Der Autor ist selbst Banyamulenge und fordert die Zugehörigkeit seiner Ethnie zur Nation Kongos ein. Dies scheitert am fehlenden Rechtsstaat in Kongo und ungenügender Friedensbereitschaft der Eliten Südkivus. In persönlicher Form und ergänzt durch einen umfangreichen Anhang wird die Lage der Banyamulenge seit 1966 und genauer seit 1996 nachgezeichnet. Es baute sich ein Gegensatz zwischen Tutsi und dem Staat auf, der im Konflikt mit Ruanda funktionalisiert werden konnte. Dabei bemühten sich die Banyamulenge um eine Abgrenzung von ruandischen Tutsi bzw. ruandischen Flüchtlingen. In einem zweiten Teil schildert der Autor seine Aktivitäten als Berater für landwirtschaftliche Entwicklung, der sich für die Rechte seines Volkes einsetzt und gegen Vorwürfe seiner Gegner verteidigen muß. (DÜI-Wgm)
Einheimische Soziologen und Historiker rekonstruieren (auf der Grundlage schriftlicher europäischer und afrikanischer Quellen) die Geschichte von Süd-Kivu, um vor dem Hintergrund der tradierten Konfliktkonstellationen alternative Wege bei der Suche nach Friedenslösungen aufzuzeigen. Ein eigenes Kapitel ist der Rolle der Frauen in den Konflikten gewidmet. Im Einzelnen geht es um die Kolonialmacht als Garant von Stabilität in der Region, nach der Unabhängigkeit um die Entwicklung einer administrativen und politischen Ordnung und schließlich um die Rebellion von 1964/65 und das Eindringen von Söldnern. Eigene Kapitel behandeln das Wiederaufflackern der Konflikte um das traditionelle Herrschaftsgebiet Kabare und die Konflikte auf den Ebenen und Hochebenen in den 1960er Jahren. (DÜI-Sbd)
Analyse der besorgniserregenden politischen und sozio-ökonomischen Situation in der DR Kongo im Herbst 1999, nach der Unterzeichnung der Friedensabkommen von Lusaka, aus der Sicht der Hauptstadt; Empfehlungen an Kabila und die internationale Gemeinschaft, um den Erfolg des bevorstehenden innerkongolesischen Dialogs zu gewährleisten; im Anhang Zahlen zur sozio-ökonomischen Lage. (DÜI-Cls)
Front Cover -- Impressum -- Inhalt -- Danksagung -- Abkürzungen -- Kap. 1: Einleitung -- 1.1 Untersuchungsgegenstand und Fragestellung -- 1.2 Begriffsklärungen -- 1.3 Forschungsstand -- 1.4 Quellen -- 1.5 Vorgehensweise -- 1.6 Einordnung -- Kap. 2: Staatsrecht und Staatsrechtslehre vor 1914 -- 2.1 Grundlagen: zum Verhältnis von Bürger und Staat -- 2.2 Rechtsstaatlichkeit im Deutschen Reich und in Frankreich -- 2.3 Die Rechtspflicht des Staates zu Ausgleichsleistungen -- 2.4 Die Rechtsordnung des Extremfalls -- Kap. 3: Staatshaftung im kurzen Ausnahmezustand -- 3.1 Kriegsschäden -- 3.2 Kriegsleistungen -- 3.3 Die Einschränkung des Eigentumsschutzes im Handelskrieg -- 3.4 Zwischenfazit: Wahrnehmungswechsel vom kurzen zum langen Krieg -- Kap. 4: Staatshaftung im langen Ausnahmezustand -- 4.1 Kriegsschäden und ihr Ersatz ab 1916 -- 4.2 Ausweitung und Koordinierung im Kriegsleistungsrecht -- 4.3 Die Aussetzung des Eigentumsschutzes im Wirtschaftskrieg -- 4.4 Staatshaftung und Staatenverantwortlichkeit im letzten Kriegsjahr -- Kap. 5: Die Abwicklung des Ausnahmezustands -- 5.1 Vorbemerkungen -- 5.2 Der deutsche Rechtsstandpunkt in den Friedensverträgen 1918 -- 5.3 Der französische Rechtsstandpunkt in den Friedensverträgen 1919 -- Kap. 6: Schlussbemerkungen zum Ersten Weltkriegals Epochenbruch -- 6.1 Ausnahmezustand -- 6.2 Staatshaftung -- 6.3 Rechtslehre -- 6.4 Rechtskontrolle -- 6.5 Staatenverantwortlichkeit -- Kap. 7: Résumé : La responsabilité de l'État en tempsd'exception. Doctrine et pratique juridiques enFrance et en Allemagne, 1914-1919 -- 7.1 Objet, état de l'art, approche et sources -- 7.2 Le droit public et sa doctrine avant 1914 -- 7.3 La responsabilité de l'État durant les « années de l'improvisation » -- 7.4 La responsabilité de l'État durant les « années du rigorisme ».
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