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Welt im Wandel: Armutsbekämpfung durch Umweltpolitik / Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zählen Armutsbekämpfung und Umweltschutz zu den größten Herausforderungen der Weltgemeinschaft. Ein herausragendes Ziel muss sein, die gewaltigen Disparitäten bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen und der Verteilung von Wohlstand zu verringern. Extreme Armut, wie sie vor allem in Afrika südlich der Sahara und in Südasien vorherrscht, ist der deutlichste Ausdruck einer unhaltbaren Schieflage im sozialen Weltgefüge. Die Eingriffe des Menschen in die Umwelt gefährden bereits heute in weiten Teilen der Erde die natürlichen Lebensgrundlagen vor allem der Armen. Ohne Gegensteuerung werden Umweltveränderungen in Zukunft in noch größerem Umfang existenzbedrohende Auswirkungen haben. Während die Verursacher globaler und grenzüberschreitender Umweltprobleme, wie beispielsweise des Klimawandels, vor allem in den Industrieländern zu suchen sind, leben die Betroffenen ganz überwiegend in Entwicklungsländern. Arme Bevölkerungsschichten sind besonders verwundbar gegenüber Umweltveränderungen, weil diese Menschen existenziellen Risiken (Krankheit, Hunger, Ernteverluste usw.) stärker ausgesetzt sind und kaum über Bewältigungs- und Anpassungsfähigkeiten verfügen.
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Welt im Wandel: Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
Der beginnende globale Bioenergieboom ist Anlass für heftige und stark polarisierte Debatten. Dabei stehen unterschiedliche Motivationen wie eine verringerte Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten oder die Nutzung von Biokraftstoffen zur CO2-Emissionsminderung im Straßenverkehr im Vordergrund und prägen die politische Agenda. Befürworter argumentieren, dass die Bioenergie angesichts der dramatisch steigenden Energienachfrage zu einer gesicherten Energieversorgung und zum Klimaschutz beitragen sowie Entwicklungsmöglichkeiten vor allem in den ländlichen Räumen von Industrie- und Entwicklungsländern schaffen kann. Kritiker halten entgegen, dass durch den Anbau von Energiepflanzen Landnutzungskonflikte zwischen Ernährung, Naturschutz sowie Bioenergie zunehmen werden und negative Klimawirkungen wahrscheinlich sind. Aufgrund der großen Komplexität und Dynamik des Themas, des hohen Maßes an wissenschaftlicher Unsicherheit und der Vielzahl von Interessen ist es bisher nicht gelungen, eine integrierte Einschätzung der Bioenergie als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung vorzunehmen. Der WBGU möchte zeigen, dass und wie eine nachhaltige Nutzung von Bioenergie möglich ist, die Chancen nutzt und gleichzeitig Risiken minimiert.
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Die Anrechnung biologischer Quellen und Senken im Kyoto-Protokoll: Fortschritt oder Rückschlag für den globalen Umweltschutz? : Sondergutachten 1998
In dieser Studie bewertet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) das Kyoto-Protokoll im Hinblick auf die Anrechnung biologischer Quellen und Senken. Die Idee einer Verbindung von Klima- und Senkenschutz wird vom Beirat grundsätzlich befürwortet. Die Art der Anrechnung von Tätigkeiten im Bereich "Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft", wie sie im Kyoto-Protokoll geregelt wird, bewertet der Beirat allerdings als unzureichend und verbesserungsbedürftig, um den Zielen "Klimaschutz" und "Schutz der biologischen Vielfalt" gemeinsam zu dienen. Der derzeitige Anrechnungsmodus kann zu negativen Anreizen sowohl für den Klimaschutz als auch für den Schutz der Biodiversität und der Böden führen. Die Verrechnung von terrestrischen Quellen und Senken in Form von Bestandsänderungen in einem 5jährigen Verpflichtungszeitraum berücksichtigt zudem nicht die unterschiedliche zeitliche Dynamik von Kohlenstoffvorräten und -flüssen.
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Kassensturz für den Weltklimavertrag - der Budgetansatz : Sondergutachten / WBGU, Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Ein neuer Lösungsansatz für das Weltklimaproblem. Die Wissenschaft ist sich heute weitgehend einig, dass eine Erderwärmung um mehr als 2 °C gefährliche, irreversible und kaum beherrschbare Folgen für Natur und Gesellschaft hätte. Bereits 133 Staaten, darunter die 16 führenden Wirtschaftsmächte und die Europäische Union, haben die Bedeutung dieser Temperaturgrenze anerkannt. Viele dieser Staaten haben sich das Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf 2 °C oder weniger zu begrenzen, als Leitplanke für ihre klimapolitischen Anstrengungen gesetzt. Neueste Forschungsergebnisse zeigen, dass eine realistische Chance für die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C nur dann gegeben ist, wenn die Summe der globalen CO2-Emissionen bis 2050 limitiert wird (CO2-Globalbudget). Der WBGU rückt dieses Globalbudget ins Zentrum seiner Überlegungen zur Gestaltung eines neuen Weltklimavertrags, der auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Kopenhagen zur Verhandlung ansteht. Der WBGU-Budgetansatz liefert in Verbindung mit fundamentalen Gerechtigkeitsvorstellungen konkrete Zahlen für die jeweiligen Emissionsbegrenzungen, welche die Nationen der Erde auf sich nehmen müssen, um die Destabilisierung des Klimasystems noch zu verhindern.
