Humanitäres Völkerrecht: Informationsschriften ; HuV-I = Journal of international law of peace and armed conflict : JILPAC
ISSN: 2569-5010
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ISSN: 2569-5010
ISSN: 0937-5414
In: Ukrai͏̈noznavčyj alʹmanach, Heft 25, S. 8-13
Conflicts may arise within countries as well as between different countries. Conflict is an integral component of human existence. Conflicts occur in the economic, political, social, ideological, military, managerial and other spheres of public life. Accordingly, the methods and ways of their settlement vary significantly. It is dangerous that both internal (intrastate) and external (interstate) conflicts reduce the country's ability to defend its own interests in the world. Under certain circumstances, such conflicts can be used by external and internal players as an instrument of pressure on the state leadership and encourage it to adopt decisions and agreements that are unfavorable for the country. The solution to any conflicts requires a deep understanding of both the nature of their occurrence and the dynamics of the flow.
Today the most dangerous for Ukraine is the armed conflict in the Donbass. This conflict was provoked by the Russian Federation, which sees our country as a "buffer zone" against international military threats. The level of conflict in the zone of armed confrontation is very high. Negotiations at the international level and the efforts to resolve the conflict in Donbass did not bring the desired success. The citizens of Ukraine have no confidence in the successful completion of this conflict. It provokes a social apathy and aggression in Ukrainian society. The cessation of the armed conflict in Donbass is extremely important both for Ukraine and the entire world community. Now Ukraine is forced to develop a strategy of national self-preservation in the difficult and uncertain conditions of international security. Finding optimal answers to hybrid threats is a necessary precondition for maintaining the sovereignty and territorial integrity of our state.
ISSN: 2625-719X
ISSN: 2625-7203
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 3, Heft 3-4, S. 248
ISSN: 2625-7203
In: SWP-Studie, Band S 24
'In den letzten Jahren hat sich ein internationaler Markt für private Sicherheits- und Militärdienstleistungen entwickelt, der ein enormes Wachstum verzeichnet und dessen wirtschaftliche und sicherheitspolitische Bedeutung weiter zunehmen wird. Auftraggeber sind in erster Linie Staaten, aber auch internationale Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und transnationale Konzerne nehmen mittlerweile die Dienste privater Sicherheits- und Militärfirmen in Anspruch. Im militärischen Bereich reicht das Angebotsspektrum der Unternehmen von logistischem Service und Aufklärungsdiensten über die Beratung und Ausbildung von Streitkräften, den bewaffneten Objekt- und Personenschutz bis hin zur Beteiligung an Kampfeinsätzen. Der Studie liegt die Annahme zugrunde, dass jegliche Form der Beteiligung nichtstaatlicher Akteure an der Austragung bewaffneter Konflikte besondere Risiken birgt. Dazu zählen nicht nur mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit der konfliktbetroffenen Staaten und Regionen, sondern auch eine Gefährdung der durch das humanitäre Völkerrecht geschützten Rechtsgüter. Die übergeordnete Fragestellung der Studie lautet daher, ob und wie das Völkerrecht in Verbindung mit staatlichem Recht zu einer Minimierung dieser Risiken beitragen kann. Im einzelnen befasst sich die Studie mit folgenden Problembereichen: Welchen Status haben private Sicherheits- und Militärkräfte nach dem humanitären Völkerrecht im Rahmen bewaffneter Konflikte, welchen Bindungen unterliegen und welchen Schutz genießen sie? Wie lässt sich die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gegenüber solchen Akteuren durchsetzen? Welche Möglichkeiten gibt es, um den privaten Sicherheits- und Militärsektor zu regulieren und zu überwachen?' (Autorenreferat)
Mit dem ersten "Fünfjahresplan über den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit (2020–2025)" konkretisiert Chinas Führung ihre Vision eines kohärenten, genuin chinesischen Rechtssystems. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff "sozialistische Rechtsstaatlichkeit chinesischer Prägung". Bis 2035 soll sie im Wesentlichen etabliert sein. Marxistisch-leninistische Rechtskonzepte bleiben fundamental. Durch das Recht als Instrument soll der Staat effizienter werden. Willkür bei der Rechtsfindung soll für den Großteil der Bevölkerung reduziert werden, unter anderem mit Hilfe von Hochtechnologie. In ausgewählten Teilbereichen, zum Beispiel bei prozessualen Fragen, lässt sich Beijing für den Aufbau der chinesischen "Rechtsstaatlichkeit" vom Westen inspirieren. Eine unabhängige Justiz und das Prinzip der Gewaltenteilung aber lehnt die Parteistaatsführung weiterhin strikt als "fehlerhafte westliche Gedanken" ab. Beijing geht es explizit darum, auch international für Chinas Rechtsvorstellungen zu werben, Standards zu etablieren und Interessen mittels des Rechts durchzusetzen. Daher sollten Berlin und Brüssel ihr besonderes Augenmerk auf chinesische Rechtsvorstellungen richten. Vertiefte Kenntnisse darüber sind zwingend notwendig, um die strategischen Implikationen von Chinas Rechtspolitik zu erfassen, die Handlungslogik besser zu verstehen und adäquat darauf zu reagieren. (Autorenreferat)
