Nach einer allgemeinen Beschreibung der Bedeutung und Funktion von Handelspapieren erfolgt eine Darstellung der Geschichte des Handelspapiere in Saudi-Arabien, ihrer gesetzlichen Grundlagen, ihrer spezifischen Verwendung und Benennung in Saudi-Arabien. (DÜI-Faa)
Erfassung der türkischen Minderheit im Irak nach Distrikten, geo-topologische Beschreibung, kulturelle Identität, politische Probleme, die Presse der türkischen Minderheit, feindliche Aktionen gegen die türkische Minderheit. Im Anhang Dokumente, offizielle Berichte, gesetzliche Bestimmungen u.ä. (DÜI-Ham)
Daran angefügt: Offizielle Erläuterung des vereinheitlichten Arbeitsgesetzes; Hinweis auf alle modifizierten Gesetze und gesetzlichen Verordnungen; Definition der Grundlagen der Arbeitserlaubnis; Verfahrensgrundlagen vor den Ausschüssen von Lizenzangelegenheiten; Gesetz zur Gewerkschaftsreform; Texte aus dem Zivilgesetz, das Arbeitsgesetz betreffend; Beschluß des Präsidenten der Republik zur Reform der Gewinnverteilung in den Firmen; Art der Gewinnverteilung an die Firmenarbeiter; Art der Gewinnverteilung in der Firma des Hafens Latakia; Sozialversicherungsgesetz Nr. 92/1959; Versicherungs- und Rentengesetz für Beamte und Angestellte; Gesetz zur Gewerbereform Nr. 250/1969
In: Šu'ūn filasṭīnīya: daurīya fikrīya li-muʿālaq̄at aḥdāṯ al-qaḍīya al-filasṭinīya wa-šu'ūnihā al-muẖālifa = Palestine affairs : a bimonthly journal publ. in Arabic by the Palestine Research Center, Heft 221-222, S. 49-72
Der Aufsatz zeigt, daß die palästinensischen Kommunalverwaltungen niemals Unabhängigkeit genossen haben und keine wirklichen Interessensvertretungen der BewohnerInnen der palästinensischen Dörfer und Städte waren. Sie stellten einzig den verlängerten Arm der jeweiligen Zentralgewalt dar und machten keine Anstalten, sich zu einigen und politisch zu engagieren. Möglicherweise spielte die Ferne der Zentralgewalt, die ihren Sitz in Istanbul, London oder Amman hatte, bei der Passivität der palästinensischen Kommunalverwaltungen eine Rolle. Die israelischen Militärbehörden nutzten die Situation und übernahmen nach der Besetzung der Westbank und des Gazastreifens 1967 die Verwaltungsvorschriften und die gesetzlichen Regelungen. (DÜI-Sra)
In: Šu'ūn filasṭīnīya: daurīya fikrīya li-muʿālaq̄at aḥdāṯ al-qaḍīya al-filasṭinīya wa-šu'ūnihā al-muẖālifa = Palestine affairs : a bimonthly journal publ. in Arabic by the Palestine Research Center, Heft 225-226, S. 28-48
Nach der militärischen Besetzung des Gazastreifens und der Westbank 1967 verlor die israelische Regierung keine Zeit, diese Gebiete einem Militärgouverneur administrativ zu unterstellen. Der Verwaltungsapparat war bis 1981 in einen militärischen Bereich und einen zivilen Bereich unterteilt und unterstand insgesamt einem Militärgouverneur. 1981 wurde eine Neuregelung geschaffen, die eine scheinbare Unabhängigkeit der zivilen Verwaltung der besetzten Gebiete von der Militärverwaltung zum Ziel hat. In Wirklichkeit dient diese Neuregelung der Sicherung der israelischen Herrschaft über die besetzten Gebiete und soll Kompromisse in den Autonomieverhandlungen unmöglich machen. Der Ausgangspunkt für Verhandlungen über den Status der besetzten Gebiete wird immer der Status quo sein. Daher die Eile der israelischen Behörden, neue Gesetze in bezug auf die besetzten Gebiete zu erlassen, mehr Boden zu konfiszieren, mehr Siedlungen zu bauen, die verwaltungstechnisch und gesetzlich mit Israel verbunden sind. Duch die Schaffung einer eigenständigen zivilen Verwaltung macht Israel den Versuch, die zeitweilige Besetzung in ein dauerhaftes System zu verwandeln. (DÜI-Sra)