Alle haben einen Platz in diesem Land!
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Hand in Hand gegen Rassismus – unter diesem Motto gingen am Wochenende bundesweit mehr als 40.000 Menschen auf die Straße, um gemeinsam Menschenketten zu bilden.
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Hand in Hand gegen Rassismus – unter diesem Motto gingen am Wochenende bundesweit mehr als 40.000 Menschen auf die Straße, um gemeinsam Menschenketten zu bilden.
Blog: Blog der Republik
Es brennt in der CSU, es droht ein Existenzkampf, wie ein erfahrener CSU-Mann mir am Telefon schildert. „Stell dir nur vor, wenn das bei der Bundestagswahl in zwei Jahren und mit neuem Wahlrecht so ähnlich verläuft, dann gibt´s keine CSU mehr im Bundestag“. Es geht also aus CSU-Sicht um alles, deshalb die Warnung des Ehrenvorsitzenden...
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Blog: Blog der Republik
Die Bilder von den Hände schüttelnden Potentaten Xi und Assad und Tage vorher Putin mit Kim aus Nordkorea gingen um die Welt. Da verbünden sich Demokratie -Verächter und ausgewiesene Kriegsverbrecher vor aller Augen und wir zucken nur mit den Achseln. Können wir dagegen etwas tun, nützen starke Worte ala Baerbock? Wohl nicht, leider. Was aber dann...
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Blog: Wirtschaftliche Freiheit
Die Ukraine hat, wie es scheint, die erwartete militärische Gegenoffensive begonnen, mit der sie die russischen Angreifer aus ihrem Territorium zurückdrängen will. Auch wenn der Erfolg der Gegenschläge derzeit noch unsicher ist, gilt es doch, sich bereits jetzt mit den möglichen Ergebnissen zu beschäftigen, die die Offensive zeitigen könnte. Gelänge es den Ukrainern, die Invasoren …
"UkraineBraucht das Land einen "neuen Marshallplan"?" weiterlesen
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Blog: www.jmwiarda.de Blog Feed
BMBF und Kultusministerien haben sich auf die Eckpunkte zum Startchancen-Papier verständigt. Was steht drin in dem Papier? Wer finanziert was? Und welche Schulen bekommen wofür Geld? Ein Überblick.
Startbahn des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof. Foto: Sören Kusch, CC BY-SA
3.0.
13 ENG BESCHRIEBENE SEITEN umfasst das Papier, auf das sich gestern Abend die Verhandlungsgruppe von vier Landesstaatssekretären und ihrer BMBF-Kollegin Sabine Döring geeinigt haben. Der
Durchbruch gelang, nachdem die Streitpunkte vor allem zu Kofinanzierung, Befristung der Gelder und rechtlicher Umsetzung aus dem Weg geräumt waren.
Klar ist: Die Eckpunkte sind noch keine ausgearbeitete Vereinbarung. Auch gab es unter den nicht an den Verhandlungen beteiligten Kultusministerien heute offenbar einzelne, die fanden, ihnen
werde die Zustimmung zu den Eckpunkten etwas schnell abverlangt. So dass die Einladung zur kurzfristig anberaumten Pressekonferenz dann lediglich davon sprach, dass die
Verhandlungsgruppe sich nach intensiven Verhandlungen auf "entscheidende Eckpunkte" geeinigt habe. "Auf dieser Grundlage werden in den nächsten Wochen die letzten Details ausgestaltet." So
bleibt also auch nach dem Zustandekommen der Eckpunkte viel Arbeit (und womöglich weiteres Ringen) um das Kleingedruckte. Doch die Pfeiler des Programms stehen jetzt. Hier sind sie.
Zielsetzung: die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so verbessern, "dass möglichst allen Kindern und Jugendlichen die dem heutigen gesellschaftlichen Leben
entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden und Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt wird".
Zielgruppe: Rund 4.000 allgemeinbildend und berufliche Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler. Insgesamt sollen rund eine Million Kinder und
Jugendliche erreicht werden, 60 Prozent davon an Grundschulen, 40 Prozent an weiterführenden Schulen.
