Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights
ISSN: 2749-4845
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ISSN: 2749-4845
In: Die Friedens-Warte: journal of international peace and organization, Band 93, Heft 1-2, S. 44
ISSN: 2366-6714
In: Psychologie und Gesellschaftskritik, Band 19, Heft 2/3, S. 83-90
'Historisch betrachtet kann in den letzten zwei Jahrhunderten in Europa ein veränderter Umgang und eine Verschiebung der Sichtweisen von stimulierenden Substanzen - von der Arznei zur Droge - konstatiert werden, woraus sich, stark beeinflußt durch die USA auch in Europa, politische Konsequenzen, z.B. Kriminalisierung durch Betäubungsmittelgesetze, ergeben haben. Diese Rechtsprechung und Prohibition widerspricht nach Ansicht des Autors den Menschenrechten. Drogenkonsum - gemessen an den Menschenrechten der Freiheit des Einzelnen, die nur einzuschränken ist, wenn die Freiheit der anderen Bürger gefährdet ist - ist nicht undemokratisch und sollte nicht bestraft und verfolgt werden. Prohibition oder Kriminalisierung von Drogenkonsum sind unter diesem Gesichtspunkt jedoch Verstöße gegen demokratische Grundsätze.' (Autorenreferat)
In: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaften Band 137
Intro -- Geleitwort von Prof. Dr. Alexander Lenz -- 1. Einleitung -- 1.1. Problemstellung -- 1.2. Zielsetzung -- 1.3. Vorgehensweise -- 2. Begriffe -- 2.1. Governance Risk Compliance (GRC) Management -- 2.1.1. Corporate Governance -- 2.1.2. Risiken, Chancen und Corporate Social Entrepreneurship -- 2.1.3. Compliance & -- Compliance Management System -- 2.2. Human Rights Due Diligence -- 2.2.1. Human Rights -- 2.2.2. Human Rights Due Diligence -- 2.3. Wertschöpfung & -- Lieferkette -- 3. Analyse der Ist-Situation (Regulatorik) -- 3.1. Europarecht -- 3.1.1. Die CSR-Richtlinie -- 3.1.2. Die Konfliktmineralien-Verordnung -- 3.2. Verfassung der BRD - Grundrechte -- 3.3. Völkerrecht -- 3.3.1. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte -- 3.3.2. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen -- 3.3.3. Die internationalen Arbeitsstandards der ILO -- 3.4. Bundesgesetze -- 4. Konzeptionierung der Soll-Situation (Empfehlungen) -- 4.1. Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte -- 4.2. Das Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen -- 4.2.1. Die Risikoidentifikation -- 4.2.2. Die Risikoanalyse und -bewertung -- 4.2.3. Die Risikoaggregation -- 4.2.4. Die Risikokommunikation -- 4.2.5. Die Risikosteuerung -- 4.2.5.1. Die Risikovermeidung -- 4.2.5.2. Die Risikoverminderung -- 4.2.5.3. Die Risikoüberwälzung -- 4.2.5.4. Die Risikokompensation -- 4.2.6. Die Risikoüberwachung -- 4.3. Die Maßnahmen zur Abwendung -- 4.4. Die Berichterstattung -- 4.4.1. Interne Unternehmenskommunikation (Richtlinien und Policies) -- 4.4.2. Externe Unternehmenskommunikation (Nichtfinanzieller Bericht) -- 4.4.2.1. Formeller Rahmen des nichtfinanziellen Berichts -- 4.4.2.2. Materieller Rahmen des nichtfinanziellen Berichts -- 4.5. Der Beschwerdemechanismus -- 5. Monitoring -- 5.1. Monitoring durch das Unternehmen.
