Pschyrembel-Wörterbuch Radioaktivität, Strahlenwirkung, Strahlenschutz
In: Medizin aktuell
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In: Medizin aktuell
World Affairs Online
In: Climate change 2023, 32
In: EVUPLAN des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Um den von der Bundesregierung im EEG 2023 anvisierten Zubau der Windenergie an Land auf 115 GW in 2030 und 160 GW bis 2040/2045 zu erreichen, wird eine ausreichend große und nutzbare ausgewiesene Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen benötigt. Der Gesetzgeber hat im Windenergieflächenbedarfsgesetz entsprechende verbindliche Flächenziele für die Bundesländer definiert. Bis 2027 sollen 1,4 % der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, bis 2032 ein Anteil von 2.0 %. Im Rahmen dieser Studie wurde die Flächenkulisse untersucht, ermittelt welchen Einschränkungen die Flächenkulisse unterliegt und der zusätzliche Flächenbedarf abgeleitet. Die Untersuchung zeigt, dass das langfristige Flächenziel von 2,0 % voraussichtlich ausreichend zur Erreichung der langfristigen Leistungsziele ist. Zur Erreichung des im WindBG verankerten 1,4-%-Flächenziels 2027 muss die verfügbare Flächenkulisse jedoch bereits verdreifacht und zur Erreichung des 2,0-%-Flächenziels 2032 vervierfacht werden. Das noch verfügbare Leistungspotenzial der rechtskräftigen Flächenkulisse sowie perspektivisch das Potenzial der aktuellen Entwürfe reicht dabei jedoch nicht zur Deckung der Ausschreibungsmengen der kommenden Jahre. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden Handlungsempfehlungen zur Erreichung der Flächen- und Leistungsziele abgeleitet. Einerseits werden konkrete Maßnahmen für eine laufende Prüfung empfohlen, mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Flächenziele für die Erreichbarkeit der Leistungsziele ausreichen, um notwendige Anpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Andererseits wurden Maßnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Flächenverfügbarkeit und -nutzbarkeit abgeleitet, um die Genehmigungen, Gebotsmengen und den Zubau der Windenergie an Land bereits zeitnah stärker zu erhöhen.