Rassenutopie und Genozid: die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage"
In: Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 33
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In: Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 33
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft: ZfG, Band 55, Heft 4, S. 304-313
ISSN: 0044-2828
Der Beitrag zur wissenschaftlichen Analyse des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti und Roma im Kontext der Holocaustforschung liefert eine Herleitung und Bestimmung des Schlüsselbegriffs 'Antiziganismus'. Gemäß den Ausführungen ergibt sich für den Autor zum Begriff 'Antiziganismus' folgendes Fazit: (1) Eine Gleichsetzung von nationalsozialistischer Juden- und Zigeunerverfolgung lässt sich mit diesem Terminus nicht herbeiführen oder begründen. (2) Man kann auf so allgemeine Begriffe wie Zigeunerfeindschaft, Zigeunerstereotyp oder Antiziganismus nicht ganz verzichten - zumal dann, wenn es um den politischen Diskurs geht. (3) Wissenschaftlich jedoch sollte man diese Begriffe nur dann verwenden, wenn keine präziseren Termini zur Verfügung stehen. Der Erklärungswert des plakativen Begriffs Antiziganismus ist gering. Nähme man ihn als Leitbegriff, schränkte er die Erkenntnismöglichkeit ungebührlich ein. Denn seine Blickrichtung ist eng, enger jedenfalls als bei offeneren Termini wie Zigeunerbild oder Zigeunerdiskurs. (ICG2)
In: Gabler Edition Wissenschaft
In: Produktion und Logistik
In: Kulturpolitische Mitteilungen: Zeitschrift für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V, Heft 108, S. 52-53
ISSN: 0722-4591
In: Historische Anthropologie: Kultur, Gesellschaft, Alltag, Band 5, Heft 2, S. 268-287
ISSN: 2194-4032
In: Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 33
In: History workshop: a journal of socialist and feminist historians, Band 31, Heft 1, S. 245-248
ISSN: 1477-4569
In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 20, Heft 2, S. 104-110
ISSN: 0932-3244
"Zwei Formen von Rassismus kennzeichneten die Ideologie und Praxis des NS-Regimes. Zum ersten der anthropologische Rassismus, der 'fremde Rassen' als genetisch minderwertig stigmatisierte. Daneben existierte als weitere Variante des Rassismus, die bis heute als solche kaum wahrgenommen wird, die 'Rassenhygiene'. Nach ihr wurden bestimmte Gruppen innerhalb einer 'Rasse' als 'minderwertig' ausgegrenzt. Als solche galten im NS-System jene, die den Normen der 'deutschen Volksgemeinschaft' nicht entsprachen, also etwa Homosexuelle, 'Schwachsinnige', 'geborene Verbrecher' und 'Asoziale'. Das Verhältnis von Rassismus und Genetik, vornationalsozialistischer Eugenik und nationalsozialistischer Rassenhygiene sowie Medizin und Nationalsozialismus (siehe z.B. Bastian 1990; Bock 1986; Hohendorf/Magull-Seltenreich 1990; Schmuhl 1987, Weingart/Kroll/Bayertz 1988) läßt sich exemplarisch an der nach 1933 als wissenschaftliche Teildisziplin installierten 'Zigeunerforschung zeigen." (Autorenreferat)
Hervorgegangen aus einem von der DFG finanzierten Pilotprojekt zur Verfolgung der deutschen Sinti und Roma durch das NS-Regime. Sehr sach- und themenbezogene, gleichwohl engagierte Darstellung der Entwicklung der Zigeunerpolitik, der zunehmenden Ausgrenzung, der Einwirkung der "Wissenschaft" mittels der Rassenhygienischen Forschungsstelle, der Deportation schließlich und Vernichtung. Die wissenschaftlich annotierte Darstellung ist komprimiert, damit eher eine zusammenfassende Einführung in das Problem, jedoch nachvollziehbar auch ohne allzu gründliche Vorkenntnisse von Absicht und Realität nationalsozialistischer Herrschaftspolitik. Ein zwar wenig bearbeitetes, gleichwohl aktuelles Thema; deshalb ist diese Studie auch breiter verwendbar.
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 16-17
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1987, Heft B 16/17, S. 31-45
ISSN: 0479-611X
"Die nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma unterscheidet sich nur graduell von der parallelen Verfolgung und Vernichtung der Juden. Zunächst erstreckte sich die auf die Zigeuner zielende Verfolgung über einen kürzeren Zeitraum, so daß die Schritte der Definition, der Berufsverbote, der Konzentration sowie der Tötung und der Sterilisationen in bezug auf die Sinti und Roma teils gleichzeitig eingeführt wurden, teils in 'verkehrter' Reihenfolge auftraten. Das Ineinandergreifen der verschiedenen Etappen der Verfolgung und Vernichtung resultierte jedoch auch aus der Problematik, die der Definition der Verfolgtengruppe innewohnte. Im Mittelpunkt der Zigeunerverfolgung standen die 'Zigeunermischlinge'. Eine juristisch exakte Bestimmung dieses Begriffs existierte nicht. Sie wurde in vergleichsweise vager Form genealogisch und nach Kriterien der 'sozialen Anpassung' vorgenommen. Eine zusätzliche Schwierigkeit lag darin, die einzelnen Personen den verschiedenen zur Verfügung stehenden Kategorien ('stammechte Zigeuner', 'Zigeunermischlinge', 'Nicht-Zigeuner-Familien' mit geringem 'zigeunerischen Blutsanteil') zuzuordnen. Hier wurde es zwingend, daß Polizei und Bürokratie ein Bündnis mit wissenschaftlichen Spezialisten eingingen. Diese Spezialisten der 'Rassenhygienischen Forschungsstelle' hingen dem modernen Rassismus an und kannten Kultur und Sprache der Zigeuner soweit, daß die Chancen einer rassistischen Klassifizierung der Sinti und Roma wuchsen. Die rassistisch begründete Vernichtung bildete das Spezifische der NS- im Verhältnis zur vorhergehenden deutschen Zigeunerpolitik. Dennoch knüpfte das NS-System an die Problemlagen der traditionellen 'Zigeunerbekämpfung' an, die sich in dem Zielkonflikt befunden hatte, Sinti und Roma zugleich vertreiben und seßhaft machen zu wollen. In einem Prozeß kumulativer Radikalisierung gelang dem NS-System in mörderischer Form die Synthese zwischen diesen widersprüchlichen Zielen. Man brachte Sinti und Roma in den Tod, an den einzigen 'Ort', an dem Vertriebensein und Seßhaftigkeit dauerhaft identisch wurden. Für die Nachkriegsentwicklung ist kennzeichned, daß weder antiziganistische Projektionen, Vorurteile und Benachteiligungen verschwunden sind, noch von zureichenden sozialen und finanziellen Förderungsmaßnahmen für Sinti und Roma oder gar von einer Entschädigungsregelung die Rede sein kann, die den überlebenden Opfern der NS-Zigeunerverfolgung einen Lebensabend ohne materielle Not gestatten würde." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 37, Heft 16/17, S. 31-45
ISSN: 0479-611X