In: GIGA Focus Global, Band 4
'Am 15. März 2006 votierte die UNO-Vollversammlung mit überwältigender Mehrheit für die Gründung des UNO-Menschenrechtsrates, mit dem die 1946 geschaffene UNO-Menschenrechtskommission abgelöst wurde. Der neue UNO-Menschenrechtsrat, Teil der parallel angestrebten umfassenderen UNO-Reform, soll den universalen Menschenrechtsschutz verbessern. Ziel war es vor allem, Staaten, die für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, den Zugang in die Institution zu verwehren. Aus diesem Grunde wurde der Wahlmodus modifiziert und eine Peer-Review-Funktion geschaffen. Desgleichen wurde zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit die bisherige einmalige sechswöchige Tagungsperiode zugunsten regelmäßiger Treffen während des gesamten Jahres aufgehoben. Trotz der Abstriche gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen des UNO-Generalsekretärs Annan ist der am 15. März 2006 erzielte Kompromiss besser als der Statusquo oder eine politisch in der UNO nicht durchsetzbare Maximalagenda. Das hohe Votum zugunsten des neuen Rates bei nur vier Gegenstimmen (seitens der USA, Israels, der Marshall-Inseln und Palau) beweist das Vertrauen in die neue UNO-Institution.' (Autorenreferat)
In: Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte
"Die Menschenwürde steht nicht nur am Anfang des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist auch gleichsam das erste Wort der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, mit der die Vereinten Nationen den Prozess der internationalen Normierung von Menschenrechtsstandards einleiten. 60 Jahre später erweist sich eine Rückbesinnung auf die Bedeutung der Menschenwürde nicht nur aus historischen Gründen als sinnvoll. Die Studie zeigt auf, dass die Achtung der Menschenwürde den Stellenwert einer unhintergehbaren Prämisse aller moralischen und rechtlichen Verbindlichkeiten innehat. Sie bildet daher den vernünftigen Grund der Rechtsordnung im Ganzen. Insbesondere fundiert sie die Menschenrechte, in denen die Achtung der gleichen Würde jedes Menschen institutionelle Rückendeckung findet. Ohne Rückbezug auf die Menschenwürde ist ein angemessenes Verständnis der Menschenrechte letztlich nicht möglich." (Autorenreferat)
In: Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte
Die Studie beschreibt, welche Verpflichtungen zur Menschenrechtsbildung sich für die Polizei aus den internationalen Menschenrechtsverträgen ergeben und stellt diese der polizeilichen Aus- und Fortbildung in Deutschland gegenüber. Aufbauend auf der Analyse von Lehrplänen und Seminarprogrammen gibt die Studie einen Ausblick auf Entwicklungsmöglichkeiten.
Menschenrechte bilden ein Leitprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Sie werden als Schlüssel betrachtet, um inklusive Entwicklung zu erreichen, und sollen daher in sämtlichen Strategien, Programmen und Projekten integriert werden. Grundlage bildet das Konzept "Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik", das 2011 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verabschiedet wurde. In seiner Evaluierung untersucht das DEval das Konzept und seine Umsetzung.
In den vergangenen Jahren haben verschiedene Universitäten in der Schweiz Menschenrechtskliniken gegründet. Der vorliegende Beitrag bietet einen ersten Überblick zu dieser Entwicklung. Er ruft die grundlegende Bedeutung der Menschenrechte für die gesamte Rechtsordnung in Erinnerung und verweist auf die zunehmende Professionalisierung der Menschenrechtspraxis und die damit verbundenen Herausforderungen für die juristische Arbeit. Darauf aufbauend erklärt der Beitrag das Ausbildungskonzept von Menschenrechtskliniken, stellt deren Entstehung in einen historischen und internationalen Kontext und fragt nach Argumenten, die für oder gegen die Aufnahme von Menschenrechtskliniken in die juristische Ausbildung sprechen.
BASE
In: Cultura: international journal of philosophy of culture and axiology, Band 7, Heft 1, S. 208-217
ISSN: 2065-5002
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 11, Heft 1, S. 74-91
ISSN: 2749-4845
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 6, Heft 1-2, S. 22
ISSN: 2625-7203