Was die Startchancen-Schulen ausmachen soll: Sie sollen datengestützt arbeiten, sich zu "individueller Diagnostik, adaptiver Förderung und datengestützter Schul- und
Unterrichtsentwicklung" bekennen und sich die dafür nötigen Kompetenzen schrittweise aneignen. So solle sich das gesamte pädagogische Personal zu Fortbildungen verpflichten und professionelle
Lerngemeinschaften gründen.
Auswahl der Schulen: Die bundesweite Verteilung der Schulen erfolgt "nach einem Schlüssel auf die sechzehn Länder, der sich aus den jeweiligen Landesanteilen an den
Programmmitteln des Bundes bei Programmstart ergibt" (siehe dazu weiter unten). Auf Landesebene soll kein einheitlicher Sozialindex für alle Länder zugrunde gelegt werden. Die Auswahl
soll jedes Land anhand "geeigneter und transparenter Kriterien" vornehmen, die wissenschaftsgeleitet sein müssen und sich an den Startchancen-Zielsetzungen ausrichten. Mindestanforderungen
sind die Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration.
Programmsäule I: "Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung" im Sinne von "Beiträgen zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten",
insbesondere Verbesserungen in Form von lernfördernden Räumen, moderner Infrastruktur und Lernflächen wie Kreativlabore und für inklusives Lernen, außerdem "attraktive
Arbeitsplätz" für das pädagogische Personal. Es gehe nicht darum, anstehende Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, "sondern um eine echte Attraktivitätssteigerung der
Startchancen-Schulen".
Programmsäule II: "Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung", jede Startchancen-Schule soll dazu mit den zuständigen Stellen des Landes
eine gesonderte Vereinbarung treffen, die zur jeweiligen Situation vor Ort passen soll. Vorher verständigen sich Bund und Länder unter externer wissenschaftlicher Beratung auf einen Leitfaden mit
einem "nicht abschließenden Katalog geeigneter Maßnahmen". Zwei Drittel ihres Chancenbudgets soll jede Schule für die im Leitfaden empfohlenen Maßnahmen ausgeben, ein Drittel kann sie frei
einsetzen.
Programmsäule III: "Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams". Die zusätzlichen Stellen für Sozialarbeit sollen neben Sozialpädagogen auch pädagogische
Fachkräfte besetzen können, je nach Bedarf der einzelnen Schule.
Übergreifende Förderung neben den Säulen: Gezielte Fortbildung, Beratung und Unterstützung der Schulleitungen bei der Programmumsetzung hin zu der Ermöglichung von mehr
Eigenverantwortung bei Budget, Personal und Unterrichtsgestaltung. Darüber hinaus der wissenschaftlich begleitete Aufbau von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch und Transfer zwischen den Schulen,
Aufbau eines digitalen Wissensspeichers mit Materialien und Erkenntnissen aus dem Programm, der auch Nicht-Startchancen-Schulen zur Verfügung stehen soll.
Finanzierung und Laufzeit: Der Bund gibt "bis zu" eine Milliarde pro Jahr, das Programm startet zum Schuljahr 2024/25 und soll nach Ende des Schuljahrs 2033/34 auslaufen. Die
Länder sollen sich "in gleicher Höhe" beteiligen, wobei sich ihr Anteil zusammensetzt aus bereits "bestehenden, auf die Ziele des Programms gerichteten Maßnahmen, die anrechenbar sind", und
zusätzlichen Mitteln. Wobei letztere auch in einer "Neupriorisierung" bereits vorhandener Landesgelder zugunsten der Startchancen bestehen können. Es soll aber in jedem Land in jedem Fall
ein "substanzieller Zuwachs" in der Unterstützung der Startchancen-Schulen erreicht werden. Apropos Anrechenbarkeit: Es existiert eine (wohl noch nicht finale, aber schon jetzt sehr
weitreichende) "Positivliste", die mögliche Beiträge der Länder im Rahmen der Kofinanzierung umfasst, aber in jedem Fall nicht abschließend sein soll. Für das Bauprogramm von Säule I gilt derweil
explizit: Hier müssen die Länder entsprechend der Verfassung einen Eigenanteil von 30 Prozent gewährleisten, den Rest ihrer Kofinanzierung können die Länder flexibel innerhalb der übrigen
Programmbestandteile erbringen", auch kann die Kofinanzierung am Anfang geringer sein und dann aufwachsen. Wie genau jedes Land seine Kofinanzierung leistet und was es dabei anrechnen kann, soll
in 16 Einzelabmachungen mit dem Bund vereinbart werden. Der Bund trägt die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung.
