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World Affairs Online
In: Mythos Identität: Fiktion mit Folgen, S. 61-88
Das Ziel des Aufsatzes ist es, die in Zeitungsartikeln und wissenschaftlichen Publikationen zum Thema europäische Kultur und europäische Identität enthaltenen Diskursfragmente zur europäischen Identität zu systematisieren. In einer Tabelle, die die europäischen Selbstbeschreibungen zusammenfasst, wird verdeutlicht, dass in fast allen Selbstbeschreibungen die Türkei der konstitutive Andere ist, gefolgt von Russland und den USA. Innerhalb Europas erfüllt Osteuropa bzw. der Balkan fast durchgängig die Funktion des internen Anderen. Die Schwierigkeit, die mit der Anerkennung von der Türkei und von Osteuropa verbunden ist, belegt die diskursive Macht Westeuropas im Prozess der europäischen Bedeutungszuschreibung. Durch die Anerkennung von kulturellen Entwicklungen, die nicht im Westen statt gefunden haben, als spezifisch europäische, würde nach Meinung der Autorin Westeuropa ebenfalls einen defizitären Status zugeschrieben bekommen, eine Vorstellung, die nicht den diskursiven Regeln der Generierung europäischer Identität entspricht. (ICF)
In: Soziales Europa
In: Beiheft 1994,1
World Affairs Online
In: UTB S 3375
In: UTB 3375
In: utb-studi-e-book
Das Europäische Kartellrecht ist das auch in Deutschland maßgeblich geltende Kartellrecht. Es ist, wie jedes Kartellrecht, ganz wesentlich Fallrecht. Dieses Fallbuch enthält die wichtigsten leading cases, ergänzt durch eine prägnante Einleitung. Es richtet sich sowohl an Studierende und Referendare als auch an Richter und Anwälte in Unternehmen und Anwaltschaft.Es eignet sich nicht nur als Begleitlektüre zu wettbewerbsrechtlichen Lehrbüchern und Lehrveranstaltungen, sondern auch als Nachschlagewerk für die Entscheidungspraxis im Europäischen Wettbewerbsrecht.
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 20, Heft 2, S. 84-97
ISSN: 0720-5120
World Affairs Online
In: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
In: Schriftenreihe des österrreichischen Notariats 43
In: Politik und Religion in der Europäischen Union: zwischen nationalen Traditionen und Europäisierung, S. 111-134
Der Verfasser zeigt, wie sich das Judentum in Europa nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entwickelt und wie es sich zum einsetzenden Integrationsprozess verhalten hat. Es wird argumentiert, dass die 'europäische Diaspora' sich trotz aller Probleme als dritte große jüdische Gemeinschaft, neben denen in den USA und in Israel, etabliert hat. Sie besteht in Gemeinden und Gemeinschaften, die im Rahmen der bestehenden, kulturell und geistig lebendigen Nationalstaaten organisiert sind. Es werden jüdische Institutionen und Organisationen auf europäischer Ebene präsentiert, die im Hinblick auf gemeinsame Interessen und Problemlagen zusammenarbeiten, und die Repräsentation europäisch-jüdischer Interessen gegenüber den Institutionen der Europäischen Union und gegenüber anderen europäischen Organisationen gewährleisten. Abschließend werden Thesen über die Bewertung des Verhältnisses von Judentum und europäischem Integrationsprozess zum gegenwärtigen Zeitpunkt und über die möglichen Entwicklungen für die Zukunft formuliert. (ICG)
Es wird der Europäischen Forschungsrat (ERC) als ein Förderangebot auf der Ebene der Europäischen Union in Umrissen dargestellt und mit den Starting und Advanced Grants auf zwei Programmlinien des Förderangebots eingegangen. (DIPF/ ssch)
BASE
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52/53, S. 22-30
ISSN: 2194-3621
"Die europäische Rechtsordnung hat sich weitgehend von ihrer 'völkerrechtlichen' Grundlage gelöst und versucht, die Rechtsverhältnisse der Mitgliedstaaten und weite Bereiche der nationalen Rechtsordnungen umzugestalten und diese ihren 'eigenständigen' normativen Beschränkungen zu unterwerfen. Zentraler Akteur im Prozess der Konstitutionalisierung der europäischen Gründungsverträge ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), der im Verlauf seiner Rechtsprechungstätigkeit unter der Selbstbeschreibung als 'umfassende Rechtsschutzinstanz' zum 'Hüter und Förderer der Integration' avancierte. Die Qualifizierung des Gerichtshofs als Quasi-Verfassungsgerichtsbarkeit ergibt sich sowohl aus seiner spezifischen Qualität und Stellung im institutionellen 'Mehrebenensystem' als auch aus den Rechtsprechungsergebnissen, die nach Art und Umfang maßgeblich traditioneller innerstaatlicher Verwaltungs- und Verfassungsrechtsprechung entsprechen." (Autorenreferat)