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Schon vor mehr als 100 Jahren war das Thema der Schuldenrestrukturierung und ein damit verbundener geregelter Rahmenprozess für die Restrukturierung der Schulden insolventer Emittenten aktuell. Ein Souverän im 21. Jahrhundert ist als Emittent mit ähnlichen Problemen konfrontiert wie einer von Unternehmens- oder Eisenbahnanleihen im frühen 20. Jahrhundert. Die Verwendung von Anleihen als Instrument der Schuldenaufnahme bringt im Gegensatz zu Kreditgläubigern eine breit gestreute Gläubigerbasis mit sich. Damit steigt das Koordinationsproblem zwischen Gläubiger und Schuldner, aber auch den Gläubigern untereinander. Die Gläubiger müssen sich auf einen gemeinsamen Nenner in der Restrukturierung einigen. Collective action clauses (CACs) werden in Staatsanleihen verwendet, seitdem sie im 19. Jahrhundert in englischen Unternehmensanleihen erstmals eingebunden wurden. Traditionell werden CACs in Anleihen nach englischem Recht, aber auch in Anleihen nach japanischem und luxemburgischem Recht verwendet. In Anleihen nach deutschem Recht sind sie traditionell nicht enthalten. In Folge der Debatte um einen geordneten Restrukturierungsprozess sind CACs seit Anfang 2003 auch in Anleihen Souveräner, die nach New Yorker Recht emittiert wurden, enthalten. Der Trust Indenture Act (TIA) von 1939 untersagt die Verwendung von Mehrheitswahlklauseln zur Änderungen von Anleihebedingungen in amerikanischen Anleihen. Änderungen von Anleihebedingungen bedürfen nach dem TIA der Einstimmigkeit der Anleihegläubiger. Die CACs sind ein Bündel von Klauseln, die unter anderem spezifizieren wer die Gläubiger in Verhandlungen repräsentiert. Sie enthalten genau beschriebene Mehrheitswahlklauseln (majority action clauses) für die Änderung von Vertragsbedingungen, die sowohl die finanzielle Seite von Anleihen, als auch nichtfinanzielle Anleihebedingungen betreffen (reserved und non-reserved matters). Zudem senken diese Klauseln den Anreiz bzw. die Möglichkeit einzelner Gläubiger gegen den Schuldner gerichtlich vorzugehen, um ihre Forderungen einzuklagen. CACs erhöhen die Erlösquote einer Umschuldung, indem die Dauer der Restrukturierung und die Prozesskosten der Gläubiger reduziert werden. Diese Klauseln entfalten ihre Wirkung erst wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sie haben keinen Einfluss auf die Tragfähigkeit oder Nichttragfähigkeit der Schulden des Emittenten. Eine Eigenschaft der CACs ist, dass sie den Inhalt der Restrukturierung nicht bestimmen, sondern nur einen geordneten Rahmen schaffen, in dem der Inhalt der Restrukturierung von den Vertragsparteien ausgehandelt werden kann. Internationale Anleihen verdrängten in den 1990er Jahren syndizierte Bankkredite schnell als Hauptfinanzierungsquelle für Emerging-Market-Länder (EML). Eurobonds machten in den 1980ern vier Prozent der internationalen Schuldenaufnahme von EMLs und heute einen Anteil von 90 Prozent aus. Im Vergleich zwischen heute und den 1980ern emittierten nicht nur Länder Anleihen mit einem guten Kreditrating, sondern auch Schwellenländer mit einer niedrigen Kreditqualität, die im Laufe der 1990er Zugang zum internationalen Finanzmarkt bekamen. Seitdem öffentlich überwachte Anleihen handelbar sind, sind sie preiswerter und dadurch die präferierte Quelle zur langfristigen Finanzierung geworden. Hinzu kam die Bildung eines liquiden Marktes für Anleihen durch Schuldenswaps in Bradyanleihen Ende der 1980er. CACs schaffen innerhalb einer Anleihe ein Umschuldungsverfahren, eine Art Mikroinsolvenzverfahren für die betreffende Anleihe (Anleihetranche). Sofern alle Anleihen eines Staates CACs enthalten, kann in der Summe ein äquivalentes allgemein verbindliches Insolvenzverfahren gebildet werden. Somit bieten CACs vertragliche Regeln als Ersatz für ein internationales Insolvenzrecht für Staaten, welches die gleichen Kernfunktionen eines Insolvenzrechtes erfüllen muss: Organisation, Erhaltung und Verteilung. Die Effizienz von Vertragsklauseln als Hilfsmittel für eine Schuldenrestrukturierung ist entscheidend von ihrem Verbreitungsgrad abhängig. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass zumindest auf den wichtigsten Finanzmarktplätzen solche Klauseln Marktpraxis sind. Nach Sachs könnten durch eine verbesserte Ausgestaltung von Verträgen einer der Gründe für Ineffizienz und Wohlfahrtsverlusten in den internationalen Finanzmärkten vermieden werden.