Verteilung des Programmvolumens auf die einzelnen Säulen: 400 Millionen Bundesmittel gehen jedes Jahr in Säule I, wobei sich dieses Geld anhand des folgenden Schlüssels auf die
Länder verteilt: 40 Prozent: Anteil der unter 18- Jährigen mit Migrationshintergrund, 40 Prozent: Armutsgefährdungsquote der unter 18- Jährigen, 20 Prozent: negatives Bruttoinlandsprodukt
(=schwächere Wirtschaftsleistung bedeutet mehr Mittel). Säule II und Säule III: jeweils 300 Millionen pro Jahr, verteilt an die Länder über zusätzliche Anteile an der Umsatzsteuer.
Auszahlungsmodalitäten: Vorerst sind die Bundesmittel in diesen Säulen bis Ende 2029 befristet. Bis dahin müssen die Länder mindestens 35 Prozent ihrer Kofinanzierung
erbringen. Weisen die Länder nach, dass sie das alles verabredungsgemäß ausgegeben haben, gehen die Zahlungen weiter oder werden "angepasst". Für das Geld in der Bausäule gibt anders
als von den Ländern kein Sondervermögen, sondern jährliche Zahlung aus dem Bundesfinanzministerium. Die "damit verbundenen Herausforderungen" sollen immerhin bei der weiteren Ausgestaltung des
Investitionsprogramms berücksichtigt werden, was dann doch auf eine faktische Überjährigkeit hinauslaufen könnte. Der Bund behält sich eine weitere Befristungsoption vor Programmende vor, die
Länder können in ihrer Gesamtheit vom Bund nicht für das Fehlverhalten einzelner in Regress genommen werden.
Rechtliche Umsetzung: Es gibt eine alle drei Säulen umfassende Rahmenvereinbarung. Der Bund verzichtet auf ein Artikelgesetz für Säule I, das heißt: Bundestag und Bundesrat
werden nicht beteiligt, sondern für Säule I schließen Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung. Für Säule II und II wird das Finanzausgleichsgesetz geändert, außerdem regeln
Vereinbarungen deren inhaltliche Umsetzung inklusive der Berichtspflichten.
Evaluation, wissenschaftliche Begleitung, Berichtswesen: Zum Programmstart soll stichprobenartig eine Linie-Null-Messung erfolgen, um die Ausgangslage an den Startchancen-Schulen
zu erheben. In Abstimmung mit der Wissenschaft wollen Bund und Länder passende Zwischenziele formulieren, deren Erreichen dann anhand von Daten zur Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft
wird. Allerdings alles möglichst bürokratiearm, wie es heißt, "um die ohnehin geforderten Schulen in herausfordernder Lage nicht über Gebühr zu belasten". Die wissenschaftliche Begleitung soll
getrennt von der Evaluation getrennt laufen. Es soll ein "verbindliches Berichtswesen" aufgesetzt werden, um dem diesbezüglichen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags von Mai
2022 zu entsprechen.
