Ende der Talfahrt - Ende der Krise?
In: Sozialismus, Band 36, Heft 9, S. 21-25
ISSN: 0721-1171
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In: Sozialismus, Band 36, Heft 9, S. 21-25
ISSN: 0721-1171
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 42, Heft 3, S. 217-222
ISSN: 0177-6738
In: Erziehung und Wissenschaft. Niedersachsen, Heft 5, S. 6-7
In: Global Food Value Chains and Competition Law (Ioannis Lianos, Alexey Ivanov & Dennis Davis eds., Cambridge University Press 2021), chapter 4, pp. 73–101
SSRN
In: Innovative Verwaltung: die Fachzeitschrift für erfolgreiches Verwaltungsmanagement, Band 45, Heft 3, S. 40-43
ISSN: 2192-9068
In: Biographie und Gesellschaft Band 4
In: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid, Heft Politische Soziologie 2010/1, S. 9-16
'Gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische, also strukturelle Gründe haben zum Ende der Volksparteien geführt. Die sozialmoralischen Milieus, auf denen sie einst basierten, erodieren. Ein ganz neuer Parteitypus ist dabei, sich zu entfalten.' (Autorenreferat)
Die Ergebnisse der Uruguay-Runde lassen sich in drei Kategorien einteilen: Erleichterungen des Marktzugangs, Einbindung "alter" Ausnahmesektoren in die GATT-Disziplin und Ausdehnung der GATT-Regeln auf neue Bereiche. In der ersten Kategorie ist neben dem Abbau der Zölle für Industrieprodukte die Liberalisierung des Agrarsektors von zentraler Bedeutung. Diese blieb hinter den GATT Vorstellungen (Dunkel-Papier) zurück, nachdem sich die EU und die USA im Washingtoner Blair-House-Abkommen gegenseitig Ausnahmen zugestanden hatten. Ohne die bilaterale Einigung zwischen den beiden wichtigsten Verhandlungspartnern wäre allerdings die Runde gescheitert. Die zweite Kategorie enthält vielversprechende Ansätze bei der Reintegration des Textil- und Bekleidungsbereichs in das GATT sowie bei der Präzisierung und Eingrenzung von Subventionstatbeständen, Schutzklauseln, Ausnahmebereichen und regionalen Integrationsgemeinschaften. Skeptisch stimmen aber schwammige Kodifizierungen, Ausnahmen und das Fehlen wirkungsvoller Sanktionen bei Regelverletzung. Die dritte Kategorie, in der die GATT-Regeln auf das geistige Eigentum und die Dienstleistungen ausgedehnt werden, ist vor allem im Dienstleistungsbereich wegen der vielen Ausnahmen nur als Einstieg und Wechsel auf die Zukunft zu bewerten. Es steht den Vertragsparteien nämlich weitgehend frei, welche Bereiche sie liberalisieren wollen. Die Gründung einer Welthandelsorganisation (WTO) dient dem Zweck, sowohl den GATT-Vertrag als auch die zahlreichen juristisch selbständigen Einzelabkommen für alle Unterzeichner der WTO in gleicherweise verbindlich zu machen. Dies schließt eine Auswahl genehmer Abkommen "a la carte" aus. Die WTO bedeutet weder ein Ende des GATT als Folge eines Institutionenwettbewerbs noch eine weitere Vermischung der handelspolitischen Regeln mit entwicklungs- oder transferpolitischen Zielen. Schätzungen mit Hilfe von Modellen des allgemeinen Gleichgewichts weisen globale Realeinkommensgewinne zwischen 1 und 2 vH als Ergebnis der Uruguay-Runde aus. Gewinne dürfen sich vor allem die OECD-Länder versprechen, deren Ressourcenallokation verbessert wird, wenn sie die Subventionierung einiger Sektoren abbauen. Bereits relativ offene Volkswirtschaften wie die neuen Industriestaaten in Asien profitieren weniger stark. Absolute Verluste für die ärmsten Länder sind jedoch kritisch zu werten, weil mögliche Allokationsgewinne aus der Öffnung ihrer Märkte in den Modellen unberücksichtigt blieben. In der Zukunft droht dem GATT Gefahr von einer weltweiten Harmonisierung von Regeln, die sich beispielsweise auf den Wettbewerb, die Umwelt und Sozialstandards beziehen. Eine derartige Harmonisierung würde das Ursprungslandprinzip, das hinter dem Abbau von Handelshemmnissen steht, schwächen und das GATT in eine Zuschauerrolle versetzen, wenn Handelspartner internationale Abkommen über Mindeststandards schließen. Leidtragende wären die aufholenden Staaten, da sich wahrscheinlich Mindeststandards an den Standards der Industrieländer ausrichten würden.
BASE
Blog: Soziopolis. Gesellschaft beobachten
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Call für Papers für eine Tagung vom 28. bis 30. November 2024 in Hamburg. Deadline: 30. April 2024