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In: MTZ worldwide, Band 79, Heft 1, S. 3-3
ISSN: 2192-9114
In: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Band 128
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 83, Heft 1, S. 1
ISSN: 1868-7059
In: Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen Band 14
In: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Band 117
In: Philosophy and literary theory
In: Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen
In: 2 8
Historisch-politischer Unterricht zielt darauf ab, die Urteilsfähigkeit von Schülern zu fördern. Mit diesem Anspruch sind besondere Herausforderungen bei der Bewertung von Schülerbeiträgen verbunden. In Urteilen werden immer auch Werthaltungen zum Ausdruck gebracht. Die Bewertung von Werthaltungen ist eng mit der Zuschreibung oder Verweigerung von Achtung und Anerkennung verbunden. Im Unterricht kann die Beurteilung von Urteilen daher moralische Konflikte evozieren. Wie diese Konflikte entstehen, welche Dynamiken sie entfalten und wie sie in actu im Unterricht bearbeitet werden, diesen Fragen geht der Beitrag anhand der sequenziellen Rekonstruktion eines Protokollausschnittes aus dem Geschichtsunterricht einer 10. Gymnasialschulklasse zu dem Thema "Hitlers Expansionspolitik in den Osten" nach. Die Befunde zeigen, wie moralische Beurteilungen umschifft werden, ohne auf den Anspruch zu verzichten, das Aneignungsverhalten zu bewerten. Die Lehrerin stellt taktvoll Optionen der Selbstkorrektur bereit, die jedoch nicht verhindern, dass sich die Unterrichtskommunikation moralisch auflädt. Das Urteilen über Urteile scheint gerade im Umgang mit moralisch konnotierten Themen immer das Risiko zu bergen, von den adressierten Schülern auch als Aussage über sie als Person interpretiert zu werden. (DIPF/Orig.) ; Historical and political education aims at promoting students' competences to form independent historical judgments. Specific challenges are connected with this goal that concern the appraising of students' learning performance. The communication of judgments is inextricably bound up with the expression of moral attitudes. Therefore, the evaluation of judgments in in-class communication is accompanied by performative acts of ascribing or denying social respect and recognition. For this reason, the assessment of judgments in school lessons is likely to trigger conflicts in the form of moral discussions. It is the aim of this paper to provide an insight into how these conflicts arise, what kind of dynamics they develop, and how they are dealt with within the in actu social practice of instruction. For this purpose, a sequence of a history lesson is analyzed that has as topic the National Socialist's war of conquest in Eastern Europe. The findings of the case study show how the in-class communication avoids moral judgments not only in its own evaluation operations but also in the stimulation of students' participation without refraining from appraisal. The teacher's reactions offer tactful opportunities for self-correction that still cannot prevent the communication to end up in a moral discussion. In school lessons discussing issues that are connected with moral expectations, the assessment of judgments seems to run a high risk of being misunderstood by the students addressed as personal judgments and, if perceived in this way, to trigger arguments in the classroom. (DIPF/Orig.)
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In: Studien zum Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht Bd. 151
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
BASE
In: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 28
In: Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht 53
Die Arbeit befasst sich aus Anlass der Ision-Rechtsprechung des BGH eingehend mit den Anforderungen, die im Rahmen von § 93 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 AktG an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer sorgfaltsgemäßen Beratung zu stellen sind.Sie bereitet die praktisch wichtige Frage auf, inwieweit die Einhaltung der Sorgfaltsanforderungen durch die Vorstandsmitglieder einer Delegation an nachgeordnete Unternehmensebenen zugänglich ist oder aber ein höchstpersönliches Tätigwerden des einzelnen Organmitglieds erfordert, um einer etwaigen persönlichen Haftung zu entgehen.Abschließend werden im Lichte der vom BGH statuierten Anforderungen die Sorgfaltspflichten eines Vorstandsmitglieds im Zusammenhang mit einer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unklaren Rechtslage erörtert. Die Arbeit plädiert im Ergebnis für die Anerkennung einer "Legal Judgment Rule" im Sinne eines (haftungsfreien) Beurteilungsspielraums der Vorstandsmitglieder im Innenverhältnis.Die Arbeit wurde mit dem Max Hachenburg-Gedächtnispreis 2015 ausgezeichnet
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 3188
In: Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht Band 53