Governance des Programms: Es gibt einen Lenkungskreis auf Ebene der Staatssekretäre und Staatssekretärinnen, der das Programm "im Sinne des Monitorings" begleitet und
die verabredungsgemäße Umsetzung überwachen soll, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Fachebene soll sie hierbei unterstützen. Einmal jährlich werden zur Sitzung des
Lenkungskreises vorab benannte Stakeholder aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis eingeladen, was das Eckpunktepapier als "Ausdruck einer modernen Kooperationskultur" lobt und
des Startchancen -Selbstverständnisses als "lernendes Programm". Beim Projektträger wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die Länder sollen ihrerseits wirksame Steuerungsstrukturen und
Steuerungsprozesse schaffen, länderintern und länderübergreifend.
Anmerkung: Sollten mir bei der Zusammenfassung der Eckpunkte an irgendeiner Stelle Ungenauigkeiten unterlaufen sein, bitte ich um Entschuldigung und freue mich über
Hinweise.
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Kein
Wumms, nur teilweise eine Paradigmenwechsel – und trotzdem viel Erleichterung
Die Bund-Länder-Einigung auf
Eckpunkte für das Startchancen-Programm gibt Hoffnung auf etwas mehr Bildungsgerechtigkeit und zeigt, dass der Bildungsföderalismus noch handlungsfähig ist. Die Ambitionen von einst
sind allerdings nur noch in Teilen übrig. Ein Kommentar. (21. September 2023) >>>
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Die Zahl der Blog-Besucher steigt weiter, doch seine Finanzierung bleibt prekär. Was folgt daraus?
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Call for Papers für die Herbsttagung der DGS-Sektion Land-, Agrar- und Ernährungssoziologie vom 3. bis 4. November 2023 in Fulda. Deadline: 31. August 2023
Blog: Demokratiegeschichten
Offiziell galt: Im Sozialismus der Sowjetunion gab es keinen Antisemitismus – die Realität sah aber anders aus. Ab Mitte der 1980er Jahre kam es zwar im Zuge von "Perestroika" und "Glasnost" durchaus in den Großstädten der UdSSR zu einem Aufschwung jüdischer Kultur und Religion. Gleichzeitig nahmen aber auch landesweit Rechtsextremismus ... mehr
Der Beitrag Schutz im Land der Täter – Jüdische Kontingentflüchtlinge aus der Sowjetunion erschien zuerst auf Demokratiegeschichten.
Blog: Blog der Republik
AFD-Politiker reisen gern nach Moskau, um dort mit Putin-Vertrauten zu sprechen. Dann loben sie die Wahlen in Russland, während sie […]
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Die Bundesbildungsministerin will die BMBF-Vorlage für die nächste Verhandlungsrunde erst eine Woche später liefern als von den Kultusministern gefordert – und baut ihrerseits Druck auf.
DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ hatte Bettina Stark-Watzinger eine Frist bis zum 19. April gesetzt. Tatsächlich schrieb die Bundesbildungsministerin an dem Tag einen Brief an die KMK – und ignorierte
doch deren Forderung.
KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot (SPD) hatte wie berichtet Anfang vergangener Woche
per Schreiben ans BMBF kritisiert, dass der Bund erneut den gemeinsam vereinbarten Zeitplan der Digitalpakt-Verhandlungen nicht einhalte. So habe der Bund seinen Vorschlag für den von ihm selbst
geforderten Rahmentext der geplanten Vereinbarung erst für den 26. April angekündigt, führte Streichert-Clivot aus – nur vier Tage vor der nächsten geplanten
Bund-Länder-Verhandlungsrunde am 30. April und aus Sicht der Länder zu knapp für möglichst konkrete und konstruktive Verhandlungen. Weshalb die KMK-Präsidentin forderte, dass der Bund spätestens
am 19. April liefern solle. Die Länder hatten ihren Vorschlag für eine Vereinbarungs-Präambel bereits Anfang April vorgelegt.
