - aufgezeigt. Ein weites Feld von mit Schulversuchen verbundener Rechtsfragen wird vertieft erörtert. Inhaltsverzeichnis Einleitung: Historie, Pädagogik und Recht -- Erster Teil: Der Schulversuch im deutschen, zumal im preußischen Schulwesen bis 1945 -- Verstaatlichung und Modernisierung des Schulwesens im 19. Jahrhundert - Reformpädagogische Schulversuche im wilhelminischen Deutschland - Die Hochkonjunktur des Schulversuchs und der Reformpädagogik in der Weimarer Zeit - Bildungspolitische Zäsur im Nationalsozialismus: Schließung und Gleichschaltung der Versuchsschulen und Ablehnung von Schulversuchen -- Zweiter Teil: Der Schulversuch im deutschen Schulwesen von der Nachkriegszeit bis zur Gegenwart -- Vorbemerkungen zum Wiederaufbau des Schulwesens und der seitherigen allgemeinen schulgesetzlichen Entwicklung - Erste gesetzliche Regelungen zum Schulversuch in den Stadtstaaten und in Hessen - Schulversuche und Versuchsschulen in der SBZ und der DDR - Forderungen nach mehr Schulversuchen in der Bundesrepublik Deutschland der 1950er Jahre und die Restriktionen des »Düsseldorfer Abkommens« - Der Durchbruch für Schulversuche durch das »Hamburger Abkommen« und das seitdem praktizierte KMK-Verfahren - Schrittweise Normalisierung des