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Die Vertragstypen im Vorschlag für das Gemeinsame Europäische Kaufrecht – die Bestimmung des Anwendungsbereiches eines optionalen Instruments durch die Typisierung von Verträgen
In: Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, S. 118-128
Methodenlehre als Momentaufnahme?
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 10, Heft 6
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
Das Konzept des Verbraucherschutzes in der Machbarkeitsstudie für das Optionale Instrument: Rechtfertigung der Differenzierung des persönlichen Anwendungsbereiches einzelner Normen
In: Zeitschrift für europäisches Unternehmens- und Verbraucherrecht: euvr = Journal of European consumer and market law, Band 1, Heft 1, S. 9-23
ISSN: 2191-3420
Die polnische Verfassungsdebatte. Eine nützliche Übung
In: Polen-Analysen, Heft 67, S. 2-4
ISSN: 1863-9712
Die in Polen geltende Verfassung vom 2. April 1997 stärkte die Rolle des Ministerpräsidenten mit der Absicht, die Kompetenzen des Staatspräsidenten im Vergleich zu der vorher gültigen sog. Kleinen Verfassung (vom 17. Oktober 1992) zu reduzieren. Damit sollte das Verhältnis zwischen beiden Ämtern stärker ausbalanciert werden. Besteht eine Kohabitation, kann es dazu kommen, dass vor allem in den Bereichen Außenpolitik und Gesetzgebung Staatspräsident und Regierung parallel eine unterschiedliche, nicht miteinander abgestimmte Politik betreiben. Das ist gegenwärtig in Polen der Fall und hat zu einer Verfassungsdebatte geführt, deren Pole die wesentliche Stärkung bzw. Schwächung der Rolle des Präsidenten sind. Der Autor skizziert zwei Positionen der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und des Arbeitskreises Erfahrung und Zukunft (DiP), bewertet aber die laufende Debatte als eine intellektuelle Übung, die in absehbarer Zeit aus politischen Gründen zu keinen gesetzlichen Änderungen führen könne.
Forschungsstelle Osteuropa
Die polnische Verfassungsdebatte: Eine nützliche Übung
In: Polen-Analysen, Heft 67, S. 2-4
Die in Polen geltende Verfassung vom 2. April 1997 stärkte die Rolle des Ministerpräsidenten mit der Absicht, die Kompetenzen des Staatspräsidenten im Vergleich zu der vorher gültigen sog. Kleinen Verfassung (vom 17. Oktober 1992) zu reduzieren. Damit sollte das Verhältnis zwischen beiden Ämtern stärker ausbalanciert werden. Besteht eine Kohabitation, kann es dazu kommen, dass vor allem in den Bereichen Außenpolitik und Gesetzgebung Staatspräsident und Regierung parallel eine unterschiedliche, nicht miteinander abgestimmte Politik betreiben. Das ist gegenwärtig in Polen der Fall und hat zu einer Verfassungsdebatte geführt, deren Pole die wesentliche Stärkung bzw. Schwächung der Rolle des Präsidenten sind. Der Autor skizziert zwei Positionen der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und des Arbeitskreises Erfahrung und Zukunft (DiP), bewertet aber die laufende Debatte als eine intellektuelle Übung, die in absehbarer Zeit aus politischen Gründen zu keinen gesetzlichen Änderungen führen könne.
Polen als Rechtsstaat. Der schwierige Nachlass der Regierung Kaczyński und sein Einfluss auf die Rechtsstaatlichkeit Polens
In: Polen-Analysen, Heft 38, S. 2-7
ISSN: 1863-9712
Der Autor weist auf den dringenden Reformbedarf bei der Zulassung zu juristischen Berufen (Anwälte, Richter) in Polen hin und skizziert die Vielschichtigkeit des Problems, die nach seiner Ansicht zu einer differenzierten Bewertung führen muss. Dabei räumt er ein, dass die PiS bzw. Kaczyński-Regierung auf existierende Missstände hinwies, aber ungeeignete Lösungsvorschläge machte, um die Fehlentwicklungen zu beheben. Die beabsichtigte Reform des Anwaltsberufs hat demnach die Gefahr herauf beschworen, anstatt einer Reform, die neben der notwendigen Öffnung des Berufs seine Selbständigkeit und Unabhängigkeit gewährleisten würde, eine dem Staat untergeordnete und abhängige Gruppe von Anwälten zu schaffen. Man kann nach der Bestandsaufnahme des Autors auch nicht leugnen, dass das Ernennungsverfahren der Richter in Polen ein Legitimationsdefizit aufweist. Es muss nicht nur ihre Unabhängigkeit garantieren, sondern ihnen auch eine ausreichende Legitimation im Rahmen der demokratischen Gesellschaft verleihen. Das effektiv bestehende »Klon-System« ist in dieser Hinsicht nicht ausreichend bzw. schädlich. Es verstärkt die Tendenz, dass die Richter eine abgeschlossene, sich selbst schützende Struktur ausbilden. Die Reformvorstellungen von PiS bzw. des amtierenden Präsidenten Lech Kaczyński auch in diesem Bereich wie auch der Interventionismus des seinerzeitigen PiS-Justizministers Ziobro in seiner Funktion als Generalstaatsanwalt in laufenden Verfahren (»Schaujustiz«) wiesen bzw. weisen in die falsche Richtung bei der Bekämpfung der unzweifelhaften Defekte des polnischen Justizsystems.
