E-Discovery
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 6
ISSN: 1867-8394
253 Ergebnisse
Sortierung:
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 6
ISSN: 1867-8394
In: Schriften zum Wirtschaftsrecht 258
Dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, der dessen Rechtsverletzung vermutet, stehen nach deutschem Recht nur eingeschränkt hilfreiche Auskunfts- und Informationsansprüche zur Verfügung, um sich Gewissheit über etwaige Ansprüche zu verschaffen. In den USA dagegen kann sich die Partei eines Zivilverfahrens eines scheinbar schrankenlosen Informationsgewinnungssystems – der »discovery« – bedienen. Die Arbeit analysiert dieses System und zeigt auf, dass sich auch eine nicht in den USA prozessierende Partei mit Hilfe des Verfahrens nach 28 U.S.C. § 1782(a), das insbesondere nach der Entscheidung »Intel v. AMD« des U.S. Supreme Courts im Jahre 2004 verstärkt in den Fokus gerückt ist, der »discovery« zur Unterstützung eines ausländischen Verfahrens bedienen kann. Neben einer ausführlichen Darstellung der Anforderungen und des Umfangs dieses Verfahrens wird insbesondere auch untersucht, inwieweit die mit der »discovery« gewonnenen Informationen vom Schutzrechtsinhaber in das deutschen Verfahren eingeführt und dort verwertet werden können.
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 5
ISSN: 1867-8394
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 57, Heft 4, S. 771-772
ISSN: 0023-2653
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft Band 5926
In: Schriften zum Wirtschaftsrecht 258
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaf 5926
Die Autorin untersucht, warum die pretrial discovery in den USA ein unabdingbares Instrument zur Erforschung des Sachverhaltes bildet und weshalb in Deutschland auf sie verzichtet werden kann. Sie erörtert die historische Entwicklung des Zivilprozesses in den USA und in Deutschland insbesondere mit Bezug auf die Vorlage von Urkunden. Daran schließt sich die rechtsvergleichende Darstellung der aktuellen Rechtslage an. Das Ziel besteht darin, durch Aufzeigen der Funktionen der pretrial discovery das Verständnis für das fremde Rechtssystem zu fördern und so möglicherweise dem Justizkonflikt etwas an Schärfe zu nehmen. Zudem stellt die Untersuchung heraus, durch welche rechtlichen Mechanismen das Fehlen der pretrial discovery im deutschen Zivilprozess kompensiert wird
In: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag
In: Reihe Rechtswissenschaften 63
In: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag v.63
Im US-Zivilprozess schließt sich an die Klageerhebung ein Sachverhalts- und Beweisermittlungsverfahren an, das als 'Pre-Trial Discovery' bezeichnet wird. Die Prozessparteien können dabei umfangreiche Herausgabeansprüche auf Beweismittel geltend machen. Derartige Verfahren kennt das kontinentaleuropäische Recht nicht. Es kann insbesondere dann mit dem Datenschutzrecht in Konflikt geraten, wenn Deutsche Unternehmen vor US-Gerichten verklagt werden. In manchen Fällen reicht bereits die Zugehörigkeit zu einem multinationalen Konzern aus, um von der Pre-Trial Discovery berührt zu werden, sollte ein anderes Unternehmen des Konzerns in den USA verklagt worden sein. Alexander Harguth stellt die kritischen Aspekte des US-Zivilprozessrechts umfassend dar und geht auf die Berührungspunkte mit der deutschen Rechtsordnung ein. Er setzt sich dabei vor allem mit datenschutzrechtlichen Konflikten auseinander und zeigt mögliche Lösungswege für internationale Unternehmen auf.
In: Internetrecht und Digitale Gesellschaft Band 20
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Befinden sich Unternehmen, die in einem Zivilprozess vor einem US-Gericht beteiligt sind, in einer unlösbaren Konfliktlage, wenn sie darin im Rahmen der pretrial discovery weitreichend elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten offenlegen müssen, deren Übermittlung aufgrund des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt im EU-Datenschutzrecht aber nur in Ausnahmefällen zulässig ist? Dieser Frage wird in der Arbeit nachgegangen, indem die zivilprozessualen Vorlagepflichten im US-Recht aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive betrachtet und mit funktional vergleichbaren Regelungen zur Informationsbeschaffung für Zivilprozesse in Deutschland und England verglichen werden. Dabei zeigt sich, dass das bestehende Spannungsverhältnis zwischen beiden Verpflichtungen nicht zwangsläufig zu einem unlösbaren Konflikt für die Betroffenen führen muss, wenn die beteiligten Akteure die bestehenden Ausgleichsmöglichkeiten nutzen. / »The tension between e-discovery and data protection law. An analysis of e-discovery under US law from a data protection perspective in comparison to the means of obtaining information for civil trials in Germany and England« -- The investigation examines the problematic situation of companies that become involved in proceedings before a US civil court and are therefore required to disclose extensive electronically stored personal data during pretrial discovery while also beeing bound to comply with the regulations of EU data protection law. From the perspective of data protection law, a comparative analysis reveals a considerable tension, but not an irresolvable conflict in this situation.
In: Gesellschaften im Umbruch: Verhandlungen des 27. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Halle an der Saale 1995, S. 795-805
"Soziologie hatte lange Zeit nur die Erwachsenen im Blick: Mit Kindern ist sie nicht anders umgegangen als die Gesellschaft selbst. Im Konzept einer Lebensphase, in der Mitgliedschaft in der Gesellschaft noch nicht besteht, sondern erst vorbereitet wird, hat auch Soziologie Kindheit zunächst nicht als solche, sondern nur von ihrem Ziel, dem Erwachsensein, her begriffen. So wurde Kindheit zum einen der Erziehungswissenschaft und der Psychologie überlassen, die die Schutz-, Vorbereitungs- und Sozialisationsphase für Kinder eingerichtet und normiert haben. Zum anderen blieb Kindheit vor dem soziologischen Blick hinter den Institutionen verborgen, in denen Schutz und Vorbereitung stattfinden. Das erscheint zum Beispiel in der Tatsache, daß zwar Familien mit Kindern, nicht aber Kinder statistische Untersuchungseinheiten sind. Im Vortrag wird gezeigt, wie Soziologie in jüngster Zeit schrittweise dazu gelangt, Kindheit als eine gesellschaftliche Lebensform zu behandeln und Kindheit gesellschaftstheoretisch zu fassen. Kindheit wird konzeptuell befreit aus der Vereinnahmung und Formung der anthropologisch bedingten Abhängigkeit der Kinder in einem spezifischen Generationenverhältnis, das aus Interessen- und Machtkämpfen zwischen Familie und Staat und zwischen Männern und Frauen hervorgegangen ist. Es wird weiterhin gezeigt, daß jeweils die Brüche in den etablierten Formen und Verhältnissen neue soziologische Zugänge herausgefordert haben. Gegenwärtig befindet sich Kindheit wieder in einem Umbruch." (Autorenreferat)
In: Internetrecht und digitale Gesellschaft Band 20
In: Informationsmanagement und Computer Aided Team
In: Springer Gabler Research