Predpoklady pro obnovu travaleho miru mezi Sudetskymi Nemci a Cechy
In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 12, Heft 62, S. 101-106
ISSN: 0862-691X
Weil es schlicht ausgeschloßen ist, 50 Jahre zurückliegende Geschehnisse für ungültig ex tunc zu erklären, stellt sich die Aufgabe, den Raum möglicher Kompromisse einzugrenzen. Dieser erstrecke sich zwischen der tschechischen moralischen Absage an den Vertreibungsdekreten im Sinne deren Aufhebung ex nunc (ohne Änderung bestehender Rechtsordnung), und der sudetendeutschen Absage an restitutio in integrum (Wiederherstellung des ehemaligen Zustands). Der Kompromiß könnte beinhalten: - die Lösung der Entschädigung im Sinne des Konzepts beiderseitiger Vorteile, wie es ein Entwurf für das Euroregion Ereignis bereits vorstieht; - die Gewährung der Staatsbürgerschaft im Sinne des unantastbaren Aufenthalts- und Eigentumrechts für die Rückkehrwilligen; - ein für Europa vorbildliches Minderheitenrecht; - die Gründung einer deutsch-tschechischen Friedensstiftung mit einem Beratungsausschuß zur Beurteilung und Realisierung von Kooperationsprojekten; - die Gründung einer deutsch-tschechischen Jugendvereinigung. Im Anhang werden historische Wurzeln, deren politische Folgen und das Problem der Benes-Dekrete gestreift. (BIOst-Hrs)