Die Bibliographie gliedert sich in die folgenden Rubriken: Allgemeines, Friedensprozess / Friedensabkommen, UNTAC / UNO-Friedensmission in Kambodscha, innenpolitische Entwicklung, Demokratisierung, Wahlen, innenpolitische Konflikte, politische Parteien / Persönlichkeiten, internationale Beziehungen, wirtschaftliche Entwicklung, Gesellschaft.(DÜI-Lue)
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 62, Heft 3, S. [569]-640
Der Konflikt um Nagorno Karabakh erweist sich als hartnäckigste Auseinandersetzung im Süd-Kaukasus, da er eine Kombination von Separatismus und Irredentismus präsentiert und die Beziehung zwischen den beiden Nachbarstaaten Armenien und Aserbaidschan verschärft hat. Die geopolitische Orientierung beider Länder, Gegenstand grenzübergreifender regionaler und externaler Interessen und Einflüsse, ist in der Schwebe. Nagorno Karabakh ist der erste schwerwiegende Konflikt, bei dem in erster Linie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit ihrem konkreten Konzept der Friedenserhaltung als Vermittler involviert ist. Die Ausführungen orientieren sich an der Annahme, dass der normative Kontext der OSZE einen der Faktoren bildet, die die Konfliktlösung zu einer entmutigenden Aufgabe machen. Dem gemäß gilt die Aufmerksamkeit dem allgemeinen Effekt internationaler Normen und Prinzipien auf die Konfliktdynamiken und die Bemühungen um Konfliktlösungen. Zudem werden die Hauptbeschränkungen bei der Aussöhnung der gegensätzlichen Positionen der Konfliktparteien untersucht. Dem gemäß gliedern sich die Ausführungen in die folgenden Abschnitte: (1) Manifestationen der Gebiets-Identitäts-Verbindung, (2) Unvereinbarkeit des Prinzips der territorialen Einheit und dem Recht auf Selbstbestimmung sowie (3) Auswirkungen der Rivalität auf den OSZE-Friedensprozess. In einer Schlussfolgerung merkt die Autorin an, dass (1) sich die legitimierte Macht internationaler Normen und Prinzipien in einem uneindeutigen Zustand befindet und (2) die Haltung der Konfliktparteien häufig auf ihre eigenen Auslegungen der Normen und Prinzipien ausgerichtet ist. Somit bedarf es der Ausarbeitung eines angemessenen Rahmens, in dem nach kooperativen Lösungen auf der Basis gemeinsamer Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien gesucht wird. (ICG2)
Abstract Although individuals cannot desist from planning, social processes cannot be commanded and controlled successfully. The shortcomings and disadvantages of holistic planning and the likelihood of plan failure can be explained: Scattered knowledge can be mobilized, innovation and effort can be elicited only where planning does not displace economic freedom and competition. The positive effects of freedom and competition and the negative effects of constraining plans can be demonstrated empirically. But freedom and competition require an institutional framework. There is no need to leave the establishment of this framework only to evolution because evolution does not necessarily lead to efficient solutions. That is why some kinds of planning may have a useful, though modest role to play at the rule-making level. Since planners remain fallible in planning constitutions and institutions, competition and some room for evolution remain desirable at this level, too.