Arbeitszeitkonten ermöglichen eine variable Arbeitszeitverteilung in Betrieben, womit sich Nachfrageschwankungen abfedern und der Arbeitseinsatz an das Arbeitsaufkommen anpassen lassen. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 wurden sie umfangreich genutzt, um Arbeitszeiten vorübergehend zu verkürzen. Vor diesem Hintergrund haben sie als Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung einen neuen Aufschwung in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion erfahren. Damit stellt sich die Frage nach den Bestimmungsfaktoren von Arbeitszeitkonten. Mit Daten des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und logistischen sowie OLS-Regressionen wird untersucht, welche Faktoren das Auftreten von Arbeitszeitkonten in Betrieben und die Verbreitungsquote bei Beschäftigten erklären. Die industriellen Beziehungen sind ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für Arbeitszeitkonten in Betrieben. Ebenfalls steigt mit einem zunehmenden Anteil an Leiharbeitern und qualifizierten Beschäftigten die Wahrscheinlichkeit von Arbeitszeitkonten, während sie mit zunehmendem Anteil befristet Beschäftigter sinkt. Die Verbreitungsquote bei Beschäftigten hängt positiv mit einem Betriebs-/Personalrat sowie dem Anteil an Leiharbeitern und negativ mit dem Anteil befristet Beschäftigter zusammen.
Überstunden und Arbeitszeitkonten sind wichtige betriebliche Instrumente der Arbeitszeitflexibilität, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten vorübergehend zu verkürzen oder auszuweiten. In der jüngeren Vergangenheit wurden sie insbesondere im Kontext der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 diskutiert und untersucht. Trotz vorhandener empirischer Befunde gibt es Aspekte, die bislang nicht ausreichend beleuchtet sind. Diese greift Ines Zapf auf und untersucht auf Basis von Personen- und Betriebsdaten sowohl die Arbeitsangebots- als auch die Arbeitsnachfrageseite: So konzentrieren sich Studien zu Überstunden meist auf Männer und/oder Vollzeitbeschäftigte. Wie sieht es bei den Frauen, bei Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten aus? Bisherige Studien untersuchen Arbeitszeitkonten vor allem auf der Betriebsebene. Aber welche Faktoren bestimmen den Zugang der Beschäftigten zu einem Arbeitszeitkonto? Ines Zapf ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.
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Overtime work and working-time accounts are important instruments of working-time flexibility in establishments to reduce or increase the working hours of employees temporarily. In the recent past, these instruments were intensively discussed and analysed against the background of the global financial and economic crisis in 2008/2009. Although empirical studies about overtime work and working-time accounts exist, there are still aspects which are not sufficiently addressed. Based on individual and establishment data, Ines Zapf addresses these aspects and analyses the labour supply and labour demand side: Existing studies of overtime work mostly only consider men and/or full-time employees. What about women, part-time employees and employees in marginal employment? So far, existing studies analyse working-time accounts on the establishment side. But what determines the employees' access to working-time accounts? Überstunden und Arbeitszeitkonten sind wichtige betriebliche Instrumente der Arbeitszeitflexibilität, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten vorübergehend zu verkürzen oder auszuweiten. In der jüngeren Vergangenheit wurden sie insbesondere im Kontext der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 diskutiert und untersucht. Trotz vorhandener empirischer Befunde gibt es Aspekte, die bislang nicht ausreichend beleuchtet sind. Diese greift Ines Zapf auf und untersucht auf Basis von Personen- und Betriebsdaten sowohl die Arbeitsangebots- als auch die Arbeitsnachfrageseite: So konzentrieren sich Studien zu Überstunden meist auf Männer und/oder Vollzeitbeschäftigte. Wie sieht es bei den Frauen, bei Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten aus? Bisherige Studien untersuchen Arbeitszeitkonten vor allem auf der Betriebsebene. Aber welche Faktoren bestimmen den Zugang der Beschäftigten zu einem Arbeitszeitkonto?
Überstunden und Arbeitszeitkonten sind wichtige betriebliche Instrumente der Arbeitszeitflexibilität, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten vorübergehend zu verkürzen oder auszuweiten. In der jüngeren Vergangenheit wurden sie insbesondere im Kontext der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 diskutiert und untersucht. Trotz vorhandener empirischer Befunde gibt es Aspekte, die bislang nicht ausreichend beleuchtet sind. Diese greift Ines Zapf auf und untersucht auf Basis von Personen- und Betriebsdaten sowohl die Arbeitsangebots- als auch die Arbeitsnachfrageseite: So konzentrieren sich Studien zu Überstunden meist auf Männer und/oder Vollzeitbeschäftigte. Wie sieht es bei den Frauen, bei Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten aus? Bisherige Studien untersuchen Arbeitszeitkonten vor allem auf der Betriebsebene. Aber welche Faktoren bestimmen den Zugang der Beschäftigten zu einem Arbeitszeitkonto?
