Rezensiertes Werk: International humanitarian law and human rights law : towards a new merger in international law / edited by Roberta Arnold and Noëlle Quénivet Nijhoff. - Leiden [u.a.] : Nijhoff, 2008. - 596 S. ISBN 978-90-04-16317-1
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Das Handbuch stellt umfassend die rechtlichen Rahmenbe-dingungen für die elektronischen Medien dar. Schwerpunkt bildet das Rundfunk- und Telemedienrecht, so-weit es sich um Inhalte von journalistischer Relevanz han-delt. Daneben werden die wesentlichen Bezüge zum Tele-kommunikationsrecht und die praxisrelevanten zivilrechtli-chen Probleme aus dem Werberecht, Medienurheberrecht und mögliche Ansprüche der Medienunternehmen und der von der Medienberichterstattung betroffenen Privatpersonen dargestellt. Zudem werden die relevanten technischen Grundlagen im Hinblick auf die behandelten audiovisuellen Medien erläutert Wichtige Fälle aus der Praxis runden das Handbuch ab. Die vollständig überarbeitete und umfänglich erweiterte Neuauflage berücksichtigt die Medienordnung, wie sie sich aus der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2018 und dem deutschen Rundfunk- und Telemedienrecht aus dem Medienstaatsvertrag, dem TMG und verwandten Regelungswerken ergibt, wobei alle Änderungen des Jahres 2021 eingearbeitet sind und auch Auswirkungen aktueller Gesetzesvorhaben dargestellt werden. ; 3
In various European legal systems, autonomous public bodies and private actors are increasingly invested with rulemaking powers. The phenomenon is usually assessed through the looking glass of the democracy principle, because these actors have a weaker electoral connection to the People than other (non-statutory) rule makers such as e.g. the Government and its ministers. What is still largely missing from legal scholarship is an analysis of how the rule of law, and more specifically legal certainty, is safeguarded when private actors and autonomous public bodies receive rulemaking powers. This contribution reveals that the rules and practices applied by these actors sometimes lead to higher degrees of legal certainty than those in place for central administrations. Hence, these 'non-politically-accountable actors' offer inspiration for the development of an overarching Law of Rules that can further the Rule of Law for all non-statutory rulemaking.
This book is the result of the first interdisciplinary conference in Vietnam which took place on "the Rule of Law." Instead of beginning immediately with a highly specialized debate from the perspective of one single academic discipline, we started to discuss numerous facets of the subject arising from a multidisciplinary dialogue. For this reason, the contributions for this publication come from various scientific disciplines in Vietnam and Germany: political, historical, social, economic and legal sciences, but also members of Vietnamese governmental and non-governmental organizations. The aim of the volume is to open up a dialogue about the Rule of Law between two very different legal cultures, the German-European and the Vietnamese-Southeast Asian.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Zentrale Fragestellung der vorliegenden Studie richtet sich auf neue Erkenntnisse bezüglich Theatermodell, Geschichtsschreibung und ästhetischer Erfahrung, die aus der Verflechtung von deutschen Theaterkünstlern mit chinesischer Theaterkultur im interkulturellen Theater zu Beginn des 21. Jahrhunderts hervorgeht. Die Erforschung der künstlerischen Praktiken, der Beziehungsgeschichte zwischen deutscher und chinesischer Theaterkultur sowie interkultureller Ästhetik steckt noch weitgehend in den Anfängen. Aufgrund der Ausgangsidee des "sino-deutschen" Theaters wird der Begriff Hybridisierung bzw. Hybridbildung als theoretische Grundlage der transversalen Kategorie der Verbindung und Verflechtung von Theaterkulturen bestimmt. Als historische Grundlage erweist sich die Rezeptions- bzw. Transfergeschichte chinesischer (Theater-)Kultur im deutschsprachigen Raum des 17.-18. und 20. Jahrhunderts. Sie dient als Wissenshintergrund gegenwärtiger Entwicklungen der Zusammenarbeit deutscher Künstler mit chinesischer Theaterkultur. Zu drei exemplarischen Theaterproduktionen bzw. –aufführungen/performances, nämlich Quintett im Theaterprojekt One Table Two Chairs 一桌兩椅 (2000), 走為上 zouweishang. fluchtVERSUCHE. Absurd-komische Versuchsanordnung zum dramatischen Leben und Werk von Gao Xingjian (2001) und Häuptling Abendwind 晚風酋長 (2003), wurden Feldstudien (als teilnehmende Beobachterin/Künstlerin), Korrespondenzen und Interviews hinsichtlich der Produktionsbedingungen, Annäherungsversuche deutscher Theatermacher an die chinesische Theaterkultur, des Verständnisses sowie der Funktion des Theaters durchgeführt. Durch relevante Beschreibungen werden diese drei Performances unter den Aspekten der Interaktion, des Flüchtens und der Vermittlung analysiert und die ästhetische Bedeutung ihrer jeweiligen Verflechtungsfiguren, "Interartisten", "Weltbürger" und "Mittler", hinsichtlich des visionären Einfallsreichtums sowie politisch und soziokulturell in ihrem Bezug auf die Welt erläutert. Anhand der Ergebnisse lassen sich schließlich drei ...