"Unter Berücksichtigung
des Sorgfaltsmaßstabs"
In ihrer am vergangenen Freitag verfassten Antwort hört es sich jedoch nicht so an, als sei Stark-Watzinger der Meinung, gegen Terminvereinbarungen verstoßen zu haben. Sie schreibt: Das BMBF
habe "unter Berücksichtigung des Sorgfaltsmaßstabs", der an die Erstellung eines solchen Dokuments anzulegen sei, "zugesichert, das ausformulierte Gesamtkonzept bis zum 26. April 2024 zu
übersenden. Diesen Zeitplan sichere ich Ihnen erneut zu."
Stark-Watzinger wiederholt in ihrem Brief die BMBF-Forderung, dass ein solches verbindliches inhaltliches Gesamtkonzept zur digitalen Bildung über "allgemeine Bekenntnisse in der Präambel
einer Verwaltungsvereinbarung" hinausgehen müsse. Eine Aussage, die man als Kritik an den Ländern verstehen kann, und zwar an deren konkreter Präambel-Vorarbeit.
Auch an anderer Stelle geht Stark-Watzinger zum Gegenangriff auf die Kultusminister über. Sie habe, schreibt die FDP-Politikerin, mehrfach öffentlich und in vertraulichen Gesprächen
zugesichert, sich nachdrücklich für die Bereitstellung der Bundesmittel für einen Digitalpakt 2.0 einzusetzen. "Dazu stehe ich unverändert. Das gleiche Engagement erwarte ich mit Blick auf die
hälftige Kofinanzierung der Länder auf der Landesebene."
In den bisherigen Gesprächen und Verhandlungen zur Digitalpakt-Fortsetzung habe man, so Stark-Watzinger, "substantielle Fortschritte" erreicht. Bisher sei dabei über die Finanzhilfe des
Bundes für Investitionen in die schulische Infrastruktur beraten und Lösungsideen entwickelt worden. "Klar ist aber, dass digitale Bildung ohne digitale Inhalte, ohne digitale Aus-, Fort- und
Weiterbildung der Lehrkräfte, ohne curriculare Weiterentwicklung, ohne Unterstützung beim digitalen Wandel und weitere Punkte "jenseits reiner Investitionen nicht funktionieren kann." Was das
deshalb nötige Gesamtkonzept angeht, habe das BMBF in der vergangenen Sitzung der Digitalpakt-Verhandlungsgruppe den Ländervertretern "13 Punkte mitgeteilt, die ein solches Gesamtkonzept umfassen
sollte".
Viele Kultusminister werfen Stark-Watzinger vor, sie spiele auf Zeit, weil die Finanzierung des Digitalpakt 2.0. durch künftige Bundeshaushalte weiter in den Sternen stehe.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor Wochen die Frist, in der die Ressorts ihre Sparvorschläge für das 2025er Budget einreichen sollen, vom 19. April auf Anfang Mai nach
hinten geschoben. Erst dann dürfte klar sein, ob Stark-Watzinger das Geld für den Digitalpakt bekommt – und wieviel. Je nachdem, wie die Budgetverhandlungen zwischen Finanzministerium und den
Bundesministerien laufen, könnte die Gewissheit sogar noch länger auf sich warten lassen.
Wohl auch deshalb setzen die Kultusminister, obgleich Stark-Watzinger ihre Frist hat verstreichen lassen, auf Deeskalation. Es sei weiter geplant, die Verhandlungen Ende des Monats
fortzusetzen, heißt es aus den Ländern. Diese verfolgten weiter das Ziel, gemeinsam mit dem Bund die bestmöglichen Voraussetzungen für digitale Bildung herzustellen. Vom Ziel, die
Bund-Länder-Vereinbarung bis Mitte Mai zu besiegeln, sind die Länder ebenfalls längst abgerückt. In ihrem Brief nannte KMK-Präsidentin Streichert-Clivot die nächste KMK-Ministersitzung im
Juni als Deadline.
Kommt das "Team Bildung"
doch noch zustande?
