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Long description: Diese Publikation zur Erforschung der historischen Entwicklung einer "Wissenschaft Soziale Arbeit" am Beispiel des in Vergessenheit geratenen (Armenpflege)Konzeptes "De subventione pauperum" (1526) des spanischen Humanisten, Voraufklärers, Europäers und Sozialreformers jüdischer Herkunft, Juan Luis Vives (1492-1540), möchte eine Lücke schließen. Vives war Vertreter einer dramatischen Übergangsepoche vom Mittelalter zur frühen Neuzeit. Hier ergeben sich vergleichbare schwierige Herausforderungen, wie sie Übergangszeiten immer charakterisieren, und wie wir sie auch heute unter dem Umbau des Sozialstaates (wieder) zu bewältigen haben. Die frühneuzeitliche Armenpflege war gekennzeichnet durch eine Form der "Sozialdisziplinierung", die durch "Individualisierung", "Kommunalisierung", "Pädagogisierung" und "Bürokratisierung" die Masse entwurzelter Menschen zu grundlegenden Verhaltensveränderungen und Anpassungen zu bringen suchte. Dies bedeutet(e) bis in die heutige Zeit hinein für Empfänger öffentlicher Leistungen, sich rechtfertigen zu müssen, warum sie diese Leistungen beanspruch(t)en. Vives hat auf dem Fundament der abendländisch jüdisch-christlichen Gerechtigkeits- und Verpflichtungsethik eine kritische Gesellschaftsanalyse seiner Epoche vorgenommen. Der historische Rahmen seiner anrührenden Biographie im Schatten der Inquisition und die sozialpolitische Konzeption dieses Humanisten stehen im Mittelpunkt der Untersuchung.
In: Geschichtsdidaktik
In: Studien, Materialien 47
In: Reihe: Frauengeschichte
In: Soziale Arbeit: Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, Band 62, Heft 5, S. 178-192
ISSN: 2942-3406
In: Soziale Arbeit: Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, Band 58, Heft 6, S. 213-221
ISSN: 2942-3406
In: Soziale Arbeit: Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, Band 56, Heft 5, S. 174-182
ISSN: 2942-3406
In: Soziale Arbeit: Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, Band 55, Heft 12, S. 449-454
ISSN: 2942-3406
In: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit: TUP, Band 39, Heft 9, S. 337-343
ISSN: 0342-2275
Die These des Aufsatzes ist, daß die bis in den Anfang der 1930er Jahre gültige Berufshaltung der Fürsorgerinnen durch den Machtantritt der Nationalsozialisten neue bevölkerungsethische Maßstäbe erhalten hat: nicht mehr die trostlose Berufspraxis mit ihren ausschließlich "abnormen" und hilflosen Fürsorge-"Objekten", sondern das "gesunde Volkstum" sollte von da ab zentrales Interesse von Fürsorge sein. Das "ausgesprochen problemorientierte Berufsethos von Fürsorgerinnen hatte also einer an bevölkerungspolitischen Wertmaßstäben orientierten rassen- und gesinnungspflegerischen Berufsausrichtung zu weichen." Was unter "gültiger Berufshaltung" zu verstehen ist, wird vorab anhand von Aussagen einer der "bedeutendsten Wegbereiterinnen des gemäßigten Flügels", Alice Salomon, skizziert. Dem Artikel liegt eine Langfassung zugrunde mit einem auführlichen Literaturverzeichnis, das bei der Autorin angefordert werden kann. (KL)
In: Frauenmacht in der Geschichte: Beiträge des Historikerinnentreffens 1985 zur Frauengeschichtsforschung, S. 282-294
Zeller entwickelt in ihrem Kongreßpapier, wie die Demobilmachung nach dem Ersten Weltkrieg benutzt wurde, um den weiblichen Arbeitskräften Kompetenzen zu entziehen und sie auf die subalternen Posten zu verweisen, also Geschlechterkampf zu führen. Während des Ersten Weltkriegs waren die Frauen voll für den Ausbau der kriegswirtschaftlichen Produktionsbetriebe eingesetzt worden. Schon 1916 aber machte man sich Sorgen um die Psyche und Ökonomie der heimkehrenden Männer, es wurden Maßnahmen diskutiert, wie die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung am günstigsten wieder einzuführen wäre. Für die Frauen stellte eine weitere Diskriminierung die ungleiche Auszahlung von Erwerbslosenunterstützung dar: sie erhielten in Berlin z. B. nur ungefähr die Hälfte der den Männern ausgezahlten Summe. Sowohl die bürgerliche Frauenbewegung als auch die Gewerkschaften verhielten sich hilflos, sie setzten dem Primat der Männerarbeit nicht viel entgegen. Trotz des 1919 in der Weimarer Verfassung kodifizierten Gleichberechtigungsgrundsatzes und der massenhaften Einbeziehung von Frauen in die Produktion fanden die Frauen später keine entsprechenden Berufschancen, - ein Bewußtseinswandel war weder bei Männern noch Frauen unter den gegebenen Bedingungen möglich. (IF)
In: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, Band 8, Heft 15/16, S. 55-63
ISSN: 0722-0189
"Die Arbeit der Frauen im Sozialsektor ist traditionell unbezahlt oder gering bezahlt. Bereits in ihren Anfängen, als Frauen nach dem Ersten Weltkrieg die Möglichkeit erwarben, in diesem Bereich einen Beruf zu ergreifen, erfolgte ihre Entlohnung in Form von Sachmitteln oder Aufwandsentschädigungen. Später wurden sie dann nach uneinheitlich geregelten Tarifen bezahlt. Mit ihrem Gehalt konnten sie in der Regel ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Die Fürsorgerinnen stellten ihre Bezahlung und ihre schlechten Arbeitsbedingungen nicht in Frage." (poldok ref. Nr. 86-02-0116)
In: UTB 8304
In: Studienbücher für soziale Berufe 1
In: utb-studi-e-book
Studierende der Sozialen Arbeit finden in diesem Buch einen Leitfaden für ihr Studienfach – von den Anfängen der Armenfürsorge über Theorien und Methoden bis hin zu heutigen Berufsbildern und dem professionellen Selbstverständnis. Das Buch hilft den Studierenden dabei, • die Entwicklung des Studienfaches nachzuvollziehen, • die Ziele, Aufgaben und Methoden des Arbeitsfeldes kennen zu lernen,• die Berufsfelder in der Sozialen Arbeit zu differenzieren,• theoretische Modelle zu verstehen.Didaktische Elemente, Fragen zum Text bzw. zur Prüfungsvorbereitung und Zusammenfassungen erleichtern die Arbeit mit diesem Buch.Neu zur 5. Auflage: Lernfragen und Antworten als Online-Zusatzmaterial!