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Bayerische Bauordnung (BayBauO) 1998: praxisorientierte Kommentierung -; Zuständigkeiten, Verfahrensregelungen und verantwortliche Sachverständige
In: Carl-Link-Vorschriftensammlung
Marktwirtschaft reparieren: Anmerkungen zum gleichnamigen Buch von Oliver Richters und Andreas Simoneit
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 70, Heft 1, S. 440-446
ISSN: 2366-0481
Internationales Erbrecht. EuErbVO, Erbrechtliche Staatsverträge, EGBGB, IntErbRVG, IntErbStR, IntSchenkungsR. Hrsg. von Anatol Dutta und Johannes Weber. – München: Beck 2016. XIII, 718 S. (Beck'sche K
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 82, Heft 2, S. 486
ISSN: 1868-7059
„Ein spezielles Vorhaben der Landesverteidigung“: Der Bunker unter dem Stasi-Zentralarchiv
In: Das Gedächtnis der Staatssicherheit, S. 361-386
Vorschlags- und Gesamtgutszuweisung an den überlebenden Ehegatten: mit Berücksichtigung der grundbuchrechtlichen Auswirkungen
In: Abhandlungen zum schweizerischen Recht N.F., 584
Die "Bearbeitung" der Kirchen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR durch die politische Polizei und das Ministerium für Staatssicherheit bis 1953
In: Die Ohnmacht der Allmächtigen: Geheimdienste und politische Polizei in der modernen Gesellschaft, S. 169-211
Basierend auf einschlägigem Dokumentationsmaterial wird in dem vorliegenden Aufsatz detailliert die Geschichte des Verhältnisses von Kirche und Politik in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. der DDR von 1946 bis 1953 nachgezeichnet. Dabei wird dargestellt, wie die politische Polizei und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Kirchen und Organisationen als Staatsfeinde bekämpften. Zunächst wird die Kirchenpolitik bis zur Gründung der DDR beschrieben, dann die Institutionalisierung der Kirchenpolitik nach Gründung der DDR sowie die Tätigkeit des MfS hinsichtlich der Kirchen. Es werden Auswirkungen des Treffens von Kirchen- und Politikvertretern am 10.06.1953 beschrieben, in dessen Folge die SED einen "neuen Kurs" in der Kirchenpolitik beschritt und ihre "Maßnahmen" gegen kirchliche Einrichtungen und Geistliche weitgehend einstellte. (pag)
Das neue Erbrecht – insbesondere Rechtsgeschäftsplanung, Fragen aus der notariellen Praxis und internationales Erbrecht: Weiterbildungstagung des Verbandes bernischer Notare und des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern vom 4./5. Mai 2022
In: Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis, INR 27
"Pfarrer, Christen und Katholiken": das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR und die Kirchen
In: Historisch-theologische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert
In: (Quellen) 1
Klimaschutz auf Kosten der Armen? Vorschläge für eine markt- und sozialverträgliche Umsetzung von CO2-Steuern und des Emissionshandels
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 70, Heft 1, S. 125-165
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Mit diesem Beitrag schlagen wir einen zweistufigen Weg zu einer effektiven deutschen Klimapolitik vor. Die erste Stufe orientiert sich an der Schweizer CO2-Abgabe: Ab 2020 soll der Kohlendioxidausstoß im privaten Heizenergie- und Verkehrsbereich besteuert werden, da beide Sektoren nicht im EU-Emissionshandel erfasst werden. Wie im Schweizer Modell fließt das Steueraufkommen durch Transfers und Investitionen an die Bevölkerung zurück. Allerdings soll die direkte Rückerstattung auf die Hälfte der Steuereinnahmen beschränkt und auf das einkommensschwächste Drittel der Haushalte konzentriert werden. Die andere Hälfte soll zur Förderung des ländlichen ÖPNV und zur energetischen Sanierung von Mietshäusern eingesetzt werden. Damit wird Klimaschutz – ein Gebot intergenerationeller Gerechtigkeit – im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft umgesetzt: Der Klimaschutzbeitrag jedes Einzelnen orientiert sich auch an Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit. Ab 2030 sollte der zweite Schritt unseres Ansatzes einsetzen und das Steuermodell sukzessive in einen verbraucherbasierten Emissionshandel überführt werden. Ein funktionierendes Personal Carbon Trading System ist allerding technisch und rechtlich komplexer als eine CO2-Steuer. Die sofortige Umsetzung von Stufe eins schafft das nötige Zeitfenster für die Vorbereitung eines Zertifikatesystems für Heizenergie und Mobilität. Die oft angeführten Nachteile eines solchen Systems – hohe Transaktions- und Administrationskosten – halten wir aufgrund der Fortschritte in der Informationstechnologie bereits heute für händelbar. Dafür hätte ein solches System gegenüber einer Steuer folgende Vorteile: Es ist mit dem EU-ETS kompatibel, Emissionsziele werden sicher erreicht und jeder Verbraucher erkennt direkt, für welche CO2-Emissionen er persönlich verantwortlich ist.
Empirische Gerechtigkeitsforschung
In: Handbuch Gerechtigkeit, S. 68-77