Forschungsstelle Osteuropa
Die Abschaffung der Habilitation in Polen in der Diskussion
In: Polen-Analysen, Heft 30, S. 5-6
ISSN: 1863-9712
Bei einer oberfl ächlichen Betrachtung sieht der akademische Werdegang in Polen ähnlich wie in Deutschland aus. Die Erlangung der Doktorwürde und später die Habilitation sind Meilensteine einer wissenschaftlichen Karriere. Diese Ähnlichkeit ist aber oberflächlich und deckt eine wesentlich andere Wirklichkeit der polnischen akademischen Landschaft zu. Das heißt nicht, dass die polnischen Doktortitel oder die polnische Habilitation nicht vergleichbar wären, wenn es um die wissenschaftliche Qualität geht.
Forschungsstelle Osteuropa
Die Grundregeln der Acquis-Gruppe im Spannungsverhältnis zwischen acquis commun und acquis communautaire
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 5, Heft 3
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
Die Abschaffung der Habilitation in Polen in der Diskussion
In: Polen-Analysen, Heft 30, S. 5-6
Bei einer oberfl ächlichen Betrachtung sieht der akademische Werdegang in Polen ähnlich wie in Deutschland aus. Die Erlangung der Doktorwürde und später die Habilitation sind Meilensteine einer wissenschaftlichen Karriere. Diese Ähnlichkeit ist aber oberflächlich und deckt eine wesentlich andere Wirklichkeit der polnischen akademischen Landschaft zu. Das heißt nicht, dass die polnischen Doktortitel oder die polnische Habilitation nicht vergleichbar wären, wenn es um die wissenschaftliche Qualität geht.
Polen als Rechtsstaat: Der schwierige Nachlass der Regierung Kaczyński und sein Einfluss auf die Rechtsstaatlichkeit Polens
In: Polen-Analysen, Heft 38, S. 2-7
Der Autor weist auf den dringenden Reformbedarf bei der Zulassung zu juristischen Berufen (Anwälte, Richter) in Polen hin und skizziert die Vielschichtigkeit des Problems, die nach seiner Ansicht zu einer differenzierten Bewertung führen muss. Dabei räumt er ein, dass die PiS bzw. Kaczyński-Regierung auf existierende Missstände hinwies, aber ungeeignete Lösungsvorschläge machte, um die Fehlentwicklungen zu beheben. Die beabsichtigte Reform des Anwaltsberufs hat demnach die Gefahr herauf beschworen, anstatt einer Reform, die neben der notwendigen Öffnung des Berufs seine Selbständigkeit und Unabhängigkeit gewährleisten würde, eine dem Staat untergeordnete und abhängige Gruppe von Anwälten zu schaffen. Man kann nach der Bestandsaufnahme des Autors auch nicht leugnen, dass das Ernennungsverfahren der Richter in Polen ein Legitimationsdefizit aufweist. Es muss nicht nur ihre Unabhängigkeit garantieren, sondern ihnen auch eine ausreichende Legitimation im Rahmen der demokratischen Gesellschaft verleihen. Das effektiv bestehende »Klon-System« ist in dieser Hinsicht nicht ausreichend bzw. schädlich. Es verstärkt die Tendenz, dass die Richter eine abgeschlossene, sich selbst schützende Struktur ausbilden. Die Reformvorstellungen von PiS bzw. des amtierenden Präsidenten Lech Kaczyński auch in diesem Bereich wie auch der Interventionismus des seinerzeitigen PiS-Justizministers Ziobro in seiner Funktion als Generalstaatsanwalt in laufenden Verfahren ("Schaujustiz") wiesen bzw. weisen in die falsche Richtung bei der Bekämpfung der unzweifelhaften Defekte des polnischen Justizsystems.
The Impact of the Vienna Convention on the International Sale of Goods on Polish Law, With Some References to Other Central and Eastern European Countries
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 71, Heft 1, S. 81
ISSN: 1868-7059
Einige Betrachtungen zur Reform der verwaltungsrechtlichen Gliederung Polens
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 43, Heft 1-2, S. 39-43
ISSN: 2307-289X
Einige Betrachtungen zur Reform der verwaltungsrechtlichen Gliederung Polens
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 43, Heft 1/2, S. 39-43
ISSN: 0012-5415
World Affairs Online
Europäisches Vertragsrecht
In: NomosStudium