Um die Risiken von Umschuldungen zu minimieren oder gar ausschließen zu können, diskutieren Wirtschaftsexperten intensiv die Möglichkeiten von Collective Action Clauses. In dieser Studie werden die Chancen dargestellt, die durch die Verwendung dieser Collective Action Clauses entstehen können und es wird geklärt, ob sie bei der Überwindung von Finanzkrisen helfen. Zur Geldbeschaffung geben Staaten häufig Staatsanleihen aus. Dies unterscheidet sie nicht von wirtschaftlichen Unternehmungen. Um die Besonderheiten von Staatsanleihen und Staatsinsolvenzen im Vergleich zu Industrieschuldverschreibungen und Unternehmensinsolvenzen hervorzuheben, werden zunächst begriffliche Erläuterungen herangezogen. Es besteht die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten des Schuldners - so auch Staatsanleihen - bei Zahlungsunfähigkeit umzustrukturieren, um Insolvenzen abzuwenden. Durch die breit gefächerte ?Masse? der Gläubiger besteht hierbei das Risiko von unkooperativen Alleingängen einzelner Anleger. So können z.B. Koordinierungsprobleme oder überstürzte Handlungen Einzelner während der Umstrukturierung den Umschuldungsprozess unnötig in die Länge ziehen und die Kosten dadurch drastisch erhöhen. Hier ermöglichen die einzelnen Formen der Collective Action Clauses durch die in ihnen festgeschriebenen Beschränkungen ein kontrolliertes, gezieltes sowie gemeinsames Handeln aller Investoren und bringen somit Vorteile für Schuldner und Gläubiger. Die zahlreichen Formen der Collective Action Clauses und die verschiedenen Gerichtsbarkeiten, denen diese auf dem internationalen Parkett unterliegen, werden in der Studie betrachtet. Auch die Lösungsansätze des Sovereign Dept Restructuring Mechanism, der lange Zeit vom International Monetary Fund präferiert wurde, wird an dieser Stelle kurz vorgestellt. Zur Klärung der Frage, ob die Anwendung von Collective Action Clauses die Überwindung der Finanzkrise unterstützen kann, wird am Beispiel Islands zunächst die Entstehung der Finanzkrise erörtert und schließlich deren Auswirkungen auf das isländische Bankensystem und in Folge dessen auf die Staatsfinanzen Islands beleuchtet. Zuletzt werden die Erkenntnisse der Koordinierungsproblematiken und der Collective Action Clauses auf das derzeitige Problem des isländischen Finanzsystems angewendet und die daraus resultierenden Möglichkeiten dargestellt.
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 2
ISSN: 2366-2913
In: Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht Band 6
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
In: Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht Band 6
In: Driesen Rechtswissenschaft
In: Kikimora publications
In: Series A [1]
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 45, Heft 3, S. 579-581
ISSN: 0023-2653
In: Journal für Psychologie, Band 14, Heft 3-4, S. 331-347
Presuming designing could be described as a central aspect of human actions, the action of designing is regarded as a continuum. Thus, its poles are characterized by the technical and the non-technical (artistic) design process. This is accompanied by the thesis that differences as well as common features could be abstracted between technical and artistic design processes. Focusing the technical design process - but considering the artistic process as well - necessary recommendations for designing and supporting the process are deduced and discussed.
In: Neue soziale Bewegungen: Forschungsjournal, Band 18, Heft 4, S. 144-148
ISSN: 0933-9361
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 64, Heft 2, S. 247-268
ISSN: 1862-2860
ZusammenfassungDer Beitrag geht dem Verhältnis von Zielen und Collective Agency im politischen Handeln nach. Dabei wird die These entwickelt, dass das unmittelbare Erfahren und Gestalten von gemeinsamen Handlungsverhältnissen die Zielorientierung in der Politik nicht ersetzen kann, sondern als eine wichtige Bestandsbedingung des politischen Handelns zu verstehen ist. Ausgangspunkt sind dabei Positionen, wie sie in der politischen Theorie bisher am deutlichsten von Hannah Arendt vertreten wurden und in unserer Gegenwart insbesondere in neuen sozialen Bewegungen verbreitet sind: Diesen zufolge besteht der Kern politischen Handelns in der Erfahrung einer Collective Agency. Der Beitrag rekonstruiert diesen Zugriff anhand der Schriften Hannah Arendts und verortet ihn im Umfeld bestehender Theorieansätze sowie von Erkenntnissen der Aufstands- und Rebellionsforschung. Schließlich werden handlungstheoretische Überlegungen angestellt (u. a. im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenprodukten und die Zweistufigkeit in Handlungsprozessen). Sie laufen darauf hinaus, die Collective Agency in eine komplexere Zielorientierung aufzunehmen. Dadurch ergibt sich eine Korrektur sowohl instrumenteller Politikverständnisse als auch von Theorien, die den Sinn von Politik im Vollzug der Handlungsprozesse selbst ansiedeln.
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Zivilgesellschaft, Konflikte und Demokratie, Abteilung Migration, Integration, Transnationalisierung, Band 2011-701
"The EDCA-Survey is a large scale CATI telephone survey conducted in three countries: Germany, France and the Netherlands. The survey was designed to test theoretical arguments on the effects of ethnic diversity on social capital and civic engagement. This aim demands for a sophisticated design. The survey is not representative for the entire populations of Germany, France or the Netherlands. Instead, the basic population is the population over the age of 18 in 74 selected regions in Germany, France and the Netherlands that have sufficient language skills to conduct an interview in the language of their country of residence, or in the case of the oversample of people with
Turkish migration background to conduct the interview in Turkish. The aim of the survey is to enable the comparison of these 74 regions, which vary on contextual characteristics of interest. In addition, the EDCA-Survey includes one oversample of migrants in general (24%) and an additional second oversample of Turkish migrants in particular (14%). The oversampling is the same within each of the 74 regions, each of which has about 100 observations and seven specially chosen cities even 500. This survey design is an important characteristic of the EDCA-Survey and distinguishes it from other available data. This is important since one aim of the EDCA-Survey is to enable the aggregation of contextual characteristics from the survey itself. Overall, 10.200 completed interviews were conducted - 7500 in Germany, 1400 in France and 1300 in the Netherlands." (author's abstract)