In: SWP-Studie, Band S 34
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Fassung noch einen geeigneten rechtlichen Rahmen für aktuelle Konflikte bietet, an denen nichtstaatliche Gewaltakteure beteiligt sind. Auf diesem Hintergrund untersucht die Studie einzelne Aspekte asymmetrischer Auseinandersetzungen, die aus Sicht des humanitären Völkerrechts besondere dogmatische und anwendungsbezogene Probleme aufwerfen. Dabei geht es unter anderem darum, den humanitär-völkerrechtlichen Charakter verschiedener Konfliktsituationen, den kollektiven Status der beteiligten nichtstaatlichen Akteure und die individuelle Rechtsstellung der in die Feindseligkeiten involvierten Personen zu bestimmen. Im Mittelpunkt stehen grenzüberschreitende Einsätze staatlicher Streitkräfte gegen militärisch organisierte bewaffnete Gruppen. Der Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF und die Operation Enduring Freedom in Afghanistan verdeutlichen, vor welch schwierigen Herausforderungen Streitkräfte stehen, wenn sie die Aufgabe haben, nichtstaatliche Gewaltakteur unter Beachtung der Pflichten des humanitären Völkerrechts effektiv zu bekämpfen. Der Fokus der Studie richtet sich ebenfalls auf den Irak. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das humanitäre Völkerrecht in seiner aktuellen Gestalt trotz einiger Regelungsdefizite und offener Auslegungsfragen insgesamt in der Lage ist, bewaffnete Konflikte unabhängig davon zu erfassen, ob sie eine besondere Asymmetrie aufweisen. Gleichwohl kann die extreme Asymmetrie zwischen Konfliktparteien zur Folge haben, dass das Völkerrecht faktisch seine Bindungskraft verliert. Die Herausforderung besteht mithin eher in der effektiven Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts als in der Suche nach neuen Regelungen. (ICH2)
In: PRIF Report, 2022/4
What are the societal and political consequences of the recognition of armed non-state actors (ANSAs) in the context of asymmetric conflicts? Based on a discussion of diverse contemporary examples the three authors present the state of research on recognition dynamics. They shed light on the ambivalences of recognition practises and "thick recognition" in asymmetric conflicts, revealing dilemmas and unintended consequences. They recommend further empirical research and knowledge transfer among practitioners, researchers, and policymakers to better understand the dynamics and draw benefits for international security and conflict management.
World Affairs Online
In: Ukrai͏̈noznavčyj alʹmanach, Heft 25, S. 115-120
It has been shown that in recent years in Ukraine the pressure of religious organizations on the legislative and executive authorities has increased and information campaigns and projects of anti-gender and anti-Ukrainian trends have been implemented. The author analyzed how in the regions staying under Russian informational pressure the religious fundamentalism shows the potential of development develop into religious extremism. It has been demonstrated that in Ukraine the gender aspects of security are not well-developed and are heavily influenced by religion. It has been shown that the lack of high-quality gender analytics significantly complicates the forecasting of social processes. The article deals with the question how religious fundamentalism manipulates women's security issues in favor of religious interests. It is noted that the pressure of pro-religious anti-gender movements on the authorities in Ukraine can lead to negative consequences, and that the establishment of a state policy based on religious perceptions of the world can threaten the country's internal security. It was concluded that in times of conflict, religious extremism does not recognize the rule of human rights and proclaims the primacy of religious customs over women's human rights. It is proved that, considering direct conflict with Russia, the spread of religious fundamentalism in Ukraine and the spread of structural gender violence will be relevant and require the immediate development of gender and biopolitical aspects of security. It was concluded that for the progressive democratic development of Ukraine, as well as safe living conditions and the well-being of its citizens, the security services should turn to gender analytics. It has been proven that, in order to protect their interests, religious leaders can initiate a departure from state-guaranteed compliance with international agreements on gender equality in all spheres of life. In this regard, Ukraine's implementation of United Nations Security Council Resolution No. 1325 on Women, Peace, Security and the similar resolutions as well as Recommendations of the UN Committee on the Status of Women for Countries that have ratified the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, other UN instruments is important for Ukraine. Also important are the country's European commitments in the field of gender equality. In particular, the Council of Europe Convention on the Prevention and Combating of Violence against Women and Domestic Violence (Istanbul Convention) needs to be ratified.
