Die Vermutung Unmittelbarer Wirkung des Unionsrechts: Ein Plädoyer Für Die Aufgabe der Kriterien Hinreichender Genauigkeit und Unbedingtheit
In: Beiträge Zum Ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Ser. v.254
Intro -- Geleitwort -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Verzeichnis der Abkürzungen -- Einleitung -- Erster Teil -- Die Vermutung unmittelbarer Wirkung des Unionsrechts als These -- A. Ausführung der These -- I. Merkmale der Vermutung -- II. Primäres und sekundäres Unionsrecht als Gegenstand der Vermutung -- III. Definition der unmittelbaren Wirkung -- 1. Mitgliedstaatliche Gerichte und Verwaltungsbehörden -- 2. Irrelevanz spezifischer Rechtswirkungen -- 3. Objektive unmittelbare Wirkung -- B. Aktuelle Doktrin der unmittelbaren Wirkung -- I. Bestandsaufnahme -- II. Dichotomie in Genauigkeit und Unbedingtheit -- III. Genauigkeit -- IV. Unbedingtheit -- C. Potenzial der Vermutung der unmittelbaren Wirkung -- D. Innovativität der These -- I. Grundsätzlich keine Vermutung unmittelbarer Wirkung -- II. Ausdrückliche Vermutung unmittelbarer Wirkung nur in einzelnen Bereichen -- 1. Kartellverbot -- 2. Verordnungsvorschriften -- III. Anwendung des Unionsrechts als Rechtmäßigkeitsmaßstab für nationales Recht -- Zweiter Teil -- Begründung der Vermutung unmittelbarer Wirkung -- A. Entwicklung der Rechtsprechung im Überblick -- I. Die Zeit vor Van Gend & Loos: Unklarheit über die unmittelbare Wirkung -- II. Van Gend & Loos (1963): Unmittelbare Wirkung als summa divisio -- 1. Hintergrund -- 2. Inhalt -- 3. Bedeutung -- a) Unmittelbare Wirkung auch ohne ausdrückliche Anordnung -- b) Unmittelbare Wirkung trotz Adressierung der Mitgliedstaaten -- c) Unmittelbare Wirkung trotz Unbestimmtheit der Vorschriften -- d) Unmittelbare Wirkung im Dienst der Konstitutionalisierung -- e) Unmittelbare Wirkung als Frage des Gemeinschaftsrechts -- f) Unmittelbare Wirkung als summa divisio des Gemeinschaftsrechts -- 4. Rezeption -- III. Die Zeit nach Van Gend & Loos: Schrittweise Ausweitung der unmittelbaren Wirkung.