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In: Blätter der DGVFM, Band 27, Heft 2, S. 169-184
ISSN: 1864-0303
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 567-572
"Der Anstieg Alleinerziehender ist ein Ausdruck für den Zugewinn an Selbständigkeit bei der Wahl und Gestaltung individueller Lebensformen von Frauen mit Kindern, auch wenn Alleinerziehende häufiger als in jeder anderen Lebensform mit Sozialhilfe wirtschaften. Ausgehend davon, daß die Bedingungen, Kinder allein großzuziehen, in beiden Teilen Deutschlands ganz andere waren, haben wir die Fragestellung untersucht, wie sich unterschiedliche Erfahrungen zum Frauenleben, zur Emanzipation und zur Sozialisation von Kindern auf den Umgang ost- und westdeutscher Frauen mit der Sozialhilfe auswirken. Für die Diskussion um den Beitrag der Sozialpolitik zu Unabhängigkeit und Abhängigkeit gilt es, auch die Erfahrungen ostdeutscher Frauen mit dem für sie neuartigen Sozialhilfesystem einzubeziehen. Die Ergebnisse unserer Vergleichsuntersuchung bestätigen im alten Bundesgebiet einen Einstellungswandel bezüglich der Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Im Bewußtsein, daß sich eine selbständige Lebensführung mit Kindern zeitweise nur mit Unterstützung von Sozialhilfe realisieren läßt, wird diese vor allem von jüngeren Frauen immer häufiger als eine rechtlich zustehende staatliche Leistung wahrgenommen. Für ostdeutsche Frauen ist einerseits ein Festhalten an wirtschaftlicher Unabhängigkeit durch eigene Erwerbsarbeit sichtbar und andererseits ein ambivalenter Entscheidungsdruck hinsichtlich einer Neufestlegung des Verhältnisses von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung. Im Unterschied zum Westen ist im Osten eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe als Grundsicherung für eine längere Zeit zur Betreuung der Kinder bisher kaum zu finden. Ostdeutsche Frauen vergrößern jene zunehmende Gruppe junger Frauen, die aufgrund des Mangels an Alternativen Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Diskutiert werden sollte, ob es den Realitäten entspricht, sozialpolitisch weiterhin eher den Ausstieg aus der Erwerbsarbeit zu fordern, oder inwieweit es angemessener wäre, Erwerbsarbeit durch entsprechende Maßnahmen zu stimulieren und so den Lebensvorstellungen junger Frauen besser zu entsprechen." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Band 9, Heft 3, S. 433-458
ISSN: 1610-7780
World Affairs Online
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 61, Heft 4, S. 130-134
ISSN: 1430-175X
In: DGAP-Analyse Frankreich, Band 9
"Die französische Energiepolitik war schon immer vom Streben nach Unabhängigkeit vom Ausland geprägt. Dabei setzt der französische Staat seit den Ölkrisen der 1970er Jahre verstärkt auf den Ausbau der Kernenergie. Die Renaissance der Kernenergie in Europa und weltweit verhilft der französischen Energiewirtschaft heute zu einer weiteren Verbesserung ihrer Position. Der 1995 angestoßene europäische Deregulierungsprozess hat die französische Regierung genötigt, einige öffentliche Unternehmen zumindest teilweise zu privatisieren. Der Anteil des Staates an den großen Energieunternehmen wie etwa EDF ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern aber weiterhin hoch. Die französische EU-Ratspräsidentschaft hat die Energie- und Klimapolitik zu
einem ihrer Schwerpunkte gemacht, musste ihre ehrgeizigen Vorschläge in diesem Bereich aber in Anbetracht der Finanzkrise etwas zurücknehmen. Frankreich setzt sich insbesondere für eine Verbesserung der Energieversorgungssicherheit ein, die unter anderem durch ein besser koordiniertes gemeinsames Auftreten der Mitgliedstaaten beim Erdgasimport, vor allem gegenüber Russland, erreicht werden soll." (Autorenreferat)
In: German yearbook of international law: Jahrbuch für internationales Recht, Band 63, Heft 1, S. 305-338
ISSN: 2195-7304
The ongoing struggle for Scottish independence touches on a range of interests which find strong bases in international law, resulting in a meeting of norms which requires an assessment that allows the core character of each of the relevant rights to survive. This article traces the uneasy history of the Union between the Kingdoms of England and Scotland, the changing Scottish attitudes towards Union, and the rise of the independence movement in the 20th century. It examines the development of devolution and outlines the constitutional settlement reached through the Scotland Act 1998, which led to the reestablishment of the Scottish Parliament and envisaged a distribution of competences, with 'devolved matters' being allocated to Scotland, while 'reserved' matters remained within the authority of Westminster. In its main part, the article investigates the asserted right to self-determination of the people of Scotland, taking as its starting point the codification of that right in the international human rights covenants of 1966. It critically examines the consequences which the distinction between internal and external self-determination generates for the Scottish situation and the relevance of the so-called remedial theory for this scenario. Particular emphasis is placed on the question what impact, if any, the British withdrawal from the European Union (which was effected in spite of a large vote in Scotland in favour of remaining within the EU) has on the right to self-determination. It also explores the existence of other interests which have to receive consideration under international law where an assessment of the right to self-determination is to be made (such as the territorial integrity of the metropolitan State and the human rights of persons living on the territory of the separating entity) and examines the need for a solution that employs a balancing mechanism to appreciate the core characters of the relevant rights. The article also considers the possible answers to the 'Scottish question' which are currently at the centre of public debate. Particular space is given in that regard to the option of a referendum on independence (which would be the second one since the Scottish Parliament had been reconvened). The article explores the possible legal basis for such a referendum under domestic law and, in that context, the question whether the Scottish Parliament could make the relevant arrangements without prior authorisation by the Parliament of the United Kingdom. But it also examines a potential right to a referendum under international law and refers, in that regard, to the link between self-determination and the need to evaluate the will of the people which was outlined in the case law of the International Court of Justice (ICJ). It investigates the question whether such a link can be assumed only in the case of peoples under colonial regimes but suggests that, on the basis of the right to self-determination as enshrined in the international human rights covenants, the need for consultation is even more strongly indicated in situations concerning peoples outside these circumstances.