Objective: In this study, we investigate the effect of flexible working time arrangements and parental leave experiences on the actual working and childcare hours of men. Background: Many fathers want to spend more time with their children and actively participate in family life, but, after becoming a parent, most work even more hours than before. To better combine work and family, the possibility of flexible working time arrangements might play a crucial role for fathers, also to become more involved in childcare activities. Method: We use longitudinal data of the German Socio-Economic Panel (SOEP) to examine how flexible working time arrangements, parental leave experiences, working hours, and childcare hours are related. Based on data between 2013 and 2019, panel regression models were estimated. Results: The results show that a change from fixed to flexible working time regulations leads to an increase in working hours for men and fathers. The longer working hours of fathers go hand in hand with a reduction in the time spent on childcare activities when switching to flexible working time arrangements. However, experiences with parental leave in connection with flexible working hours show a change in the use of time. Conclusion: Flexible working time regulations prove to be ambivalent for fathers: On the one hand, they offer fathers new leeway, on the other hand, due to traditional role models, they lead to longer working hours and thus less participation in childcare; but parental leave experiences make a difference, which indicates the importance of these regulations for fathers.
"Der Beitrag untersucht mithilfe der WSI-Betriebsrätebefragungen 2009 und 2010 die betrieblichen Muster beim Einsatz von Arbeitszeitkonten während der Großen Rezession. Insgesamt werden drei unterschiedliche Muster des Arbeitszeitkonteneinsatzes bei Betrieben identifiziert, die sich hinsichtlich des Zeitpunktes und der Dauer des Abbaus von Guthaben oder Aufbaus von Zeitschulden unterscheiden. Die größte Gruppe, die 'Langzeitnutzer', hat Zeitguthaben während der Großen Rezession und danach abgebaut. Die 'frühen Kurzzeitnutzer' nutzten Arbeitszeitkonten nur im Zeitraum während der Großen Rezession. Die dritte Gruppe, die 'Spätnutzer', haben Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten nur in der konjunkturellen Erholungsphase abgebaut. Zudem wird gezeigt, dass es Unterschiede zwischen diesen drei Nutzergruppen im Hinblick auf den gewerkschaftlichen Organisationsgrad, die Entwicklung der Auftragslage und des Umsatzes sowie teilweise bei der Zugehörigkeit zu den Wirtschaftsbereichen gibt. Keine bzw. nur geringe Unterschiede ergab die Analyse bei der Betriebsgröße und der Zugehörigkeit der Betriebe zu West- oder Ostdeutschland." (Autorenreferat)
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifautonomie zielt darauf ab, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Beschäftigte sicherzustellen (Bundestagsdrucksache 18/1558). Er sieht vor, zum 1. Januar 2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde einzuführen. Für Jugendliche unter 18 Jahren sowie, unter festgelegten Bedingungen und zeitlich limitiert, für Praktikanten und wiedereingegliederte Langzeitarbeitslose sollen dabei Ausnahmeregelungen gelten. Verbindlich durch repräsentative Vertragsparteien abgeschlossene allgemeinverbindliche Tarifverträge sollen zudem bis zum 31. Dezember 2016 weitergelten können. Eine Mindestlohnkommission soll künftig jährlich über eine Anpassung des Mindestlohns entscheiden, die erstmals zum 1. Januar 2018 erfolgen könnte. Darüber hinaus soll der Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes, das es ermöglicht Branchenmindestlöhne festzusetzen, über die bereits dort aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert werden. Als Kriterium für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird das "konkretisierte öffentliche Interesse" eingeführt. Dieses ist erfüllt, wenn die Tarifvertragsparteien einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages stellen. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz, das es ermöglicht, Mindestarbeitsentgelte für diejenigen Wirtschaftszweige festzulegen, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer tarifgebunden beschäftigt sind, soll aufgehoben werden. Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke sieht vor, einen flächendeckenden Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde ohne Ausnahmen für alle Arbeitsverhältnisse einzuführen (Bundestagsdrucksache 18/590). Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum vorgesehenen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und zu den beabsichtigten Ausnahmeregelungen. Es geht dabei unter anderem auf die folgenden Aspekte ein: * die allgemeinen Wirkungen von Mindestlöhnen, die Ergebnisse der Mindestlohnforschung in anderen Ländern und die bisherigen Regelungen für Lohnuntergrenzen in Deutschland * die vorgeschlagene Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, etwaige Auswirkungen auf die Eingliederungschancen wettbewerbsschwacher Arbeitsloser und mögliche Folgen fur die Arbeitsmarktpolitik * die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung der Mindestlohnkommission sowie die geplanten Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Das IAB befasst sich in seiner Stellungnahme nicht mit tarifrechtlichen Fragen. ; The draft law of the German Federal Government on the strengthening of collective bargaining autonomy aims at strengthening collective bargaining autonomy and ensuring appropriate working conditions for employees (parliamentary printed document 18/1558). It allows - as of 1 