Derweil zeichnet sich weiter ab, dass im Sommer – mit reichlich Verspätung – ein erstes Treffen zwischen Kultusministern und Bundesbildungsministerin zum "Team Bildung" stattfinden könnt. Eine
Initiative, die auf den vom BMBF veranstalteten Bildungsgipfel vom März
2023 zurückgeht, der vor allem dadurch in Erinnerung blieb, dass die meisten Kultusminister ihm ferngeblieben waren. Sie wolle eine Task-Force von Bund, Ländern und Kommunen ins Leben rufen,
hatte Stark-Watzinger damals angekündigt, und dann passierte, wie der Tagesspiegel vergangenen Monat schrieb, "nichts".
Immerhin kam nach dem Bericht Bewegung in die Sache. Stark-Watzinger schlug der KMK schriftlich ein Treffen vor, und KMK-Präsidentin Streichert-Clivot antwortete vergangene Woche, ein solches
Treffen könne "gerne im Sommer dieses Jahres stattfinden, zuvor sollten wir aber die Verhandlungen zum Digital- Pakt 2.0 abgeschlossen haben, damit wir uns dann auf dieses Thema konzentrieren
können".
Stark-Watzinger beendet nun ihr Schreiben mit dem Satz, sie freue sich über die Bereitschaft der KMK, in gemeinsame Gespräche zum "einsteigen" zu wollen. Was so klingt, als habe die BMBF-Chefin
in Sachen "Team Bildung" noch einiges vor. Schön wäre es. Doch, wie Streichert-Clivot in ihrem Brief klarmachte: Vorher wollen die Länder in Sachen Digitalpakt Ergebnisse sehen.
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Bundesforschungsministerin Stark-Watzinger und ihre Kollegen wollen bei einer Sondersitzung Ende November die Fortsetzung des Programms besiegeln. Vorher kommt es auf die Ministerpräsidenten, den Bundeskanzler und die Finanzminister an.
EIGENTLICH HATTEN DIE Wissenschaftsminister von Bund und Ländern am Freitagmittag eine Einigung in Sachen HAW-Forschungsförderung verkünden wollen. Doch jetzt haben sie für den 27. November
eine Sondersitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vereinbart. Erst dann soll die Fortsetzung des Ende 2023 auslaufenden Bund-Länder-Programms offiziell besiegelt werden.
Bereits am Donnerstagabend traf man sich wie üblich zum vertraulichen GWK-Kamingespräch. Wie angespannt die Stimmung war, lässt sich daran ablesen, dass anschließend tatsächlich nur wenig aus der
Runde drang. Bis auf dass die Länder ein gemeinsames Angebot vorgelegt und beide Seiten sich weit aufeinander zubewegt hätten.
In der nach der offiziellen GWK-Sitzung am Freitagmittag versendeten, nur wenige Zeilen umfassenden Pressemitteilung hieß es dann knapp, Bund und Länder bekräftigten "das gemeinsame
Ziel, das Programm fortzusetzen und noch in diesem Jahr in einer Sondersitzung darüber zu entscheiden".
In den vergangenen Wochen und Monaten hatten Bund und Länder über die künftige Aufteilung der Kosten des aktuell 60 Millionen Euro pro Jahr umfassenden Programms
gestritten. Bislang zahlte der Bund 100 Prozent, doch mit Verweis auf den entsprechenden Ampel-Kabinettsbeschluss forderte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), dass bei
der Fortsetzung schon von 2024 an ein 50-50-Schlüssel gelten müsse. In ihrem Beschluss zum Bundeshaushalt 2024 hatte die Bundesregierung festgelegt, dass der Finanzierungsanteil des Bundes
bei neuen Maßnahmen, bei denen der Bund die Länder unterstützt, nur noch maximal 50 Prozent betragen dürfe.
Was passiert nun bis zum 27. November, auf das Stark-Watzinger und ihre Länderkollegen offenbar warten? Erstens: Schon am Montag treffen sich turnusgemäß die Ministerpräsidenten mit dem
Bundeskanzler. Es geht um viel Geld: Im Oktober hieß es, dann solle unter anderem auch die Finanzierung der Digitalpakt-Fortsetzung auf der Agenda stehen. Und da am Ende in den Bund-Länder-Beziehungen immer
irgendwie alles mit allem zusammenhängt, gibt es womöglich Rückwirkungen auf das HAW-Programm.
