Sozialpolitik: Gleichbehandlung / Eheschließung / Sexuelle Ausrichtung
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 7
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
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In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 7
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 4
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Europäische Grundrechte-Zeitschrift: EuGRZ, Band 25, Heft 5-6, S. 121-128
ISSN: 0341-9800
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 3
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 3
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 31, Heft 6, S. 231
ISSN: 0175-9299
In: Politische Bildung: Journal für politische Bildung, Band 1, Heft 4, S. 54-62
ISSN: 2191-8244
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 2
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 30, Heft 3, S. 86-91
ISSN: 0003-7648
In: Soziales Europa, Band 1, S. 45-50
ISSN: 0255-0784
Zunächst wird erläutert, was unter betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit zu verstehen ist und welchen Beitrag die neue am 5.6.86 verabschiedete Richtlinie über die über die Gleichbehandlung von Männer und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Verwirklichung der Gleichbehandlung Sicherheit leisten kann. Dann setzt sich der Autor mit den bis zuletzt zwischen Kommission und Rat der Minister für Sozialfragen umstrittenen Passagen des Art. 6 auseinander, die sich mit dem versicherungstechnischen Berechungsfaktoren für die Berechnung der Leistungen und Beiträge befassen. Die Kommission konnte es nicht verhindern daß z.B. auch in Zukunft Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung ein geringeres Altersruhegeld erhalten als Männer. Die Richtlinie ist im Anhang abgedruckt. (IAB)
In: Soziales Europa, Heft 1, S. 45-50
ISSN: 0255-0784
Zunächst wird erläutert, was unter betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit zu verstehen ist und welchen Beitrag die neue am 5.6.86 verabschiedete Richtlinie über die über die Gleichbehandlung von Männer und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Verwirklichung der Gleichbehandlung Sicherheit leisten kann. Dann setzt sich der Autor mit den bis zuletzt zwischen Kommission und Rat der Minister für Sozialfragen umstrittenen Passagen des Art. 6 auseinander, die sich mit dem versicherungstechnischen Berechungsfaktoren für die Berechnung der Leistungen und Beiträge befassen. Die Kommission konnte es nicht verhindern daß z.B. auch in Zukunft Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung ein geringeres Altersruhegeld erhalten als Männer. Die Richtlinie ist im Anhang abgedruckt. (IAB)
In: Drucksachen / Bundesrat, Band 180, S. 6
ISSN: 0720-2946
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz durch eine Neufassung einiger Bestimmungen des "Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes" von 1980 besser durchsetzbar zu machen. "Die dem Arbeitnehmer in § 611 a Abs. 1 BGB bei der Behauptung einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung im Streitfall auferlegte tatsächliche Glaubhaftmachung soll entfallen. In § 611 a Abs. 2 soll der bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot gewährte Schadensersatzanspruch, der lediglich auf de Ersetzung des sog. "negativen Interesses" gerichtet ist, wahlweise um einen Abfindungsanspruch ergänzt werden. Die Regelung des § 611 b BGB, wonach der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz geschlechtsneutral ausschreiben soll, wird in eine zwingende Vorschrift abgeändert." (IAB2)