January 2015 - for the introduction of a countrywide legal minimum wage of 8.50 euros per hour. Here there are to be exceptional regulations for young people under the age of 18 years and, under set conditions and limited to a certain period of time, for trainees and long-term unemployed. In addition, binding general collective wage agreements negotiated by representatives of the parties to the contract are allowed to continue to apply until 31 December 2016. In future, a Minimum Wage Commission is to decide on an annual basis on the adjustment of the minimum wage, which can be effected as of 1 January 2018 for the first time. In addition to this, the scope of the law regulating the posting of workers (Arbeitnehmerentsendegesetz), which makes it possible to establish minimum wages in particular branches, is to be extended from the branches listed there to all branches. "Concrete public interest" will be introduced as a criterion for the general declaration of the obligation of a collective wage agreement. This is fulfilled when the parties engaged in the collective bargaining submit a joint application for the general declaration of obligation of a collective wage agreement. The Act on Minimum Working Conditions, that makes it possible to set minimum wages for those branches of the economy in which less than 50 percent of the employees are employed in accordance with a binding collective bargaining agreement, is to be repealed. The application of the parliamentary group Die Linke (The Left) specifies the introduction of a country-wide minimum wage of ten euros per hour for all working relationships without any exceptions (parliamentary printed document 18/590). In this statement, IAB is expressing its opinion on the envisaged general legal minimum wage and on the intended exceptions. Here it comments, among other things, on the following aspects: * the general effects of minimum wages; the results of research on the minimum wage in other countries; and, the previous regulations concerning minimum wages in Germany * the proposed level of the general legal minimum wage; eventual effects on the integration chances of the unemployed who have limited competitive characteristics; and, possible results for labour market policy * the intended configuration of the Minimum Wage Commission provided for in the draft law; as well as the planned regulations regarding the transition period and exceptions. In this statement, IAB does not deal with issues relating to the legal aspects of collective bargaining.
Das Kapitel widmet sich der Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes in den Jahren 2006 bis Mitte 2011 - Jahren, in denen die wirtschaftliche Entwicklung durch außergewöhnliche Schwankungen geprägt war. Zunächst führte ein kräftiger Wirtschaftsaufschwung in Verbindung mit den positiven Wirkungen der Hartz-Reformen zu einem deutlichen Beschäftigungsplus: Es entstand mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als in früheren Aufschwungphasen, häufiger auch in Vollzeit. Dem Aufschwung folgte die schärfste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik - die aber auf dem Arbeitsmarkt bemerkenswert wenig Spuren hinterließ, wie der Vergleich mit früheren Abschwungphasen, aber auch mit anderen Volkswirtschaften zeigt. Nach der Krise 2008/09 erholte sich die deutsche Wirtschaft rasch und im Jahr 2011 war die Lage auf dem Arbeitsmarkt sogar besser als vor der Krise. Der zweite Abschnitt dieses Kapitels beleuchtet die Entwicklung des Arbeitsmarktes jeweils für die drei konjunkturellen Phasen, in denen sich die wirtschaftliche Entwicklung von 2006 bis 2011 vollzogen hat: der Aufschwung von 2006 bis zum ersten Quartal 2008, die scharfe, aber kurze Rezession zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2009 sowie die Erholung und der erneute Aufschwung zwischen dem zweiten Quartal 2009 und dem dritten Quartal 2011. Dabei wird die Entwicklung des Arbeitsangebots, der Arbeitsnachfrage und der Unterbeschäftigung skizziert. Besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung der Arbeitszeit und auf regionale Unterschiede gelegt. Eingehender analysiert werden auch die hohe Dynamik, mit der Beschäftigungsverhältnisse im Allgemeinen entstehen und verschwinden und mit der Personen in Arbeitslosigkeit wechseln bzw. diese verlassen, sowie die zunehmende Bedeutung atypischer Erwerbsformen. Den Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09 auf den deutschen Arbeitsmarkt kommt in diesem Kapitel besondere Aufmerksamkeit zu. Das Zusammentreffen kurz- und langfristig wirksamer Effekte macht sie zu einem singulären Ereignis, aus dem sich dennoch einige Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen lassen. Deshalb werden im Abschnitt 3 die Instrumente und Strategien analysiert, die den Arbeitsmarkt während der Krise stützen sollten bzw. gestützt haben. Dazu gehören die Konjunkturprogramme ebenso wie die unternehmerische Entscheidung, Arbeitskräfte zu halten, flexible Modelle der Arbeitszeitgestaltung und das im internationalen Maßstab gut funktionierende System der Sozialpartnerschaft. (Textauszug, IAB-Doku).
Den Ursachen des auch im Ausland als solchem wahrgenommenen "Deutschen Beschäftigungswunders" gehen die Autorinnen und Autoren von Kapitel A ("Entwicklung und Perspektiven des deutschen Arbeitsmarktes") auf den Grund. Sie analysieren detailliert die Strategien und Instrumente, die den Arbeitsmarkt während der Krise stabilisieren sollten und - wie sich im Rückblick zeigt - in ihrer Gesamtheit auch stabilisiert haben. Das Kapitel bietet insgesamt einen detaillierten Überblick über das Arbeitsmarktgeschehen zwischen 2006 und 2011.