Der Sammelband >Recht im frühen Rom< enthält Aufsätze und Vorträge, die in verschiedenen Zeitschriften, Festschriften und Akademieabhandlungen veröffentlicht worden sind. Hinzugefügt habe ich fünf bisher unveröffentlichte Vorträge, die ich vor einigen Jahren an verschiedenen Orten gehalten habe. Es schien mir angebracht, die so weit verstreuten Arbeiten in einem Sammelband zusammenzufassen. -- Aus dem Vorwort
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Hauptbeschreibung Mit der von Clandestini 1981 aufgespürten Lex Irnitana besitzen wir nicht nur die Munizipalordnung der Stadt Irni aus den neunziger Jahren n. Chr., sondern das flavische Stadtrecht, nach dessen Vorlage die Stadtrechte aller peregrinischen Städte Spaniens in den letzten Jahrzehnten des ersten Jahrhunderts abgefaßt worden sind. Anders als die übrigen, durchweg älteren in Fragmenten uns bekannten Stadtrechte ist die Lex Irnitana sachlich untergliedert. Die hier gesammelten Aufsätze behandeln verschiedene Aspekte und Einrichtungen des Gesetzes. Ausführlich dargelegte Themen sind die Förderung der Romanisierung durch das Stadtrecht, die wörtliche oder auch abgeänderte Verwendung von Vorschriften älterer Munizipalordnungen, der Vergleich mit den Tafeln von Veleia und Ateste und die Verfassung Irnis vor der Lex Irnitana. Behandelt werden außerdem die Gerichtsbarkeit in Irni und einzelne Institute des Zivilprozeßrechts. Darüber hinaus wird ein Einblick in den ökonomischen Alltag gegeben. Zum Abschluß werden die erwähnten Fragmente der flavischen Stadtrechte anderer kleiner Gemeinden der Provinz Baetica ediert. Inhaltsverzeichnis Iurisdictio Irnitana Intertium - und kein Ende? Diem diffindere. Die Vertagung im Urteilstermin nach der Lex Irnitana Iudex iuratus Zur Romanisierung Spaniens. Der Beitrag der Stadtrechte am Beispiel der Lex Irnitana Die Lex Irnitana und die Tafeln von Veleia und Ateste Rechtspflege in Urso Imitatio exempli in den römischen Stadtrechten Spaniens Irni vor der Irnitana Bußen, Einkommen und Preise Die Eide der Lex Irnitana Gerichtsbarkeit in Irni Fragmente flavischer Stadtrechte von Gemeinden in der Baetica Nachweis der Erstveröffentlichungen.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Hauptbeschreibung Beim Bau der Autostrada Pompeji-Salerno stieß man im April 1959 im südlichen kaum erforschten Vorfeld der Vesuvstadt auf die Reste eines antiken Hauses. Die Notgrabung konnte nur einen kleinen Teil der großzügigen Hausanlage freilegen: ein Stück des Säulenhofs mit fünf anliegenden Speiseräumen. In einem der Speiseräume entdeckte das Grabungsteam einen Korb aus Flechtwerk, der bis zum Rand, sorgfältig gestapelt, mit Urkunden gefüllt war. Dieser Urkundenfund von Murècine ist der bedeutendste Fund römischer Prozeß- und Geschäftsurkunden, der je gemacht worden ist. Seine einzigartige Bedeutung beruht auf der großen Zahl der gefundenen Urkunden, auf ihrem ungewöhnlich guten Erhaltungszustand und auf der Vielfalt der beurkundeten Gegenstände. Noch bevor die editio princeps 1980 beendet war, setzte eine lebhafte Interpretationsarbeit ein. Zu ihr gehören die Aufsätze, die zum Teil an entlegenem Orte veröffentlicht sind und aus Anlaß einer neuen Edition der Urkunden hier gesammelt vorgelegt werden. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Der Seefrachtvertrag des Menelaos - Die Kondiktionen des C. Sulpicius Cinnamus - Graeca Leguntur - Der neue pompejanische Urkundenfund - Die Streitbeilegung zwischen L. Faenius Eumenes und C. Sulpicius Faustus - Das sogenannte Ladungsvadimonium - Haftungsübernahme durch Auftrag? Eine Urkunde aus dem Jahre 48 n.Chr. - Der neue pompejanische Urkundenfund. Zu Camodecas 'Edizione critica dell'archivio puteolano dei Sulpicii' - Die "Naulotike" des Menelaos - Seedarlehen oder Seefrachtvertrag? - Die tabellae der Titinia Antracis und die Bürgschaft des Epichares - Eine Eidesdelation und eine Eidesleistung - Anhang - Eine Empfangserklärung aus Herculaneum - Nachweis der Erstveröffentlichungen.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext: