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In: Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung 25
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die Kommunen bewerben sich um staatliche Fördermittel mit dem Ziel, die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen. Geht eine Kommune leer aus, fühlt sie sich oft ungleich behandelt. In juristischer Hinsicht wird dabei eine Verletzung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung gerügt.Erstmals verwendete den Rechtsgrundsatz der Verfassungsgerichtshof in NRW im Jahr 1993. Mittlerweile war das Gebot Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie zahlreicher Landesverfassungs- und Verwaltungsgerichte. Dennoch gibt es viele Unklarheiten bei der Anwendung und der Reichweite des Rechtsgrundsatzes. Erstaunlicherweise fehlte eine systematische Aufarbeitung des Themenkomplexes "Gleichbehandlung der Kommunen".Erstmals wird eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung und Literatur zum Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung vorgenommen. Es wird untersucht, ob nur Gemeinden und Gemeindeverbände oder auch andere kommunale Institutionen, wie zum Beispiel Zweckverbände, eine Verletzung des Gebots rügen können. Dabei wird die Frage beantwortet, ob das Gleichbehandlungsgebot nur im Verhältnis zwischen dem Staat und den Kommunen gilt, oder auch im Verhältnis mehrerer Kommunen zur Anwendung kommt. Aus deren Sicht ist es wichtig, Kenntnis darüber zu haben, in welchen Fällen eine Ungleichbehandlung vorliegt und welche Rechtsschutzmöglichkeiten vorhanden sind. Ferner wird untersucht, ob mit Hilfe des Gebots konkret bezifferbare Ansprüche geltend gemacht werden können.Christian Klicki hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert. Seine Promotion absolvierte er an der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf. Zurzeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Wuppertal. Die kommunale Praxis kennt er durch seine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Wermelskirchen.
In: Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung 25
In: Schriften zum Bildungsrecht und zur Bildungspolitik 12
In: Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht 46
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 364
In: Arbeits- und Sozialrecht 131
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz – in Rechtsprechung und Literatur für den Bereich der Gewährung freiwilliger Leistungen zahlreich und ausführlich diskutiert – gilt anerkanntermaßen auch bei der Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Dieser vor allem für die alltägliche betriebliche Praxis bedeutende Anwendungsbereich hat in der arbeitsrechtlichen Diskussion bisher eher am Rande Beachtung gefunden, obwohl für diesen Besonderheiten im Vergleich zur Gleichbehandlung bei der Leistungsgewährung bestehen. Insbesondere nach der Kodifizierung des Weisungsrechts in § 106 GewO stellen sich zudem neue Fragen in Bezug auf die dogmatische Rechtsgrundlage, die konkreten Anwendungsvoraussetzungen, den Inhalt sowie die Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Weisungserteilung. Die Verfasserin geht diesen Fragen im Rahmen einer dogmatischen Untersuchung nach und zeigt auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallgestaltungen auf
In: Studien und Forschungen. Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit 27
In: Arbeits- und Sozialrecht Band 131
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz – in Rechtsprechung und Literatur für den Bereich der Gewährung freiwilliger Leistungen zahlreich und ausführlich diskutiert – gilt anerkanntermaßen auch bei der Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Dieser vor allem für die alltägliche betriebliche Praxis bedeutende Anwendungsbereich hat in der arbeitsrechtlichen Diskussion bisher eher am Rande Beachtung gefunden, obwohl für diesen Besonderheiten im Vergleich zur Gleichbehandlung bei der Leistungsgewährung bestehen. Insbesondere nach der Kodifizierung des Weisungsrechts in § 106 GewO stellen sich zudem neue Fragen in Bezug auf die dogmatische Rechtsgrundlage, die konkreten Anwendungsvoraussetzungen, den Inhalt sowie die Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Weisungserteilung. Die Verfasserin geht diesen Fragen im Rahmen einer dogmatischen Untersuchung nach und zeigt auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallgestaltungen auf
In: Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 65
Der europäische Gesetzgeber hat im Kapitalmarktrecht vor allem mit Gleichheitsnormen auf die weltweite Finanzkrise reagiert. Daniel Mattig analysiert die Normen des Markt- und Informationszugangs sowie die Regeln der Auftragsausführung als Steuerungsinstrumente im Spannungsfeld von Freiheit und Gleichheit. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme für den Wettbewerb am Sekundärmarkt entwickelt er einen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz für das europäische Kapitalmarktrecht. Dieser Rechtsgrundsatz veranschaulicht gemeinsame Auslegungsprinzipien sowie Strukturmerkmale und trägt dazu bei, das noch junge Rechtsgebiet zu ordnen. Darüber hinaus erlaubt der Gleichbehandlungsgrundsatz sowohl dem Normgeber als auch dem Anwender des Rechts, neu auftretende Rechtsfragen systemkonform zu lösen.