Green Finance EU-Taxonomieverordnung : Chancen und Potenziale für Niederösterreich
Über die Klimakrise, nachhaltige Mineralölförderung und grüne Zementhersteller: Sustainable Finance, Green Bond Standards, Offenlegung und die EU Taxonomie Verordnung. Einige Begriffe, die Finanzdienstleister, große, industrielle Unternehmen und die Politik nicht nur aktuell, sondern auch langfristig und nachhaltig beschäftigen werden. Antizipationen über den globalen Klimawandel, die 1997 zur Unterzeichnung des Kyoto Protokolls durch 184 Länder führten, schufen Bewusstsein über die Notwendigkeit von CO2-Einsparungen. Die Industrieländer haben sich dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß von 1990 bis 2012, später bis 2020 verlängert, auf zumindest 5 % im Vergleich zu 1990 zu senken. In einem weiteren Schritt wurde im Rahmen des Pariser Klimaabkommens 2015 beschlossen, dass die globale Klimaerwärmung unter 2C, idealerweise auf 1,5C beschränkt werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt die Europäische Union bis 2030 eine Verringerung der Treibhausgase um 55 % von denen im Jahre 1990 in die Umwelt eingebrachten Emissionen an. Bis 2050 soll weiters Net Zero, eine ganzheitliche Klimaneutralität, im EU-Raum erreicht werden. Die Europäische Kommission hat zur Erreichung ihrer definierten Klimaziele 2018 einen Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung veröffentlicht. In diesem Maßnahmenplan wurde angestrebt, die beiden Aspekte, Finanzierung und Nachhaltigkeit zu kombinieren. Der 2019, ebenfalls von der Europäischen Kommission, präsentierte "Green Deal", ist ein umfassendes Konstrukt- und Maßnahmenbündel, um die Wirtschaft der Europäischen Union nachhaltiger zu gestalten. Zur Umsetzung der Pariser Klimaziele und des EU-Aktionsplans werden jährlich rund 180 Mrd. Euro benötigt. Die Klassifizierung von Grünen Anleihen ist bisweilen nicht unionsweit einheitlich standardisiert. Sie soll dazu beitragen, das Maßnahmenpaket der EU zu finanzieren, in dem es Gelder mobilisiert. Um der Problematik "Greenwashing", der fälschlichen Klassifizierung von Geldern als nachhaltig entgegenzuwirken, arbeitet die Technical Expert Group, im Auftrag der Europäischen Kommission an der Erstellung des Green Bond Standard, der noch 2021 erwartet wird. Der Green Bond Standard, wird nicht nur durch die Technische Expertengruppe näher konkretisiert, sondern ist unausweichlich mit der Taxonomie-Verordnung gekoppelt. Diese ist ein freiwillig anwendbares Klassifizierungssystem zur Ausweisung nachhaltiger Aktivitäten. In dieser Arbeit wird zunächst untersucht, was Green Finance ist. Es wird näher darauf eingegangen, wie die Bewertung dessen vollzogen werden kann und die Qualität des Produkts oder der Dienstleistung für die Allgemeinheit dargestellt wird. Im Hauptteil wird auf die Taxonomie- Verordnung, Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, und der delegierten Offenlegungs-Verordnung eingegangen. Aufbauend zu den der Erläuterungen zur Taxonomie-Verordnung wird näher auf den Technical Report der Expertengruppe eingegangen. Die gegenständliche Arbeit wurde für das Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung für Umwelt- und Energiewirtschaft und der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich erstellt. Im finalen Kapitel wird daher auf die Anwendungsmöglichkeiten der Taxonomie-Verordnung eingegangen und potenzielle Chancen aufgezeigt. ; eingereicht von Vanessa Zugriegel ; Diplomarbeit Universität Linz 2021