Das Wörterbuch soll ein "Gebrauchs-Lexikon" sein, das entscheidende und häufig benutzte Begriffe der aktuellen Bildungsreformsprache im Deutschen und Russischen klärt, d.h. die aktuellen strategischen Begriffe in ihrem deutschen und russischen Übertrag einander gegenüber stellt und die eventuellen Unterschiede herauskehrt. Das Lexikon enthält am Ende eine alphabetische Übersicht über alle Begriffe in deutscher und russischer Sprache mit der Angabe der Seite, auf der der Artikel zu finden ist, sowie eine Liste mit Namen der Autoren, auch diese in deutscher und russischer Sprache. (HoF/Text übernommen)
Einem rechtsstaatlichen und demokratischen Staatsverständnis ist inhärent, dass die Bürger gegenüber Maßnahmen der Exekutive nicht schutzlos gestellt sind, sondern diese durch eine unabhängige Justiz überprüfen lassen können. Wie alle postsozialistischen Transformationsstaaten Osteuropas hat auch die Ukraine nach der Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit 1991 an alte Traditionen angeknüpft und mit dem Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit begonnen. Gleichwohl sind noch eine Reihe von Defiziten festzustellen, die nicht zuletzt ein Problem der personellen Ausstattung, daneben aber auch eine Folge noch fehlender dogmatischer Durchdringung sind, zumal es noch an einer klaren Verfahrenstruktur, allgemein gültigen Verfahrensmaximen und einer darauf aufbauenden Verfahrenspraxis mangelt. Anknüpfend an diesen Ausgangsbefund hat im September 2010 am Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen ein Kolloquium stattgefunden, das den wissenschaftlichen und praktischen Dialog zwi schen Deutschland und der Ukraine in Angelegenheiten der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der öffentlichen Gewalt befördern sollte. Dieser Band enthält die Referate dieses Kolloquiums in russischer und deutscher Sprache.
Einem rechtsstaatlichen und demokratischen Staatsverständnis ist inhärent, dass die Bürger gegenüber Maßnahmen der Exekutive nicht schutzlos gestellt sind, sondern diese durch eine unabhängige Justiz überprüfen lassen können. Wie alle postsozialistischen Transformationsstaaten Osteuropas hat auch die Ukraine nach der Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit 1991 an alte Traditionen angeknüpft und mit dem Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit begonnen. Gleichwohl sind noch eine Reihe von Defiziten festzustellen, die nicht zuletzt ein Problem der personellen Ausstattung, daneben aber auch eine Folge noch fehlender dogmatischer Durchdringung sind, zumal es noch an einer klaren Verfahrenstruktur, allgemein gültigen Verfahrensmaximen und einer darauf aufbauenden Verfahrenspraxis mangelt. Anknüpfend an diesen Ausgangsbefund hat im September 2010 am Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen ein Kolloquium stattgefunden, das den wissenschaftlichen und praktischen Dialog zwi schen Deutschland und der Ukraine in Angelegenheiten der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der öffentlichen Gewalt befördern sollte. Dieser Band enthält die Referate dieses Kolloquiums in russischer und deutscher Sprache.
Im Diskussion Paper 40 werden Ergebnisse einer Analyse zur Ermittlung von Einflussfaktoren auf Gewinn und Rentabilität russischer Großbetriebe im Oblast Omsk dargestellt. Anhand des für diese Betrieb üblichen Jahresabschlussberichtes wird gezeigt, dass in Russland die fünf Gewinnkennzahlen Bruttogewinn, Gewinn aus Absatz, Gewinn vor Steuern, Gewinn aus gewöhnlicher Tätigkeit und Reingewinn unterschieden werden. Bruttogewinn und Gewinn aus Absatz sind bei allen untersuchten Betrieben gleich. Es wird deshalb in diesem Beitrag nur von Bruttogewinn bzw. Bruttogewinnrentabilität gesprochen. Im Jahr 2000 betrugen für die analysierten Betriebe die Bruttogewinnrentabilität durchschnittlich 2,0 %, die Rentabilität auf der Basis Gewinn vor Steuern 6,4 %; die Rentabilität auf der Basis Gewinn aus gewöhnlicher Tätigkeit -9,8 % und die Reingewinnrentabilität -16,0 %. Die Verminderung des Gewinns aus gewöhnlicher Tätigkeit gegenüber dem Gewinn vor Steuern wird durch die Steuern und vergleichbare Abgaben verursacht, die wesentlich höher als die den Betrieben gewährten staatlichen Subventionen sind. Die sehr niedrige Rentabilitätsrate von -16,0 % auf Basis Reingewinn ist darüber hinaus durch außergewöhnliche Ausgaben bedingt, die im vorliegenden Fall vor allem durch Heuschrecken verursacht worden sind. ...
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Nicht zuletzt infolge merklich gestiegener Einkommen, veränderter Verbraucherwünsche und beachtlicher technologischer Fortschritte verzeichnet der weltweite Agrarhandel in den vergangenen drei Jahrzehnten historische Entwicklungen. Diese betreffen (insbesondere) auch die internationalen Märkte für Weizen. Erstens, die stark zunehmende Weizennachfrage in asiatischen und afrikanischen Ländern wird mehr und mehr von Ländern der Europäischen Union (EU) sowie der Schwarzmeerregion (BSR) bedient, die die Vereinigten Staaten (USA) als Hauptakteur im globalen Weizengeschäft abgelöst haben. Zweitens, hat seit Mitte des letzten Jahrzehnts der EuronextTerminmarkt für Mahlweizen, der speziell die Angebots- und Nachfragebedingungen am europäischen Weizenmarkt reflektiert, gegenüber den bisher dominierenden US-Terminmärkten an Bedeutung hinzugewonnen. Damit stehen die EU sowie die BSR einmal mehr in Verantwortung, wenn es um die Versorgung der Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln und damit um den Kampf gegen Hunger und Unterernährung geht. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, empfiehlt sich eine engere Kooperation auf internationaler Ebene besonders zwischen den großen westlichen und östlichen Volkswirtschaften. Bekanntlich bedarf es weitgehend ungestörter internationaler Handelsbeziehungen, um globale Versorgungsrisiken zu reduzieren. Im Gegensatz dazu bedrohen eskalierende Wirtschaftssanktionen und resultierende Gegensanktionen die Ernährungssicherheit, insbesondere in importbedürftigen Entwicklungsländern. In diesem Kontext ist nachdrücklich eine Versachlichung politischer sowie öffentlich geführter Debatten zu Handels- oder Wirtschaftssanktionen zu fordern. Insbesondere müssen die negativen Konsequenzen von Sanktionen stärker Berücksichtigung finden. Es ist eine Binsenweisheit, dass internationale Geschäftsbeziehungen nicht nur das wirtschaftliche Wohlergehen der Menschen befördern, sondern auch zur Abschwächung internationaler Konflikte beitragen können.