In: Dokumentationsdienst Afrika / Reihe A, Biblio / (Spezialbibliographien), 27
World Affairs Online
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 3
ISSN: 2196-9817
In: Schriftenreihe Recht und Verfassung in Südafrika 22
In: Schriftenreihe Recht und Verfassung in Südafrika Bd. 22
In: Schriftenreihe Recht und Verfassung in Afrika – Law and Constitution in Africa 22
Mehr als zehn Jahre nach Ende der Apartheid ist die Gewährleistung einer leistungsfähigen, alle Südafrikaner repräsentierenden und vor politischer Instrumentalisierung geschützten Richterschaft eine der großen Herausforderungen Südafrikas.Die Autorin untersucht rechtsvergleichend die Umsetzung der Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit in Südafrika und Deutschland in Recht und Praxis. Unterschiedliche Rechtstraditionen und Richterstile der aus Elementen des Common Law und Civil Law gemischten Rechtsordnung Südafrikas und des klassischen Civil Law-Systems Deutschlands erfordern verschiedene Wege der Sicherung richterlicher Unabhängigkeit. Systematisch zeigt das Buch anhand der aktuellen Rechtsprechung Vorteile und Defizite der jeweiligen Lösungen anschaulich auf. Die Arbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des südafrikanischen Verfassungsrechts und zur aktuellen Diskussion in Deutschland.Detail- und kenntnisreiche Einblicke in das politische und gesellschaftliche Geschehen in beiden Ländern machen das Werk nicht nur für Richter, Rechtsanwälte und Justizverwaltungen, sondern auch für den interessierten Leser wertvoll
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 33, Heft 2, S. 49-50
ISSN: 2307-289X
In: Berichte / BIOst, Band 5-1999
'Die Ergebnisse der Untersuchung 'Die Ukraine nach der Unabhängigkeit: Nationsbildung zwischen Ost und West' beruhen auf einer sozialwissenschaftlichen Erhebung, die im Frühjahr 1997 im Rahmen des INTAS Programms (INTAS N94-3938 Regions in Ukraine: dynamics, movements and politics) der EU durchgeführt wurde. Die Untersuchung wurde vom Lehrstuhl für Bevölkerungswissenschaft der Humboldt-Universität (Berlin), von cultur prospectiv (Zürich) und Socis-Gallup (Kiev) vorgenommen. Eine repräsentative Befragung von 1.200 Personen bildet die Grundlage. Empirisch erhoben wurden: politische Präferenzen, Zukunftswünsche, Regional- bzw. Nationalbewußtsein und regionale Differenzen sowie das kollektive historische Gedächtnis der ukrainischen Bevölkerung unter den Bedingungen der Transition und der Staats- und Nationsbildung. Die Ukraine wurde in fünf Makroregionen (Westen, Zentrum, Osten, Süden und Krim) unterteilt. Für diese Regionen wurden Daten erhoben und analysiert. Dabei standen zwei Fragenkomplexe im Vordergrund. Erstens sollte ermittelt werden, inwieweit regionale Unterschiede und regionales Bewußtsein in der unabhängigen Ukraine, die sich 1991 als Nationalstaat mit hohem Zentralisierungsgrad konstituierte, gegenwärtig eine Rolle spielen. Zweitens wurden die Prozesse der Nationsbildung innerhalb des neuen Nationalstaats untersucht. Hierfür wurden als Indikatoren das Geschichtsbild der Bevölkerung und die Erinnerung an herausragende Ereignisse der ukrainischen Nationalgeschichte sowie Vorstellungen über die zukünftige Rolle der Ukraine in Europa herangezogen.' (Textauszug)