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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit
Der WBGU zeigt, dass eine globale Energiewende unerlässlich ist, um die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit zu schützen und die Energiearmut in den Entwicklungsländern zu beseitigen. Nur durch einen grundlegenden Umbau der Energiesysteme lässt sich eine nicht nachhaltige Entwicklung wieder in nachhaltige Bahnen lenken. Eine globale Energiewende hätte nicht zuletzt auch friedensfördernde Wirkungen, da sie die Abhängigkeit von den regional konzentrierten Ölreserven senkt.
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Welt im Wandel : Sicherheitsrisiko Klimawandel
Die zentrale Botschaft der Risikoanalyse des WBGU lautet, dass der Klimawandel ohne entschiedenes Gegensteuern bereits in den kommenden Jahrzehnten die Anpassungsfähigkeit vieler Gesellschaften überfordern wird. Daraus könnten Gewalt und Destabilisierung erwachsen, die die nationale und internationale Sicherheit in einem erheblichen Ausmaß bedrohen. Der Klimawandel könnte die Staatengemeinschaft aber auch zusammenführen, wenn sie ihn als Menschheitsbedrohung versteht und in den kommenden Jahren durch eine energische und weltweit abgestimmte Klimapolitik die Weichen für die Vermeidung eines gefährlichen anthropogenen Klimawandels stellt. Gelingt dies nicht, wird der Klimawandel zunehmend Spaltungs- und Konfliktlinien in der internationalen Politik hervorrufen, weil er vielfältige Verteilungskonflikte in und zwischen Ländern auslöst: um Wasser, um Land, um die Bewältigung von Flüchtlingsbewegungen oder um Kompensationszahlungen zwischen den wesentlichen Verursachern des Klimawandels und den Ländern, die vor allem von dessen destruktiven Wirkungen betroffen sein werden.
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Ziele für den Klimaschutz 1997 : Stellungnahme zur dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto ; beschlossen auf der 52. Sitzung des Beirats am 19. September 1997 in Göttingen
Nach dem aktuellen Stand der Klimaforschung, der vor allem im jüngsten Bericht des 'Intergovernmental Panel on Climate Change' (IPCC) zusammengefaßt ist, liegt es nahe, von einem menschlichen Einfluß auf das globale Klima zu sprechen.Wenn es nicht gelingt, die bestehenden Wirtschafts- und Lebensweisen zu ändern, droht mit großer Wahrscheinlichkeit eine globale Klimaänderung in einem Ausmaß und in einer Geschwindigkeit, wie sie in den letzten 10.000 Jahren (im jüngeren Quartär) niemals aufgetreten ist. Um die deshalb zum Schutz des Klimasystems notwendigen Emissionsreduktionen zu bestimmen, wendet der Beirat das bereits 1995 in der Stellungnahme zur ersten Vertragsstaatenkonferenz genutzte Konzept der "Toleranzfenster" erneut an. Dabei wird der für die kommenden 200 Jahre noch verbleibende Handlungsspielraum durch die normative Vorgabe von auf keinen Fall hinnehmbaren ökologischen, ökonomischen und sozialen "Leitplanken" der Klimaentwicklung und der Klimapolitik ermittelt. Die Summe der Leitplanken definiert das "Toleranzfenster" im Klimaschutz. Der Beirat geht davon aus, daß entsprechend dem "Berliner Mandat" von 1995 und den in der Klimarahmenkonvention niedergelegten völkerrechtlichen Grundsätzen zunächst nur die in Anlage I aufgeführten Staaten (Industrieländer) durch konkrete Reduktionsziele in die Pflicht genommen werden. Für die Verteilung von Pflichten zwischen den einzelnen Ländern empfiehlt der Beirat den sogenannten "Pro-Kopf-Ansatz" als grundsätzliches Kriterium, wobei in einer Übergangsphase andere Ansätze vorübergehend zum Einsatz kommen können. Daraus ergibt sich notwendigerweise ein stark verengter Handlungsspielraum für die Industrieländer. Der Beirat kommt zu dem Ergebnis, daß sein 1995 in der Stellungnahme zur ersten Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagenes Emissionsprofil ("WBGUSzenario") nur dann als mit den ökologischen, ökonomischen, sozialen und völkerrechtlichen Leitplanken verträglich ist, wenn es sich nicht nur auf Kohlendioxid bezieht, sondern auch die anderen wichtigen Treibhausgase wie Methan und Distickstoffoxid berücksichtigt.
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World Affairs Online
Gesellschaftsvertrag für eine große Transformation: Welt im Wandel - [Hauptgutachten]
In: Welt im Wandel: Jahresgutachten, 2011
World Affairs Online