Eine erstaunliche Tatsache: Ein amerikanischer Rechtswissenschaftler, im Denken des common law geschult, dann hervorgetreten vor allem mit Studien zur Rechtsvergleichung und zum Recht der Sowjetunion, schreibt in vorgerückten Jahren ein umfassendes Werk über die mittelalterlichen Ursprünge der Rechtstradition des Westens. Diese verankert er in jenem politisch-religiösen Konflikt, den wir einmal unter dem Begriff "Investiturstreit" kennen gelernt haben. Inzwischen wird er als Vorspiel der "Renaissance des 12. Jahrhunderts" gesehen. Für Berman handelt es sich jedoch um die "päpstliche Revolution", the Papal Revolution. Diesem Band "Law and Revolution" von 1983 hatte Berman im hohen Alter 2003 noch einen zweiten mit dem gleichen Titel folgen lassen, dessen Gegenstand ebenfalls im Untertitel genauer umschrieben wird: "The impact of the protestant reformations on the Western legal tradition". .
The reality of migration today is that a large majority of migrants in vulnerable situations either do not have access, or have only very restricted access, to healthcare. While the current importance of the migratory phenomenon and the need to provide protection to disadvantaged migrants has, in recent years, trig-gered a strong response from the international community in favour of the protec-tion of the rights of persons, either refugees or migrants, fleeing their countries of origin; the central challenge of protecting and promoting the right of migrants to health seems as difficult to as ever. This article firstly sets out the international community's recent political commitments to protect the human rights of migrants as well as the norms of international law applicable to the protection of the health of migrants, mainly contained within international human rights law and interna-tional refugee and migrant law. It then discusses the numerous barriers at the na-tional level which block migrants, particularly in vulnerable situations, from ac-cessing care. In doing so, this article highlights the profound paradoxes between State's international commitments on the one hand, and State practices to protect and promote migrant access to healthcare on the other.
Das chinesische Arbeitsrecht ist bereits seinem Inhalt nach teilweise "soft-law". Es beinhaltet die Abkehr vom Grundsatz der Festanstellung der Arbeitnehmer und schafft durch befristete Arbeitsverhältnisse und einen nur sehr begrenzten Kündigungsschutz aus der Sicht der Unternehmer hohe Flexibilität, aus der Sicht der Arbeitnehmer einen geringen Arbeitsplatzschutz. Dennoch enthält es in einer Reihe von Punkten (Überstundenvergütung, Beteiligung von Gewerkschaften, Arbeitsschutzbestimmungen etc.) auch eher strikte Regelungen im Interesse der Arbeitnehmer.
Der Beitrag analysiert die Konsequenzen der Mitteilung der Europäische Kommission (EU) vom 8.11.2016 für die Patentierbarkeit von (ungerichteter und gerichteter) Mutageneseverfahren. In der Mitteilung widerspricht die EU Kommission der Auslegung des Europäischen Patentamts (EPA). Die aktuelle EPA-Praxis sei nicht mit Art. 4 der Europäischen (EU) Biotechnologie-Richlinie 98/44/EG vereinbar. Der streitige Fall betraf allein markergestützte Verfahren. Der vorliegende Beitrag überträgt die Grundlinien der Argumentation auf Mutageneseverfahren. Für ungerichtete Mutageneseverfahren (und etwaige Produktansprüche) kommt der Beitrag zum Schluss, dass diese in der Regel vom Patentausschluss erfasst sind. Demgegenüber sind gerichtete Mutageneseverfahren zwar isoliert patentfähig, aber soweit die Ansprüche via abgeleiteten oder isolierten Produktschutz auch Pflanzen erfassen, die ebensogut "natürlich" mutiert haben können oder "natürlich" vorkommen, ist der Umfang auf das bloße Verfahren beschränkt und erfasst nicht die Produkte. ; In November 2016, the EU Commission contradicted the European Patent Office´s (EPO) interpretation of Art. 53 lit. b EPC which excludes "essentially biological" processes from patentability. The EPO´s Enlarged Board of Appeal decided in "Broccoli II/ Tomatoes II" 2015 that product protection is not covered by the exclusion of processes. The EU Commission argues that this narrow interpretation violates the European Community´s (EU) Biotechnology Directive (Biotech-Dir). In turn, the European Patent Office stayed all similar procedures (Notice of 24.11.2016). A clarifying decision of the Administrative Council of the Board of Directors European Patent Organisation is expected for summer 2017.While the facts of the cases "Broccoli II/ Tomatoes II" concern marker assisted breeding only, the open question is if the novel interpretation affects the qualification of mutagenesis in general and modern breeding techniques, like CRISPR/Cas9, in particular. The author argues that the current practice of the EPO of broad and indiscriminate recognition of product-by-process - (pbp) and product claims is, under the novel interpretation rules, not in line with EU law. The objective of the exclusion in the light of the deliberations of the EU Parliament requires that no product protection (be it as direct claim or via indirect protection scope) is granted to plant material which is not distinguishable from existing plants. This rationale gives effect to the ethical and economic goals of Art. 4 of the Biotech Directive. It applies both to "native traits" as found in nature, and to potential mutants. The analysis differentiates between random mutagenesis (eventually captured by the patent exclusion) and targeted mutagenesis (patentable process claims without product protection).
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Einfluss des Völkerrechts auf das deutsche Genehmigungsverfahren für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern. Der Handel mit Waffen und Rüstungsgütern ist ein Milliardengeschäft, mit weitreichenden politischen Konsequenzen. Wie sämtliche militärische Fragen bildet der internationale Waffenhandel einen sensiblen und schwer zu regulierenden Rechtsbereich, da viele Nationen schnell einen Eingriff in ihre staatliche Souveränität befürchten. Der internationale Waffenhandel ist jedoch mit vielen Problemen behaftet – so erscheint insbesondere die Lieferung von Waffen in Krisengebiete als kritisch, weil diese die Eskalation von Konflikten und Gewalt bewirken können. Ebenfalls können die Waffen von autoritären Regimen zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung missbraucht werden. Insgesamt ergaben sich aus dem Fehlen von internationalen Standards und Regularien für den globalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern bisher gravierende negative Folgen. So entstehen aus den nicht oder lediglich rudimentär vorliegenden Exportkontrollsystemen, namentlich bei Kleinwaffen, Leichtwaffen und Landminen, u.a. eine intensivere und schnellere Eskalation von Konflikten, anwachsende und ausufernde illegale Waffenmärkte sowie die Erhöhung des Risikos des Missbrauchs von Waffen gegen die Zivilbevölkerung. In diesem Kontext sollen idealerweise die internationalen und die nationalen juristischen Gestaltungsmittel der Kontrolle der Rüstung und des internationalen Waffenhandels ein übergreifendes politisches Konzept zur Herstellung von stabilen zwischenstaatlichen Beziehungen und zur Gewährleistung der internationalen Sicherheit bilden. Im Spannungsfeld zwischen den internationalen und den nationalen Interessen und Bestimmungen wird hier die Bedeutung des deutschen Grundgesetzes und des internationalen Rechts im Bereich des Waffenhandels für das deutsche Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte relevant.
