Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber
In: Forschungsbericht 563
In: IZA research report no. 106
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In: Forschungsbericht 563
In: IZA research report no. 106
Die vorliegende Studie untersucht die Einhaltung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), den Aufwand der Arbeitgeber, die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Prüfung der Einhaltung der Pflichten und die Rolle der Haftung des Auftraggebers nach § 13 MiLoG. Dazu wurden eine standardisierte telefonische Befragung bei Betrieben sowie leitfadengestützte Interviews mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Betrieben und sonstigen Akteuren durchgeführt. Zudem wurden die Daten, die vom Zoll in der "Zentralen Datenbank Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (ZenDa ProFiS) erhoben werden, analysiert. Die Analyse identifiziert wichtige Handlungsbedarfe bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Dazu gehören Vereinfachungen bei der Umsetzung des MiLoG in den Betrieben, eine wirkungsvollere Informationspolitik sowie Verbesserungen bei der Ausstattung der FKS.
Dieser Schlussbericht präsentiert wissenschaftliche Erkenntnisse über Umsetzung, Inanspruchnahme, Wirkungen und Wirtschaftlichkeit der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete. Es werden die Fragen beantwortet, wie effektiv und effizient die zentralen Maßnahmen der Arbeitsförderung in den Rechtskreisen SGB II und SGB III für Personen im Kontext von Fluchtmigration im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktintegration und soziale Teilhabe sind, und welche Faktoren, wie etwa Sprachförderung und individuelle und lokale Kontextfaktoren, die Maßnahmenwirksamkeit verstärken oder hemmen. Die kausalanalytisch angelegte Auswertung administrativer Daten wird durch die Untersuchung von Befragungsdaten und eine umfassende Implementationsanalyse ergänzt. Aus den empirischen Erkenntnissen abgeleitete Handlungsempfehlungen geben schließlich Impulse, um die Organisation, Prozesse und Rahmenbedingungen der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete so zu gestalten, dass ihre positiven Wirkungen weiter verstärkt werden können.