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111 Tipps für Arbeitslose: Arbeitslosengeld I ; [mit neuen Tipps zum Steuerklassenwechsel]
Immer wieder ändert der Gesetzgeber - wie jetzt mit dem Anfang 2011 in Kraft getretenen Beschäftigungschancengesetz - die Regeln bei der Arbeitslosenversicherung. Aber auch die Sozialgerichte sorgen mit Grundsatzentscheidungen für neue Akzente. Die Neuauflage der bewährten ?111 Tipps für Arbeitslose
Sozialhilfe: der Ratgeber zum Umgang mit dem Sozialamt
In: Beste Tipps
Wohngeldantrag kann sich lohnen: Zum Jahreswechsel 2015/2016 wurde das Wohngeld angepasst ; Davon können auch geringverdienende Beschäftigte profitieren
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 33, Heft 3, S. 36-39
ISSN: 0175-9299
Auch Minijobber haben Rechte: Werden Minijobbern Leistungen vorenthalten, können sie diese einfordern
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 33, Heft 4, S. 19-22
ISSN: 0175-9299
Das neue ElterngeldPlus: Teilzeit während der Elternzeit soll sich lohnen
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 63, Heft 11, S. 410-413
ISSN: 0490-1630
"Während des Bezugs von Elterngeld ist zwar eine Erwerbstätigkeit - in Teilzeit - möglich. Sie spielt jedoch derzeit nur eine verschwindend geringe Rolle. Ganze 5% aller Elterngeld-Bezieherinnen sind derzeit teilzeitbeschäftigt, 95% sind dagegen 'Vollzeit-Mütter'. Das soll sich ändern. Dies ist das erklärte Ziel des 'Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz' das am 7. November 2014 vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten und für Geburten ab Juli 2015 gelten. Es bringt wesentliche Änderungen beim Elterngeld und bei der Elternzeit." (Textauszug, IAB-Doku)
Auch nach der Reform des Kinderzuschlags: Familien mit Kinderzuschlag stehen sich oft schlechter als Familien mit Hartz IV: Nachteile bei Rente, Krankenversicherung oder Gebührenermäßigungen
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 57, Heft 12, S. 424-429
ISSN: 0490-1630
"Die Bundesregierung hat den Kinderzuschlag im Oktober 2008 renoviert. Die Leistung wird jetzt gefeiert als 'hochwirksames Instrument', um bedürftige Familien 'spürbar zu entlasten' und vor Hartz IV zu 'bewahren'. Doch tatsächlich hat der Zuschlag gegenüber Hartz IV für viele Familien erhebliche Nachteile." (Textauszug, IAB-Doku)
SBG-II-Änderungsgesetz: Angleichung der Regelsätze in Ost und West ; Kürzungen der Leistungen für junge Erwachsene
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 55, Heft 3, S. 103-106
ISSN: 0490-1630
"Der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar das 'Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch' beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 10. März zugestimmt. Damit treten im April und Juli 2006 und im Januar 2007 umfassende Änderungen beim Arbeitslosengeld (ALG) II in Kraft. Die Soziale Sicherheit stellt im Folgenden die wichtigsten Gesetzesänderungen vor." (Autorenreferat)
Der neue Gründungszuschuss: ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 55, Heft 8/9, S. 284-288
ISSN: 0490-1630
"Seit dem 1. August gelten für die Förderung von Beziehern von Arbeitslosengeld (I), die sich selbstständig machen, neue Regeln. Der neue Gründungszuschuss nach Paragraph 57 des dritten Sozialgesetzbuchs ersetzt seitdem das bisherige Überbrückungsgeld und die bereits zum 30. Juni 2006 ausgelaufenen Existenzgründungszuschüsse, mit denen die so genannten Ich-AG's gefördert wurden. Im Folgenden wird der neue Gründungszuschuss im Detail vorgestellt und mit den bisherigen Leistungen zur Existenzgründungsförderung von Arbeitslosen verglichen." (Autorenreferat)
Nach freiwilliger Arbeitslosenversicherung: unschlagbare Rendite für Selbstständige bei Arbeitslosigkeit
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 55, Heft 1, S. 15-19
ISSN: 0490-1630
In dem Aufsatz wird die neue freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nach Paragraph 28a des dritten Sozialgesetzbuches erläutert (Beitragshöhen, Leistungen und Bemessungen des Arbeitslosengeldes). Es wird vermutet, dass nur diejenigen Selbstständigen diese Versicherung in Anspruch nehmen, deren Existenz gefährdet ist, deren Arbeitslosigkeitsrisiko also sehr hoch ist. Damit wird der Gemeinschaft der Arbeitslosenversicherten ein hohes finanzielles Risiko aufgebürdet, zumal sich die vom Gesetzgeber vorgenommene Beitragskalkulation bald als verlustbringend erweisen dürfte. (IAB)