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In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 7
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung 25
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die Kommunen bewerben sich um staatliche Fördermittel mit dem Ziel, die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen. Geht eine Kommune leer aus, fühlt sie sich oft ungleich behandelt. In juristischer Hinsicht wird dabei eine Verletzung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung gerügt.Erstmals verwendete den Rechtsgrundsatz der Verfassungsgerichtshof in NRW im Jahr 1993. Mittlerweile war das Gebot Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie zahlreicher Landesverfassungs- und Verwaltungsgerichte. Dennoch gibt es viele Unklarheiten bei der Anwendung und der Reichweite des Rechtsgrundsatzes. Erstaunlicherweise fehlte eine systematische Aufarbeitung des Themenkomplexes "Gleichbehandlung der Kommunen".Erstmals wird eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung und Literatur zum Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung vorgenommen. Es wird untersucht, ob nur Gemeinden und Gemeindeverbände oder auch andere kommunale Institutionen, wie zum Beispiel Zweckverbände, eine Verletzung des Gebots rügen können. Dabei wird die Frage beantwortet, ob das Gleichbehandlungsgebot nur im Verhältnis zwischen dem Staat und den Kommunen gilt, oder auch im Verhältnis mehrerer Kommunen zur Anwendung kommt. Aus deren Sicht ist es wichtig, Kenntnis darüber zu haben, in welchen Fällen eine Ungleichbehandlung vorliegt und welche Rechtsschutzmöglichkeiten vorhanden sind. Ferner wird untersucht, ob mit Hilfe des Gebots konkret bezifferbare Ansprüche geltend gemacht werden können.Christian Klicki hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert. Seine Promotion absolvierte er an der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf. Zurzeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Wuppertal. Die kommunale Praxis kennt er durch seine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Wermelskirchen.
In: Der Betriebswirt: Management in Wissenschaft und Praxis, Band 55, Heft 3, S. 32-34
ISSN: 2628-7846
Vor einigen Jahren ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten und bildete zugleich den vorläufigen Höhepunkt in der Diskussion um die Rechte von Minderheiten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Dabei nehmen die arbeitsrechtlichen Vorschriften einen großen Teil ein, um Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder der sexuellen Identität zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund ist es jedem Arbeitgeber dringend zu empfehlen, sich für dieses Thema zu sensibilisieren und einen Überblick über die Anforderungen und den Umgang der Gerichte mit diesem Gesetz in den vergangenen Jahren zu verschaffen.
A few years ago, at the height of a discussion about the rights of minorities and disadvantaged groups, a law against discrimination came into force. The regulations of this labor law are very important in order to prevent discrimination on grounds of racial or ethnic origin, disability, gender, age, religion or belief, or sexual identity. The employer has a lot of obligations to prevent discrimination in the workplace. Legal claims for damages, compensation for pain and suffering, as well as procedural facilitation (reversal of the burden of proof) make this law a very efficient instrument. Indeed, a lot of employers have felt the full force of it. For this reason, it is strongly recommended that all employers familiarize themselves with the requirements of this law, and be aware of how the court has been dealing with its implications over the last few years.
Keywords: sensibilisierung, religion, herkunft, gleichbehandlung, geschlecht, diskriminierung
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 7
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 2
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 10
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 10
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 3
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 1
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 1
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Arbeits- und Sozialrecht 131
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz – in Rechtsprechung und Literatur für den Bereich der Gewährung freiwilliger Leistungen zahlreich und ausführlich diskutiert – gilt anerkanntermaßen auch bei der Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Dieser vor allem für die alltägliche betriebliche Praxis bedeutende Anwendungsbereich hat in der arbeitsrechtlichen Diskussion bisher eher am Rande Beachtung gefunden, obwohl für diesen Besonderheiten im Vergleich zur Gleichbehandlung bei der Leistungsgewährung bestehen. Insbesondere nach der Kodifizierung des Weisungsrechts in § 106 GewO stellen sich zudem neue Fragen in Bezug auf die dogmatische Rechtsgrundlage, die konkreten Anwendungsvoraussetzungen, den Inhalt sowie die Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Weisungserteilung. Die Verfasserin geht diesen Fragen im Rahmen einer dogmatischen Untersuchung nach und zeigt auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallgestaltungen auf