In: Arbeitspapiere und Materialien / Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, Band 97
Inhaltsverzeichnis: Uwe Halbach: Der "Südossetien-Krieg": die regionale Dimension (5-7); Otto Luchterhandt: Völkerrechtliche Aspekte des "Georgien-Krieges" (2008) (8-10); Hans-Henning Schröder: Russland und der Kaukasuskrieg (11-14); Eine Chronologie des russisch-georgischen Konflikts (April - Oktober 2008) (15-19); Der Kaukasuskrieg in den Augen der russischen Öffentlichkeit (20-26); Rainer Lindner: Die Krim als neuer "Frozen Conflict"? (27-28); André Härtel: Interner Machtkampf dominiert Kiews Außenpolitik. Die politische Elite der Ukraine und der russisch-georgische Konflikt (28-30); Ukrainische Stellungnahmen zum russisch-georgischen Konflikt (August 2008) (31-33); Die öffentliche Meinung in der Ukraine zum russisch-georgischen Konflikt und seinen Folgen für die Ukraine (34-36).
In: GIGA Focus Afrika, Band 2
"Ende November 2008 kamen im nigerianischen Jos bei Unruhen zwischen Christen und Muslimen etwa 400 Menschen ums Leben; Ende Februar 2009 forderten weitere Zusammenstöße in Bauchi elf Todesopfer. Im Anschluss an die unerwartet blutige Orgie der Gewalt in Jos, die durch den umstrittenen Ausgang einer Local-Government-Wahl ausgelöst wurde, rief der Nigeria Inter-Religious Council zum friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit auf. Die Unruhen in Jos zeigen exemplarisch, dass Religion im subsaharischen Afrika nicht nur bei der gewaltsamen Eskalation von Konflikten, sondern - was oft übersehen wird - dass sie auch bei den Anstrengungen eine Rolle spielt, Konflikte zu befrieden und einzudämmen. Mit Religion allein können gewaltsame Konflikte im subsaharischen Afrika (und anderswo) nicht erklärt werden. Gewaltkonflikte werden primär durch sozioökonomische und politische Faktoren verursacht. Jedoch kann Religion die Gewaltdynamik sowie die Intensität und die Dauer von Konflikten nachhaltig beeinflussen. Religion kann in Konflikten Legitimationsgrundlage für das Verhalten von Akteuren sein. Einerseits kann Gewalt durch religiöse Ideen gerechtfertigt werden, andererseits fördern religiöse Werte das Engagement für den Frieden. So werden in manchen Fällen Konflikte durch die Mobilisierung religiöser Identitäten verschärft, in anderen Fällen wirken interreligiöse Initiativen an der Entschärfung von Konflikten mit. Um belastbare Aussagen über die Rolle von Religion in Gewaltkonflikten im subsaharischen Afrika zu erlangen, sind noch zahlreiche Forschungsfragen zu beantworten: Dazu gehört vor allem, unter welchen konkreten allgemeinen Bedingungen und auf welche Weise religiöse Faktoren zu Eskalation oder Deeskalation beitragen. Erst das Wissen über diese Bedingungen wird ermöglichen, die eskalierende Wirkung religiöser Faktoren in Afrika und anderswo zu vermeiden und Religion als Friedensressource nutzbar zu machen." (Autorenreferat)
Blog: Soziopolis. Gesellschaft beobachten
Call for Papers for a Collected Volume. Deadline: November 15, 2023