In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 66, Heft 2, S. 415-434
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
On July 4 2023, the Court of the European Free Trade Association (EFTA) issued its advisory opinion in RS v Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein. Liechtenstein's Constitutional Court had already found in 2020 that a difference in tax rate on income for resident and non-resident employees was incompatible with the free movement of workers. Nonetheless, the Administrative Court of Liechtenstein found it necessary to refer the exact same issue to the EFTA Court, upon which the EFTA Court came to a similar conclusion as the Constitutional Court. The reason thereto? The Constitutional Court had suspended the annulment of the national law for reasons of legal certainty. The question consequently arose of how the national court should further proceed. Should it immediately give full effect to the law of the European Economic Area (EEA) by following the EFTA Court and disapplying the national legislation, or should it give priority to the findings of its own Constitutional Court and nonetheless apply the national legislation, even if that legislation breaches EEA law? How should the national court deal with this conflict of allegiance?
'Dass die EU nicht unbedingt ein fragmentierter und zahnloser Papiertiger sein muss, zeigten die europäischen Außenminister gerade in ihrer geschlossenen Haltung zur Auslieferung Ratko Mladics an das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Auch eine andere Haager Institution, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die proaktive Rolle der EU in dessen Entstehungsprozess, gilt vielen Beobachtern als positiver Beleg für die politischen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich der Friedensmacht Europa trotz oftmals stockender Vergemeinschaftung, fehlender Ressourcen und Zwangsmittel eröffnen. Im vorliegenden Report zeichnen die Autorinnen die Geschichte des IStGH nach und beschäftigen sich mit der Frage, wieso die EU ausgerechnet in diesem transatlantischen Konfliktfall gegen erhebliche Widerstände der USA große Geschlossenheit demonstrierte und das Statut von Rom - politische Grundlage des Strafgerichtshofes - auch zügig entwickelt und umgesetzt hat. Dabei zeigen die Autorinnen auf, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU mehr als ein institutionelles Forum zur Abstimmung der Interessen der Mitglieder ist. Geteilte Prinzipien der Demokratie, Menschen- und Grundrechte, sowie prozedurale Normen, wie regelmäßige gegenseitige Konsultationen, verhalfen den zu Anfang der Verhandlungen durchaus von verschiedenen Interessen geleiteten Mitgliedern zu einem für alle tragfähigen Kompromiss. Diese Einigkeit innerhalb der EU kann nun auch Drittländer ermutigen, sich der Drohkulisse der USA zu widersetzen. Hier mahnen die Autorinnen an, die EU müsse noch konkretere Hilfe in Aussicht stellen, um diesen Ländern bei Ausfällen von Militär- oder Entwicklungshilfe zur Seite stehen zu können.' (Autorenreferat)
Der vorliegenden Legal Opinion lag die folgende Aufgabenstellung zu Grunde: Die Auswirkungen eines Betriebes auf die Nachbarschaft spielen nach geltender Rechtslage nicht nur im betriebsspezifischen Anlagenrecht der Gewerbeordnung 1994 und vergleichbarer anderer Bundes- und Landesgesetze, sondern auch im baurechtlichen Bewilligungsverfahren eine bedeutende Rolle. Untersuchen Sie, welchen Unterschied es für das baubehördliche Bewilligungsverfahren insbesondere auch im Hinblick auf die sachverständige Beurteilung der betrieblichen Emissionen macht, ob a) der Betrieb in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung 1994 fällt oder nicht; und b) der Betrieb im Zeitpunkt der Entscheidung über die Erteilung der Baubewilligung wie im heurigen Moot Court-Fall bereits errichtet ist oder sich erst in Planung befindet. Als Anhang ist der im Rahmen des Moot Court Verwaltungsgericht verfasste Schriftsatz in Form einer Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich angefügt. ; eingereicht von Florian Micko ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2017 ; (VLID)2434779
Der vorliegenden Legal Opinion lag die folgende Aufgabenstellung zu Grunde: Die Berufung des Beschwerdeführers vom 16.08.2013 gegen den erstinstanzlichen Bescheid enthielt kein ausdrückliches Begehren, dass der Bescheid etwa aufzuheben oder abzuändern sei. Erläutern Sie generell, inwiefern ein solches Begehren für eine Berufung nach dem AVG von Bedeutung ist und beurteilen Sie die gegenständliche Berufung in dieser Hinsicht! Erörtern Sie ferner, welche Bedeutung das (Beschwerde-)Begehren im Verfahren der Verwaltungsgerichte hat und stellen Sie einen Vergleich zum Berufungsverfahren an! Als Anhang ist der im Rahmen des Moot Court Verwaltungsgericht 2014 verfasste Schriftsatz (Bescheidbeschwerde) angefügt. ; eingereicht von Andrea Pilecky ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2017 ; (VLID)1943378
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
On 15 November 2023, the UK Supreme Court (UKSC) unanimously declared the government's policy of removing some asylum seekers to Rwanda to process their claims unlawful. Like the Court of Appeal, it found substantial grounds for believing that asylum seekers would face a real risk of ill-treatment because of insufficient guarantees against refoulement. This post explores the origin and significance of the UKSC judgment and the legal and policy implications of the UK government's immediate response to it.