Nach der Auflösung des Warschauer Paktes und dem vermeintlichen Ende der Geschichtebestimmt ein emphatischer Friedenspathos das Denken und Handeln der Internationalen Staatengemeinschaft. Doch anstatt der weltweiten Umsetzung der Versprechungen der Aufklärung und dem Anbruch einer Ära des ewigen Friedensfolgt die Ernüchterung: Die Völkermorde in Ruanda und Srebrenica, die Umstrittenheit der NATO-Intervention im Kosovo und die vielen weiteren Fehlschläge in Entwicklungs- und Friedensinitiativen erschüttern das Vertrauen in die menschlichen Fähigkeiten zur Gestaltung von Politik und Gesellschaft. Nicht zuletzt das Scheitern der internationalen Anstrengungen zum Aufbau und zur Stabilisierung eines afghanischen Staates markiert den vorläufigen Tiefpunkt einer erfolglosen Geschichte des internationalen Friedensengagements und stellt die Legitimität politischer Unternehmungen im Zeichen des Friedens fundamental in Frage. Der Artikel sucht nach Gründen für das Scheitern des internationalen Friedensengagements im Kontext des Anthropozän. Dieses verortet den Menschen in einer wechselseitig konstitutiven Beziehung mit der Natur und damit innerhalb einer grundlegend kontingenten Welt, die v.a. im Anschluss an die Moderne als exklusive Domäne menschlicher Souveränität galt. Das macht in weiterer Folge jegliche wie auch immer definierte Vorstellung von Frieden im Anthropozän zur uneinlösbaren Fiktion. Nach der Auflösung dieses modernistischen Friedensbegriffs versucht die Argumentation schließlich eine relationale Konzeption von Frieden zu rekonstruieren. ; Version of record
Der Aufsatz behandelt die Weltraumforschung und deren rechtliche Rahmenbedingungen in Japan. Gegenwärtig gehört Japan zu den diesbezüglich aktivsten Nationen. Seit Beginn der Forschungstätigkeit im Jahre 1955 arbeitet eine Reihe von japanischen Institutionen an verschiedenen Projekten, und auch internationale Kooperationen sind vielfältig. Mit der Weltraumforschung verbinde Japan auch insbesondere wirtschaftliche und industrielle Interessen. Dabei sei es eines der Länder, das den Weltraumtourismus besonders fördern möchte. Derzeit werde versucht, staatliche und wirtschaftliche Projekte stärker in eine Kooperation einzubinden. Japan habe die wesentlichen multilateralen völkerrechtlichen Verträge über die Nutzung des Weltraums ratifiziert. Darüber hinaus gebe es ein Gesetz für die Errichtung und Aufgaben der National Space Development Agency (NASDA). Ein spezielles Gesetz, das private Weltraumforschung von japanischen Institutionen reguliert, habe Japan derzeit noch nicht. Es solle aber wie auch Deutschland darüber nachdenken, ein solches zu schaffen, da die Überwachung privater Aktivitäten nach dem Völkerrecht den Staaten überlassen sei, von denen sie ausgehen. Ferner existiere noch das Grundgesetz über Wissenschaft und Technologie, das die staatliche Beteiligung im Rahmen allgemeiner wissenschaftlicher und technischer Forschungsprojekte regele sowie verschiedene zwischenstaatliche Abkommen zur Kooperation bei der Weltraumforschung, einschließlich des Betriebes der International Space Station (ISS). (die Red.) ; Der Aufsatz behandelt die Weltraumforschung und deren rechtliche Rahmenbedingungen in Japan. Gegenwärtig gehört Japan zu den diesbezüglich aktivsten Nationen. Seit Beginn der Forschungstätigkeit im Jahre 1955 arbeitet eine Reihe von japanischen Institutionen an verschiedenen Projekten, und auch internationale Kooperationen sind vielfältig. Mit der Weltraumforschung verbinde Japan auch insbesondere wirtschaftliche und industrielle Interessen. Dabei sei es eines der Länder, das den Weltraumtourismus besonders fördern möchte. Derzeit werde versucht, staatliche und wirtschaftliche Projekte stärker in eine Kooperation einzubinden. Japan habe die wesentlichen multilateralen völkerrechtlichen Verträge über die Nutzung des Weltraums ratifiziert. Darüber hinaus gebe es ein Gesetz für die Errichtung und Aufgaben der National Space Development Agency (NASDA). Ein spezielles Gesetz, das private Weltraumforschung von japanischen Institutionen reguliert, habe Japan derzeit noch nicht. Es solle aber wie auch Deutschland darüber nachdenken, ein solches zu schaffen, da die Überwachung privater Aktivitäten nach dem Völkerrecht den Staaten überlassen sei, von denen sie ausgehen. Ferner existiere noch das Grundgesetz über Wissenschaft und Technologie, das die staatliche Beteiligung im Rahmen allgemeiner wissenschaftlicher und technischer Forschungsprojekte regele sowie verschiedene zwischenstaatliche Abkommen zur Kooperation bei der Weltraumforschung, einschließlich des Betriebes der International Space Station (ISS). (die Red.)