"Die zunehmende Bedeutung von Wissensarbeit und die wachsenden Ansprüche an die (zeitliche) Flexibilität werden mehr und mehr zu zentralen Gestaltungsmerkmalen von Arbeit und ihrer Regulierung. Ausgehend von einem umfassenden theoretischen Diskurs werden in der vorliegenden Publikation am Beispiel von Software- und Dienstleistungsunternehmen der IT-Branche und Unternehmen der Biotechnologiebranche die Gestaltung hochqualifizierter Arbeit sowie der Wandel von betrieblichen Arbeitsbeziehungen und die Herausbildung neuer Formen der Regulierung von Arbeit empirisch erfasst und analysiert. In diesem Buch werden die Auswirkungen verschärften Wettbewerbs, wirtschaftlicher Krisen aber auch zunehmender Größe und Komplexität der untersuchten Unternehmen auf Anforderungen und Organisation der Arbeit sowie die Arbeitsbeziehungen thematisiert. Es wird die Funktionalität einvernehmlicher, individueller und informeller Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen überprüft sowie die (zukünftige) Bedeutung und Rolle kollektiver, institutioneller Interessenvertretungen im Segment hochqualifizierter Erwerbsarbeit ausgelotet." (Autorenreferat)
Die Zuwanderung von Fachkräften und hoch Qualifizierten ist ein in den letzten Jahren verstärkt diskutiertes Thema. Sowohl auf dem deutschen als auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt ist die gegenwärtige Situation durch hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Fachkräftemangel gekennzeichnet. In ihrer Mitteilung "Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung" (2005) schlägt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor, eine Richtlinie für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu konzipieren. Um Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei Bedarf und Zugang von hoch qualifizierten Arbeitskräften in den Mitgliedsstaaten zu identifizieren, hat die Kommission die vorliegende Studie in Auftrag gegeben. Die Auswertungen zeigen, dass die Zahl der hochrangig beschäftigten Ausländer in den letzten Jahren gestiegen ist, vor allem aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Insgesamt liegt der Anteil der hochrangig beschäftigten Ausländer aber deutlich unterhalb des entsprechenden Anteils bei den Deutschen. Dabei ist jedoch die Struktur bei den einzelnen Nationalitäten sehr unterschiedlich: Während aus den USA, China oder der russischen Föderation ein hoher Anteil an hochrangig Beschäftigten und Hochqualifizierten zu verzeichnen ist, liegt der Anteil z.B. bei Personen aus der Türkei weit unterhalb des Durchschnittes. Working Paper 9 basiert auf der Small Scale Study III: "Conditions of Entry and Residence of Third Country Highly-Skilled Workers in the EU" des Europäischen Migrationsnetzwerks. Es gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Zugangs von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen und ihren Familienangehörigen. Rechte und Pflichten dieser Zuwanderergruppe sind ebenso Teil dieser Studie wie Programme und Erfahrungen der Anwerbung.
Die Studie stellt die nationale Strategie und die Maßnahmen zur Gewinnung von hochqualifizierten und qualifizierten Drittstaatsangehörigen in prägnanter Form dar. Zudem enthält es eine statistische Übersicht der Zuwanderung dieses Personenkreises und geht auf Herausforderungen und Hindernisse ein. Das deutsche Aufenthaltsrecht bietet ausländischen Fachkräften umfangreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und ist auch im Vergleich mit den anderen Industriestaaten relativ liberal. Untergesetzliche Maßnahmen, wie Informationsplattformen, flankieren die rechtlichen Regelungen. Die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland nahm in den letzten Jahren zu und lag im Jahr 2012 bei rund 27.000 Drittstaatsangehörigen. Ein direkter Kausalzusammenhang zu den politischen Maßnahmen lässt sich jedoch nicht herstellen. Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige wandern nicht ausschließlich unter den für sie vorgesehenen Aufenthaltstiteln zu (§§ 19 und 20 des Aufenthaltsgesetzes sowie seit 1. August 2012 § 19a des Aufenthaltsgesetzes - Blaue Karte EU): Ein erheblicher Anteil erhält stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Im Jahr 2012 erteilte die Bundesagentur für Arbeit 25.921 Zustimmungen, die einer qualifizierten Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zuzuordnen sind. Schätzungen ergeben, dass davon zwischen 53 Prozent und 87 Prozent an hochqualifizierte Drittstaatsangehörige vergeben wurden. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Anzahl Hochqualifizierter, die für eine Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes einreisen, die keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfordert und somit nicht in deren Zustimmungsstatistik auftauchen. Die Zuwanderungsregeln für Fachkräfte werden zum Teil von deutschen Unternehmen (insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), aber auch von einigen Fachkräften selbst, weiterhin als kompliziert wahrgenommen, obwohl Deutschland laut OECD mittlerweile zu den Industrieländern mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte gehört. Die OECD empfiehlt aber, die Zuwanderungsmöglichkeiten in Fachberufen, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen zu verbessern, zum Beispiel auch durch stärkere Berücksichtigung humankapitalorientierter Steuerungselemente. Das Working Paper 53 wurde von der deutschen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten und Limitierungen der Integration hochqualifizierter Zuwanderer in deutschen Städten. In Bezug auf die in diesem Sammelband aufgegriffene Gerechtigkeitsdebatte bedeutet Gerechtigkeit insbesondere, im lokalen Kontext Zugangsmöglichkeiten zu gesellschaftlichen Ressourcen und Gelegenheiten zu haben, die einen raschen Integrationsprozess ermöglichen. Eine zeitgerechte Stadt ist demnach eine, die Zugewanderten bereits nach kurzer Zeit den Zugang zu Integrationsressourcen und - Gelegenheiten und somit ein Gefühl der Anerkennung und des Heimisch-Werdens ermöglicht. Die Basis der Darstellungen bieten Interviews mit 55 Personen aus 26 verschiedenen Ländern. Die Ergebnisse zeigen, dass der Verlauf der Integrationsprozesse der hochqualifizierten Zuwanderer nicht nur davon abhängt, wie sie sich auf den neuen lokalen Kontext selbst einlassen können und wollen, sondern auch, wie sie "eingelassen" werden - sowohl seitens kommunaler Akteure als auch seitens der Bürger/innen.
"This chapter discusses the lifestyles of the upper tier of the Indian new middle classes. Its members can be seen as a pilot group which is about to adopt a 'Western' way of life. But there is little evidence that environmental and social responsibility were basically being rejected, as suggested by the predator hypothesis. The data suggests that many in this group like to Shop and consume, however, in a businesslike and sober way, trying to pragmatically balance diverging concerns. Ecological concern is just one among many, and clearly one that is accorded minor importance. But about one third of the sample explicitly repudiates excessive consumption and can be seen as amenable to elements of the ecological and the civil society discourses - which is the same pattern as can be found in the West." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
No Child Left Behind (NCLB) seems to be one of the most talked about and controversial educationalreforms in decades. NCLB is an elementary and secondary education act signed into law January 8,2002 designed to help close the achievement gap between disadvantaged students and their peers. Itrequires that teachers be considered "highly qualified" in the core academic subjects they teach. Ahighly qualified teacher according to NCLB is one who has a bachelor's degree, full state certificationand licensure, and has demonstrated competency in the subject area he or she teaches (U. S.Department of Education, 2004). However, it is unclear how these accomplishments make a teacheranything more than minimally qualified (Berry, 2002).