Suchergebnisse
Filter
8 Ergebnisse
Sortierung:
Europäisches Grund- und Trinkwasserschutzrecht und die Implementation in Deutschland und Frankreich
In: Forum Umweltrecht 27
Der Moment der Wahrheit - Klima oder Kohle?: Ordnungsrecht angesichts ausbleibender Lenkungswirkung des Emissionshandels : Gutachten
In: Think tank & research
In: Think Tank & Research
AUFSÄTZE - Schiffssicherheit und Meeresurnweltschutz
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 24, Heft 3, S. 16-21
ISSN: 0721-880X
Entwurf und Erläuterung für ein Gesetz zur Festsetzung nationaler CO2-Emissionsstandards für fossile Kraftwerke in Deutschland
Vor dem Hintergrund der Einhaltung der Klimaschutzziele, die die deutsche Bundesregierung sich gesetzt hat, wird seit Längerem die Einführung von nationalen bzw. EU-weiten CO2-Emissionsstandards als zusätzliches Instrument neben dem Emissionshandel diskutiert. Diese Diskussion zielt insbesondere auf die Reduktion der CO2-Emissionen aus dem Kraftwerkssektor. Diese Studie analysiert exemplarisch das Instrument der CO2-Emissionsgrenzwerte, welche sowohl in Deutschland als auch europaweit angewendet werden können. Die Festsetzung von CO2-Emissionsstandards auch oder nur auf nationaler Ebene ist europarechtlich auf Grundlage der so genannten Schutzverstärkungsklausel (Art. 193 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) zulässig. Großbritannien hat dementsprechend bereits CO2-Emissionsstandards für neue konventionelle Kraftwerke eingeführt und gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert. Im deutschen Recht müsste für die Einführung nationaler CO2-Emissionsstandards zunächst die 'Sperrklausel' des § 5 Absatz 2 BImSchG gestrichen werden. Die Festsetzung von CO2-Emissionsstandards erfolgt sodann - parallel zur Festsetzung beispielsweise von Emissionsstandards für Schwefeldioxid oder Quecksilber - in der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. Bundesimmissionsschutzverordnung - 13. BImSchV). [.]
BASE
Rückbau und Entsorgung in der deutschen Atomwirtschaft: Öffentlich-rechtlicher Atomfonds erforderlich
Fragen der Finanzierung des Rückbaus von Atomkraftwerken und der Entsorgung radioaktiver Abfälle stehen im Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion um die weitere Ausgestaltung des Atomausstiegs. Es besteht die Gefahr, dass sich die Atomkraftwerksbetreiber ihrer finanziellen Verantwortung langfristig zumindest teilweise entziehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es beim Rückbau von Atomkraftwerken und bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle oft zu erheblichen Verzögerungen sowie Kostensteigerungen kommt. Bisher fehlt nach wie vor ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, während beim derzeit im Bau befindlichen Endlager Konrad für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle die genehmigten Kapazitäten absehbar zu knapp bemessen sind. Zur langfristigen Sicherung der Finanzierung des Kraftwerksrückbaus und der Entsorgung radioaktiver Abfälle werden derzeit die Bildung von unternehmensinternen Fonds, die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds sowie Mischformen dieser Konzepte diskutiert. Aufgrund der Interdependenzen zwischen Rückbau und Entsorgung sowie des langen abzudeckenden Zeitraums erscheint die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds am besten geeignet, um die Finanzierung dauerhaft zu sichern, das Verursacherprinzip zu wahren und die finanziellen Risiken für die Gesellschaft zu mindern. Die Bundesregierung sollte deshalb einen öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten, der sowohl der Finanzierung des Rückbaus der Atomkraftwerke als auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient. Die Zuführung der notwendigen Mittel zum Fonds sollte zeitlich gestreckt werden, um den Unternehmen die Anpassung zu erleichtern. ; At present, the question how to finance the decommissioning of nuclear plants and the management of radioactive waste, and how to structure the next steps of the German nuclear phase-out is in the center of the current debate. There is a threat that nuclear power plant operators could partially abdicate their financial responsibility in the long term. Previous experiences have shown that decommissioning nuclear plants and managing radioactive waste often involves substantial delays and cost increases. So far, a permanent repository for highly radioactive waste is still missing. At the same time, the capacity of the repository Konrad for low and medium level radioactive waste, which is currently being built, is too low for all the waste expected. In order to secure the financing of plant decommissioning and radioactive waste management in the long term, several concepts are being discussed, among them intra-corporate funds, a public fund, as well as hybrid solutions of these approaches.Because of the existing interdependencies between plant decommissioning and waste management and a very long time horizon, the establishment of a public fund appears to be most suitable in order to secure long-term financing, to adhere to the "polluter-pays principle", and to mitigate the financial risks of the society. The German government should thus establish a single public fund which secures the financing of both plant decommissioning and radioactive waste management. The payments to the fund should be spread over time in order to help the companies to adapt.
BASE
Die Zukunft der Energiewende: 32. Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht vom 28. bis 29. September 2017
In: Umwelt- und Technikrecht
In: UTR Band 135
Klimaschutz und Kohleausstieg: Politische Strategien und Maßnahmen bis 2030 und darüber hinaus: Abschlussbericht
In: Climate Change 27/2019
In: UBA-FB 2632
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit