DDC Open Systems—An Overview
In: Strategic planning for energy and the environment, Band 18, Heft 2, S. 6-15
ISSN: 1546-0126
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In: Strategic planning for energy and the environment, Band 18, Heft 2, S. 6-15
ISSN: 1546-0126
In: Strategic planning for energy and the environment, Band 18, Heft 2, S. 25-38
ISSN: 1546-0126
World Affairs Online
Die katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft sind nicht erst seit der Corona-Pandemie bekannt, jedoch erwiesen sich in diesem Frühjahr insbesondere Schlachthöfe als Hotspots der Sars-CoV-2-Verbreitung. Die Bundesregierung hat im Sommer dieses Jahres einen Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Werkverträgen und Leiharbeit im Kernbereich der Fleischwirtschaft ab 1. Januar bzw 1. April 2021 vor. Der vorliegende Artikel zeichnet die Versäumnisse der letzten Jahre nach und zeigt, warum in Fremdbeschäftigungskonstellationen die wichtige zwischenbetriebliche Kooperation im Arbeitsschutz in der Fleischindustrie kein Erfolgsmodell darstellen kann, da sich in der Fleischindustrie die Werkunternehmen in Bezug auf den Arbeitsschutz nicht durchsetzungsfähig und –willig sind. Der Beitrag beleuchtet, warum die Organisationspflichten des Betriebsinhabers ausschlaggebend für die Einhaltung nationaler und unionsrechtlicher Arbeitsschutz- und Lebensmittelhygienevorschriften ist und letztlich durch die Arbeitsschutzaufsichtsbehörden kontrolliert werden müssen. Der Beitrag unterstützt die Ziele des Gesetzentwurfs, doch ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (16.11.2020) noch offen, ob der Entwurf ohne substantielle Verschlechterungen im Bundestag beschlossen wird. ; Publikationsfonds MLU
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Die Arbeitsverfassung des Dritten Reiches zielte in ihrem Kern auf die "vollkommene Atomisierung der deutschen Arbeiterklasse", so der sozialdemokratische Politikwissenschaftler Franz Leopold Neumann 1942 in seinem berühmten "Behemoth". Und in den Deutschland-Berichten der SOPADE hieß es bereits 1935: "Das Wesen der faschistischen Massenbeherrschung ist Zwangsorganisation auf der einen, Atomisierung auf der anderen Seite." Atomisierung und eine zugleich repressive wie sozialpaternalistische Integration der Arbeitnehmerschaft in eine rassistisch definierte "deutsche Volks- und Leistungsgemeinschaft" - in diese Formel lassen sich auch die Grundintentionen fassen, nach denen das NS-Regime die neue Arbeitsverfassung und ebenso das Arbeitsrecht zu strukturieren versuchte. Was aber heißt dies konkret? Wie erfolgreich waren das Hitler-Regime und die nationalsozialistischen Arbeitsrechtler bei der Verwirklichung dieser Ziele? Zu diskutieren ist in diesem Zusammenhang außerdem, ob (und inwieweit) sich die Arbeitsmarktkonstellationen, (sonstige) Tarifverhältnisse und innerbetriebliche Sozialbeziehungen auf Dauer überhaupt autoritär-zentralistisch regulieren lassen.
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Was kennzeichnet erfolgreiche transnationale Advocacy in der EU? Unter welchen Bedingungen können international vernetzte zivilgesellschaftliche Gruppen die europäische Gesetzgebung beeinflussen? Diesen Fragen wird in der vorliegenden Arbeit mit Blick auf die finanziellen Transparenzpflichten internationaler Konzerne nachgegangen. Es wird argumentiert, dass es dem untersuchten Netzwerk gelungen ist, Fragen der internationalen Finanzberichterstattung als Fragen der globalen Steuergerechtigkeit und der Korruptionsbekämpfung zu politisieren mit dem Ergebnis, dass zunächst in den USA und anschließend in der EU legislative Initiativen ergriffen worden sind, um in einigen Sektoren länder- und projektbasierte finanzielle Berichterstattung zu etablieren. Der Fall verdeutlicht somit, welche Mehrebenen-Strategien zivilgesellschaftliche Netzwerke im europäischen und internationalen Kontext verfolgen und lässt Rückschlüsse darauf zu, unter welchen Bedingungen sie die internationale Diffusion von Normen und bestimmter Gesetzgebung beschleunigen können.
