Afganistan: problema osvobozdenija sovetskich voennoplennych i mezdunarodnoe pravo
In: Sovetskoe gosudarstvo i pravo: organ Instituta Prava Imeni A. Ja. Vyšinskogo Akademii Nauk SSSR i Vsesojuznogo Instituta Juridičeskich Nauk Ministerstva Justicii SSSR, Heft 10, S. 105-108
ISSN: 0132-0769
Die friedliche Regelung des langjährigen militärischen Konflikts in Afghanistan schuf Voraussetzungen für den Rückzug sowjetischer Streitkräfte aus Afghanistan. Ein ungelöstes Problem stellt aber die Frage nach der Rückkehr sowjetischer Kriegsgefangener nach der Beendigung des Krieges in Afghanistan dar. Die Zahl der Vermißten, der Kriegsgefangenen und die Orte ihrer Gefangenschaft sind weitgehend unbekannt. Wenige Presseberichte über den Verbleib von Kriegsgefangenen enthalten Informationen über Folterungen, Mißhandlungen und unmenschliche Behandlung von sowjetischen Soldaten. Die sowjetische Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die grobe Verletzung der Bestimmungen der Genfer Konventionen von 1949 über den Schutz von Kriegsopfern, zu denen nach dem geltenden internationalen Recht auch die sowjetischen Kriegsgefangenen zu zählen sind. Die sowjetische Regierung richtet einen Appell an alle internationalen Friedensorganisationen, sie bei der Rettung ihrer Kriegsgefangenen aktiv zu unterstützen. (BIOst-Ldg)