In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 66, Heft 2, S. 415-434
Der Autor zeichnet die Entwicklung des obersten Gerichtshofes in der Verfassungsgeschichte Indiens nach. Der moderne Staat ist in ganz Südasien ein ursprünglich kulturfremdes Implantat; er ist hervorgegangen aus dem englischen Kolonialstaat und verhält sich zu den europäischen Sozialformationen und Normvorstellungen oftmals geradezu konträr. An diesem Charakter ursprünglicher Kulturfremdheit haben insbesondere auch die staatlichen Gerichte und das von ihnen angewendete Recht teil: Gerichtsverfassungen und grundlegende Kodifizierungen stammen aus der britischen Zeit, ferner entstanden in derselben legalistischen Tradition moderne indische Gesetze und vor allem eine legalistische Verfassung des okzidentalen "konstitutionellen" Typs. Der Supreme Court wurde als Funktionsnachfolger des "Government of India Act, 1935" eingesetzt und mit besonderen Vollmachten versehen. Die Rolle als Wächter der Grundrechte ließ den Gerichtshof in eine interessante Vermittlerposition zwischen der staatspolitischen Entwicklung Indiens und dem durch die Grundrechte markierten Bereich gesellschaftlicher Wandlungsprozesse hineinwachsen, wie der Autor in seinem Beitrag zeigen möchte. Beschrieben werden u.a. die Universalzuständigkeit des Supreme Court und die Einführung der Grundrechtsbeschwerde, die verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen um den Eigentumsschutz, die Durchsetzung von Grenzen der Verfassungsänderung und die Neuorientierung des Supreme Court nach 1977. (ICI2)
"Management" ist den meisten ein Begriff, der zum Bereich der Exekutive und nicht zum Bereich der Judikative gehört. Gerichte sehen sich als neutrale Entscheidungsträger und nicht als Manager von Fällen. Die Vorstellung, Fälle zu managen, erscheint weit entfernt vom Verfolgen vorgeschriebener rechtlicher Verfahrensschritte. Überdies sind Richterinnen und Richter nie zu Managern ausgebildet worden. Als professionelle Rechtsanwender sehen sich die meisten über den "banalen" Dingen des Managements stehend. Unter jenen jedoch, die sich mit der Modernisierung der Gerichtsbarkeit beschäftigen, herrscht die verbreitete Ansicht, dass Court Management den Schlüssel zur Unabhängigkeit der Justiz darstellt. Wenn es den Gerichten nicht gelingt, ihre internen Abläufe gut und in transparenter Art und Weise zu managen, würden sie anfällig werden für die Einflussnahme durch die anderen Gewalten. Der vorliegende Aufsatz referiert die Entwicklung der Diskussion um das "Court Management". Der Autor versucht, insbesondere mit Seitenblick auf Forschung und politische Akteure im deutschsprachigen Raum, eine Vorstellung von innovativen Entwicklungen und Ergebnissen in verschiedenen Regionen der Welt zu vermitteln, die Beachtung und Nachahmung verdienen könnten. (ICA2)