Hinzu kommt: Gleich auf welche Kostenverteilung sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern verständigen, nichts geht, so ist das in der GWK, ohne die Zustimmung der Finanzminister.
Auch diese dürften bis zum 27. November ihre Wörtchen mitgeredet haben.
In ihrer Pressemitteilung schickten die Wissenschaftsminister bis dahin ein verbales Trostpflaster Richtung Hochschulen. Bund und Länder seien sich einig, dass die HAW eine wesentliche Rolle
im Wissenschafts- und Innovationssystem spielten. "Die Fortführung der Bund-Länder-Vereinbarung soll die HAW dabei unterstützen, ihre Stärke in der anwendungsorientierten Forschung weiter
auszubauen."
Der Rest der GWK-Sitzung war von Routine geprägt. So beschlossen Bund und Länder, das Budget der Leibniz-Gemeinschaft für 2024 entsprechend dem im Pakt für Forschung und Innovation (PFI)
vereinbarten jährlichen Aufwuchs anzuheben. Das Plus für die übrigen PFI-Forschungsorganisationen und die DFG hatten die Minister schon in den vergangenen Monaten besiegelt. Analog zum PFI wurde
auch die Finanzierung des sogenannten Akademienprogramms für 2024 gesteigert, mit dem langfristige, vor allem geisteswissenschaftliche Forschungsvorhaben an den deutschen Akademien der
Wissenschaften gefördert werden.
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Geht es jetzt DATI?
Im November will das BMBF endlich sein Konzept zur Deutschen Agentur für Transfer und Innovation vorlegen. Eine interne Arbeitsversion
verrät jetzt, wie die Neugründung aussehen könnte. (30. Oktober 2023) >>>
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Blog: Augen geradeaus!
Der Bundestag hat den am längsten laufenden deutschen Auslandseinsatz, die 1999 begonnene Beteiligung an der NATO-Mission im Kosovo, erneut verlängert. Wie angespannt die Sicherheitslage weiterhin ist, zeigen neue Zusammenstöße zwischen der serbischen Minderheit und Kosovaren im Norden des Landes. Das Parlament billigte am (heutigen) Freitag das neue Mandat (Bundestagsdrucksache 20/6654) für die Bundeswehr-Beteiligung an der Kosovo Force (KFOR). Gegenüber dem bisherigen Mandat (Bundestagsdrucksache 20/1976) ist es praktisch unverändert – und auch die Abstimmung lief weitgehend wie im Vorjahr: Die Koalitionsfraktionen
Blog: netzpolitik.org
Nachbarschaftsapp wie die von Amazon Ring könnten Angst und Vorurteile fördern. (Symbolbild) – Public Domain generiert mit MidjourneyAllein in Los Angeles hat die Nachbarschafts-App von Amazon Ring in zwei Jahren mehr als 13.000 Meldungen an die Polizei weitergeleitet. Eine Recherche zeigt: Viele dieser Meldungen haben gar nichts mit Kriminalität zu tun, sondern spiegeln die Paranoia und die rassistischen Vorurteile der Ring-Nutzer.
Blog: Augen geradeaus!
Die drei baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen haben einen gemeinsamen Plan für neue Sicherungsanlagen an den Grenzen zu Russland und Belarus vereinbart. Ein Bunkersystem soll das Territorium der drei NATO-Mitgliedsstaaten vor militärischem Eindringen schützen und im Kriegsfall durch weitere Sperren verstärkt werden. Zu der Vereinbarung vom (heutigen) Freitag aus der Mitteilung des estnischen Verteidigungsministeriums: Today, the defence ministers of Estonia, Latvia and Lithuania approved the concept of building anti-mobility defensive installations on the borders with Russia and Belarus. The