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Mit der Institutionalisierung der Freizügigkeitsregel für Arbeitnehmer durch die Europäische Union haben alle Bürger das Recht erhalten, in allen anderen Ländern der EU zu arbeiten und an den sozialen Sicherungssystemen des jeweiligen Landes zu partizipieren. Da die marktvermittelte Erwerbstätigkeit und der Zugang zu den staatsvermittelten Sozialleistungen die zentralen Institutionen der sozialen Sicherheit sind, kann man entsprechend von einer Europäisierung vormals national kasernierter Systeme sprechen. In welchem Maße die Bürger eine Öffnung der Zugangsmöglichkeiten zu dem eigenen (nationalen) Arbeitsmarkt und den nationalen Sozialleistungen begrüßen und den europäischen Ausländern diesbezüglich die gleichen Rechte zubilligen, steht im Mittelpunkt des Artikels. Auf der Basis einer Auswertung von zwei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen können wir zeigen, dass die Europäisierung von wirtschaftlichen und sozialen Rechten bei den Deutschen auf sehr hohe Zustimmung stößt. Mehr als zwei Drittel der Befragten sind der Auffassung, dass europäischen Ausländern Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt werden sollte, über 80% der Befragten sind bereit, europäischen Ausländern den Zugang zu den Sozialleistungen zu gewähren. Die Einstellungsforschung geht in der Regel von der Annahme aus, dass die Menschen den Werten, die sie vertreten, auch in konkreten Handlungssituationen folgen. Ob dies der Fall ist, haben wir geprüft, indem wir konkrete Handlungssituationen und die Kosten einer Wertbefolgung simuliert haben. Es zeigt sich, dass in konkreten Handlungssituationen die Befragten Inländer gegenüber europäischen Ausländern bevorzugen würden und weniger bereit sind, den Ausländern den gleichen Zugang zu Sozialleistungen zu gewähren, wenn damit eine Reduktion der Sozialleistungen insgesamt verbunden ist. In der Summe deuten die Befunde darauf hin, dass sich die deutsche Bevölkerung im hohen Maße für Chancengleichheit von europäischen Ausländern ausspricht, diese Werteeinstellungen aber nur begrenzt belastungsresistent ...
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Die Diskussion um die Reform der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere um die Einschränkung der Verfallbarkeit von betrieblichen Ruhegeldansprüchen bei Betriebswechsel des Arbeitnehmers hat seit einigen Jahren ein immer breitere Öffentlichkeit erfaßt. 1966 empfahl die Sozialenquete-Kommission, daß solche Regelungen betrieblicher Altersvorsorge, bei denen die Arbeitnehmer die in einem Betrieb erworbenen Rechte beim Betriebswechsel behalten, "vorgezogen, z. B. steuerlich besonders begünstigt werden" sollten. Weitere Schritte in Richtung auf eine Reform waren die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag über die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung durch die Bundesregierung der Großen Koalition und die Sozialberichte der Bundesregierung von 1970 und 1971. .
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In: Annuaire suisse de politique de développement, Heft 22-2, S. 135-139
ISSN: 1660-5934
Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die allgemeine Situation und Entwicklung der Psychiatrie im Deutschen Kaiserreich in den Debatten des Reichstages nachvollziehen lässt und möglicherweise von diesen beeinflusst wurde, insbesondere im Hinblick auf die psychiatriekritische Irrenrechtsreformbewegung. Die systematische Quellenanalyse der Reichstagsprotokolle 1871 – 1918 zeigt, dass sich überwiegend jene Themen wiederfinden, die auch allgemein die Entwicklungen der Psychiatrie im Kaiserreich kennzeichneten. Zwei inhaltlich jeweils abgeschlossene Diskussionen zur Geisteskrankheit bei Richtern sowie zur Geisteskrankheit als möglichem Ehescheidungsgrund zeigten vor allem eine parteipolitische Instrumentalisierung einer psychiatrischen Problematik. Den größten Umfang in den Reichstagsdebatten nahmen die Diskussionen zur Irrenrechtsreform ein, oftmals auf die Initiative einzelner Parlamentarier hin. Zunächst ging es um die Kritik an der aktuellen Anstaltsunterbringung von Geisteskranken, es herrschte große Zustimmung zu den Forderungen der auch außerparlamentarisch aktiven Irrenrechtsreformbewegung nach Verbesserungen durch eine gesetzliche Regelung. Später wurde auch eine Gesetzesregelung gefordert, um die Öffentlichkeit besser vor geisteskranken Straftätern zu schützen. Die Ziele der Irrenrechtsreformbewegung wurden im Untersuchungszeitraum trotz der breiten Zustimmung der Reichstagsabgeordneten nicht erreicht. Dies muss im Zusammenhang gesehen werden mit der Rolle des Parlaments innerhalb des Verfassungsgefüges des Deutschen Kaiserreichs. Zwar war der Reichstag eine gewählte Volksvertretung, doch innerhalb der konstitutionellen Monarchie besaß er nur eingeschränkte Machtkompetenzen.
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In: Strategic planning for energy and the environment, Band 25, Heft 2, S. 60-77
ISSN: 1546-0126
Die gesetzliche Umsetzung der politischen Konzepte der rotgrünen »Agenda 2010«, die vor zehn Jahren begann, führte nicht nur zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, sondern zementierte auch die traditionelle Rollenteilung zwischen Männern und Frauen. Gisela Notz kritisiert den damit verbundenen Rückschritt in der Emanzipationspolitik.
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Widmungsblatt Seite III ist einseitig bedruckt ; Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Königsberg, 1797. bey Friedrich Nicolovius."
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In: Annuaire suisse de politique de développement, Heft 20, S. 53-83
ISSN: 1663-9669